Ich arbeite im ambulanten Dienst und habe nun eine Frage:
unsere Touren sind laut Dienstplan in Std. eingeteilt, d.h. eine Tour dauert auf dem Plan z.B. 5,5 Std. Bei Krankheit werden einem die Stunden für die Tour in die man eingeteilt gewesen wäre angerechnet. D.h. eine 5-Std. Kraft macht im Krankheitsfall automatisch Überstunden, eine 6-Std. Kraft aber minus. Ist man für Frei eingeteilt und wird krank, bekommt man gar keine Std. Ich kenne es vom Krankenhaus her so, dass Krank wie Urlaub berechnet wird, also je nach dem mit 5 oder 6 Std. - eben so viel Std. wie man laut Vertrag arbeitet.
Wie ist das vom Gesetzgeber geregelt, oder wie wird es bei Euch gehandhabt?
LG
Scilla
unsere Touren sind laut Dienstplan in Std. eingeteilt, d.h. eine Tour dauert auf dem Plan z.B. 5,5 Std. Bei Krankheit werden einem die Stunden für die Tour in die man eingeteilt gewesen wäre angerechnet. D.h. eine 5-Std. Kraft macht im Krankheitsfall automatisch Überstunden, eine 6-Std. Kraft aber minus. Ist man für Frei eingeteilt und wird krank, bekommt man gar keine Std. Ich kenne es vom Krankenhaus her so, dass Krank wie Urlaub berechnet wird, also je nach dem mit 5 oder 6 Std. - eben so viel Std. wie man laut Vertrag arbeitet.
Wie ist das vom Gesetzgeber geregelt, oder wie wird es bei Euch gehandhabt?
LG
Scilla