Hallo. Mal eine Frage; ausßer § 37 SGB V wo noch ist für eine Intensivpflege (sog. 1:1-Pflege, Heimbeatmung...) gesetzlich was geregelt?
Z.B. habe ich mal gehört, dass ein trecheostomierter Patient, auch wenn er nur nachts beatmet ist, also spontanatmer ist, mit einem Fahrzeug nur zur zweit gefahren werden darf, bzw. nur mit einem Fahrer + eine Pflegekraft. Es hiß, eine Pflegekraft darf nicht selber alleine fahren, weil sie im Bedarfsfall nicht selber absaugen kann (naja, rechtsfahren geht nicht immer gleich und sofort).
Habe so eine regelung im Internet nicht gefunden. Gibt sie ja überhaupt? Oder ähnliche Gesetzte, Richtlinien usw.?
Z.B. habe ich mal gehört, dass ein trecheostomierter Patient, auch wenn er nur nachts beatmet ist, also spontanatmer ist, mit einem Fahrzeug nur zur zweit gefahren werden darf, bzw. nur mit einem Fahrer + eine Pflegekraft. Es hiß, eine Pflegekraft darf nicht selber alleine fahren, weil sie im Bedarfsfall nicht selber absaugen kann (naja, rechtsfahren geht nicht immer gleich und sofort).
Habe so eine regelung im Internet nicht gefunden. Gibt sie ja überhaupt? Oder ähnliche Gesetzte, Richtlinien usw.?