Krank geschrieben

scilla33

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Ich arbeite im ambulanten Dienst und habe nun eine Frage:
unsere Touren sind laut Dienstplan in Std. eingeteilt, d.h. eine Tour dauert auf dem Plan z.B. 5,5 Std. Bei Krankheit werden einem die Stunden für die Tour in die man eingeteilt gewesen wäre angerechnet. D.h. eine 5-Std. Kraft macht im Krankheitsfall automatisch Überstunden, eine 6-Std. Kraft aber minus. Ist man für Frei eingeteilt und wird krank, bekommt man gar keine Std. Ich kenne es vom Krankenhaus her so, dass Krank wie Urlaub berechnet wird, also je nach dem mit 5 oder 6 Std. - eben so viel Std. wie man laut Vertrag arbeitet.
Wie ist das vom Gesetzgeber geregelt, oder wie wird es bei Euch gehandhabt?

LG
Scilla
 
Es gelten die Stunden, die im Dienstplan stehen. Wenn Du ihm Dienst krank wirst, hättest Du bei mir 7,75h, aber 10h, wenn Du Nachtdienst gehabt hättest. Wenn Du im Frei krank bist, hast Du Pech gehabt.

Mit deiner reguläre Wochen- oder Monatsarbeitszeit hat die Berechnung der Krankheitsstunden nichts zu tun.
 
Es gelten die Stunden, die im Dienstplan stehen. Wenn Du ihm Dienst krank wirst, hättest Du bei mir 7,75h, aber 10h, wenn Du Nachtdienst gehabt hättest. Wenn Du im Frei krank bist, hast Du Pech gehabt.

Mit deiner reguläre Wochen- oder Monatsarbeitszeit hat die Berechnung der Krankheitsstunden nichts zu tun.

Unterschreibe ich genau so.
Berechnung von Urlaub und krank haben nichts miteinander zu tun. Wie kommst Du darauf, dass krank zählt, als hätte man Urlaub gehabt?
 
Arbeitszeit = 3h / Tag = 5 Tage-Woche = 15h / Woche
Krank 5 Tage = 15h / Woche , was anderes würde ich auch sehr merkwürdig finden :gruebel:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kenne es so das im Krank und im Urlaub die Stunden , die laut Vertrag vereinbart sind. Alles Andere wäre unfair und bei Folge AU´s für den Chef sehr billig ! Denn rein theoretisch könnte er Dich wenn eine folge AU wahrscheinlich ist (z.B. bei nen gebrochenen Bein) auf eine 2 stunden Tour planen und Du würdest reichlich minus Stunden sammeln - ich kann es mir nicht vorstellen das , das rechtens ist.
Alles Gute wünscht Dir Garfildiene
 
Wenn aber im Dienstplan die Tour mit weniger Std. eingetragen ist, als sie in wirklichkeit dauert?
Z.B. Auf dem Dienstplan stehen 5,5 Std., man braucht aber im Schnitt immer ca. 6 - 6,5 Std. - so komme ich mit meiner 30-Std. Woche gut hin, wenn ich aber krank bin, mache ich minus und meine Überstunden werden auf diese Weise abgebaut, während eine 20-Std. Kraft trotz krank Überstunden macht. Das kann doch auch nicht im Sinne des Erfinders sein.
 
Wenn aber im Dienstplan die Tour mit weniger Std. eingetragen ist, als sie in wirklichkeit dauert?

Wenn ich eine FD-Tour fahre, die mit zb 4h geplant ist ( weil ich 4h / Tag arbeiten muss, um auf meine Wochenarbeitszeit zu kommen ), aber 4,5h dauert, wird natürlich mein DP dem angepasst, d.h. ich habe nicht 5x4h= 20h, sondern ich habe 5x4,5h , ergo 22,5h.........

Bin ich krankgeschrieben, werden selbstredend " nur " die regulären 4h angerechnet................
 
