Kindkrank wegen OP der Frau

GÖPfleger

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19.05.2008
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Bei meiner Frau steht demnächst eine OP an, die mit einem stationären Aufenthalt verbunden ist.
Ist es rechtens, wenn ich mich für diese Zeit "Kindkrank" schreiben lasse, da ich mich in dieser Zeit um unsere Kurzen kümmern muß? (zum KiGa bringen etc.)
:gruebel:
Oder muß ich meine Dienste wegtauschen oder (unbezahlten) Urlaub nehmen?
 
Lass Dir vom behandelnden Arzt Deiner Frau ein Attest (oder entsprechendes Formular) ausstellen, daß sie operiert werden muß und Du Dich um das gemeinsame Kind (Altersgrenze???) kümmern mußt.

Damit gehst Du zur Krankenkasse Deiner Frau und beantragst eine Haushaltshilfe (also Dich selbst) für Euer Kind (mind. 8 Std. tgl.).

Du nimmst in dieser Zeit dann unbezahlten Urlaub und bekommst ca. 80% (je nach Kasse) von Deinem Nettolohn, nachdem Du eine Verdienstbescheinigung Deines Arbeitgebers bei der Kasse abgegeben hast. Der AG ist hierzu verpfichtet und es gibt keinen Abzug für die Rentenberechnung, soviel ich weiß.

Hoffe, ich habs nicht zu kompliziert geschrieben. Der Arzt, bzw. Arzthelferin erkärt es dir dann noch mal genau.

Alles Gute für Deine Frau.
 
Ist es rechtens, wenn ich mich für diese Zeit "Kindkrank" schreiben lasse, da ich mich in dieser Zeit um unsere Kurzen kümmern muß? (zum KiGa bringen etc.)
:gruebel:
Oder muß ich meine Dienste wegtauschen oder (unbezahlten) Urlaub nehmen?
Ganz klar ist es NICHT rechtens, da Dein Kind nicht krank ist!!!!!!!!!!!!
Im Übrigen bräuchtest Du dazu eine Krankmeldung für Dein Kind, aber es soll ja Ärzte geben, die so etwas unterstützen.

Die rechtlichen Mglk. hat Sr. Sonja aufgezeichnet.
 
Ganz klar ist es NICHT rechtens, da Dein Kind nicht krank ist!!!!!!!!!!!!
Im Übrigen bräuchtest Du dazu eine Krankmeldung für Dein Kind, aber es soll ja Ärzte geben, die so etwas unterstützen.

In Österreich gibt es Pflegeurlaub auch für den Ehegatten/eingetragenen Lebensgefährten bzw. für das Kind. Das heißt nicht, dass das Kind krank sein muss. Ich denke, dass es in Deutschland ähnlich sein wird. Vorrausgesetzt ist ein gemeinsamer Haushalt. Ausgestellt wird der Pflegeurlaub vom Hausarzt.

Gruß,
Lin
 

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