Kindkrank geschrieben

gisi

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Registriert
12.03.2008
Beiträge
4
Ort
St.Margarethen
Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Nachtdienst im Altenheim
Hallo,:gruebel::gruebel::gruebel:
dringende Frage zum Thema wenn man wegen der Kinder krank geschrieben wird. Folgendes Problem ist bei uns aufgetreten. Ich konnte geplante Nächte wegen Krankheit meines Kindes nicht machen. Nun will meine PDL mir die Stunden, 30 Std., abziehen, so dass ich ins Minus gehe mit der Begründung: die Krankenkasse würde den Lohn übernehmen. Ja das ist auch in Ordnung, aber sie kann mir doch nicht die Stunden abziehen, was wäre denn wenn ich 7 Nächte gefehlt hätte, dann hätte ich 70 Minusstunden. Da muss es doch rechtliche Grundlagen geben! Werden die Krankstunden evtl. von der Sollarbeitszeit abgezogen? Ich habe noch nirgendwo eine Auskunft gefunden.
Wäre toll wenn jemand von euch ne Ahnung hat, denn das geht ja nicht, dass man nur weil das Kind krank war bei der Arbeit dafür bestraft wird indem man die Zeit nacharbeiten muß.:streit:
Freu mich schon auf einen regen Austausch
Gisi:nurse:
 
Hallo,

Kindkrank ist das selbe wie als wenn du Krank wärst, nur das der Arbeitgeber nicht den Lohn fortzahlt sondern die Krankenkasse. Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens.

Wenn beide Eltern berufstätig sind und Kinder unter 12 Jahren krank sind, darf jedes gesetzlich krankenversicherte Elternteil - gegen Vorlage eines Attests - zehn Tage im Jahr pro Kind zu Hause bleiben ...
... und sich um das Kind kümmern, bei mehreren Kindern maximal 25 Tage. Alleinerziehende dürfen 20 Tage, maximal 50 Tage fehlen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ein Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoverdienstes oder maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Man spricht dann von unbezahlter Freistellung. Diese Regelung gilt auch für einen Unfall des Kindes, der in Kindergarten, Hort oder Schule passiert ist - oder auf dem Weg dorthin oder nach Hause.
 
Hallo gisi,
ist eine PDL gefrustet? Anders kann man nicht auf solchen Blödsinn kommen. Sollte der Dienst schon geplant gewesen sein, kriegst du die geplanten Stunden als KK geschrieben und nichts anderes. Ausserdem hat das den Touch von Familien- und Kinderfeindlichkeit.
Also geht gar nicht. Erklär ihr das vielleicht noch mal, oder schalte gleich die Personalvertretung ein.
MfG
rudi09
 
Da scheint deiner PDL ein kleiner Denkfehler unterlaufen zu sein. Du hast ja nicht "geschwänzt" sondern eine ordentliche Krankschreibung vorgewiesen. Um diese Zeit der Befreiung reduziert sich deine Sollarbeitszeit. Sonst würdest du ja zweimal Gehalt beanspruchen können: 1x Krankenkasse, 1x Arbeitgeber.

Manchmal sind solche Ideen von PDLs aus der Verzweiflung geboren, wenn das Personal nicht reicht und Ideen her müssen zur Besetzung der Stellen.

Nicht Gegeneinander sondern Miteinander bringt uns weiter. Versuch es zu erklären mit einer eigenen Krankschreibung von 20 Wochen. 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber - danach die Kasse. Würde dann der Arbeitnehmer mit 14 x 8 Stunden im Minus sein? Da müßte ja jeder Kranke in diesem Falle nach der Genesung Geld mitbringen.

Elisabeth
 
Hallo Kollegen.
Bin ein Frischling in diesem Forum, aber schon lange im Beruf.
Ich denke, die PDL hat ihr einen ziemlichen Denkfehler gemacht. Wir hatten vor kurzem auch so eien Fall und es hat sich nach einschalten der Personalvertretung herausgestellt, dass die PDL falsch lag. Die Stunden dürfen nicht abgezogen werden!!!!! das Geld kommt von der Krankenkasse.:streit:
 
hallo
also lag ich ja mit meiner Annahme doch richtig. Nun also erstmal los und ein Gespräch mit der PDL und gleich mit der Heimleitung vereinbaren, bevor es evtl. noch jemanden trifft.

Ich danke euch:flowerpower:

LG Gisi:nurse:
Lieber Hans,
hast du vielleicht irgendeinen Gesetzestext? § helfen bei der Klärung mit der Obrigkeit doch ziemlich. Wir müssen immer allles richtig belegen. Wären toll, wenn du was finden könntest.
Ich danke dir
 
Hallo,

Bin zwar nicht "Hans", aber folgende Paragraphen kommen zur Anwendung:
§616 BGB und §45 SGB V.
 
Hallo gisi,
sigjun war mit der antwort schneller als ich. Ich kann es nur bestätigen. Also, dann ab zur PDL und Verhandlungen aufnehmen. Wünsch Dir viel Erfolg.
gruß Hans
 
Vielen Dank Euch allen,
ich melde mich und teile euch gerne das Ergebnis mit.

Gruß Gisi
 
Hallo gisi,
es zwar schon ein Weilchen her, aber wie ist denn die Geschichte ausgegangen. Hat Deine PDL dir die Stunden angerechnet?
Gruß Hans
 
hallo,
also folgendes, angeblich hat sich die PDL mit der Heimleitung kurzgeschlossen und sie haben sich falsch verstanden.
Ich habe meine Stunden wiederbekommen, obwohl ich das Gefühl habe
so ganz toll fanden sie es nicht. Und alle taten als wenn ich suaheli gesprochen habe und wollten mich nicht verstehen.
Ende gut alles gut, habe meine stunden wieder:mrgreen:

Vielen Dank Euch allen für die Auskunft
Gisi
 
war auch grad am verzweifeln, weil der hausleitung genau das gleiche eingefallen ist. im sozialgesetzbuch steht auch, dass der ag den an von der arbeitsleistung freizustellen hat. also müssten wir das hinbekommen. mich überkam nämlich auch schon die minusstundenpanik
 
Der Arbeitgeber muß Dich laut §616 BGB unter Lohnfortzahlung freistellen, es sei denn, er hat dies im Arbeitsvertrag ausgeschlossen. Das geht bis zu 2 Wochen.
Falls die Lohnfortzahlung vertraglich ausgeschlossen wurde, dann gilt §45 SGB V, dann bekommt man für höchstens 10 Tage pro Kind unter 12 Jahren Krankengeld. Der AG muß einen für diese Zeit unbezahlt freistellen.
Sehr schön nachlesen kann man das hier: Betreuung kranker Kinder: Dürfen Eltern sich krank melden, weil das Kind krank ist? - Online lernen bei akademie.de