Also da hakt es schon am Dienstplan selber: Wenn eine "Tour" regelmäßig 6,5 Stunden dauert, dann darf die PDL diese Zeiten nicht grundsätzlich mit nur 5,5 Stunden veranschlagen. Man kann nicht Überstunden vorherplanen, die regelmäßig anfallen und man dies auch weiß, sondern für eine Schicht, die regelmäßig 6,5 Stunden dauert, hat das auch so im Dienstplan zu stehen! Dann muß auch eine Ruhepause von 30 Minuten eingeplant werden. Daran hakt es!
Ich kenne es vom Krankenhaus her so, dass Krank wie Urlaub berechnet wird, also je nach dem mit 5 oder 6 Std. - eben so viel Std. wie man laut Vertrag arbeitet.
Es kommt darauf an, was in Deinem Vertrag steht. Wenn da steht "6 Stunden tägliche Arbeitszeit", dann bekommst Du im Krankheitsfall auch 6 Stunden, dann muß das aber auch so im Dienstplan geplant sein! Die PDL kann Dich nicht für 6 Stunden täglich anstellen und in den Dienstplan regelmäßig nur 5 Stunden veranschlagen. Da müssen dann 6 Stunden geplante Arbeitszeit stehen und Überstunden nur im Ausnahmefall anfallen! Und dann für KRANK 6 Stunden angerechnet.
Wenn in Deinem Vertrag steht "wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden", dann können die Stunden auch anders verteilt werden, z.B. im Sinne einer 6-Tage-Woche mit 6 mal 5 Stunden. Dann erhält man an einem Krankheitsfall auch nur 5 Stunden angerechnet. Aber wie gesagt, wenn die Tour regelmäßig 6 Stunden dauert, und die PDL das weiß, dann muß sie den Plan auch danach ausrichten sprich 6 Stunden vorausplanen.
 
Dienstpläne und Dienstplangestaltung in der ambulanten Pflege ist nicht gleichzusetzen mit der in der stationären.

Die Tourendauer/-länge variiert manchmal täglich, mnachmal wöchentlich. Während der Dienstplangestaltung kann man quasi nur die aktuelle Tourendauer berücksichtigen.
Bei Inkrafttreten des Dienstplanes ist die Tour möglicherweise wieder länger oder kürzer. Diese Stunden werden jeweils auf den nächsten Monat übertragen - also dem Mitarbeiter abgezogen (bei kürzerer Tour) oder dazugezählt (bei längerer Tour).

Bei krank zählen die Stunden die im Dienstplan stehen. Der Dienstplan ist von daher ein wichtiges Dokument.

LG
Trisha
 
Ach so. So wie ich das verstanden hatte, würden diese Touren, die sie fährt, in aller Regel 6,5 Stunden dauern, und trotzdem würden nur 5,5 Std. veranschlagt werden. Dann hatté ich das falsch verstanden...
Fakt ist, angerechnet werden bei KRANK die Stunden, die im Dienstplan stehen.
 
Also ich kenne es so, bei uns steht nur FD oder SD und die jeweilige Tour. Zeiten stehen da keine.
Wenn ich krank bin bekomme ich die 6 Std. angerechnet, da ich eine 30Std./Wo. habe die sich auf 5 Tage verteilt.
Wenn meine Kollegin krank ist, sie hat 40Std/Wo. bekommt sie 8 Std. angerechnet, egal ob ihre Tour nun 6 oder 8 Std gehen würde. Da es in der HKP nie vorraussehbar ist wielange ich arbeite. (Notfälle, Mehrbedarf u.s.w.)
Nur weil du krank bist darfst du weder Minus noch Plusstunden abgerechnet bekommen.
LG Sandra
 
Letztendlich ist der Arbeitsvertrag und die darin genannten Stunden das entscheidende.

Allerdings gibt es heutzutage sog. flexible Stundenverträge (z.B. 100-167 Stunden/Monat).

Am besten fragt man bei der PDL/GF bei solchen Unklarheiten nach. Minus- oder Überstunden durch Krank sind nicht möglich.

LG
Trisha
 

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