Infusionen

jo5ch

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Ex-Azubi zum Krankenpfleger
Ich komme gerade von der Arbeit und eine Schwester von der Station auf der ich gerade arbeite meinte, dass Infusionen anzuhängen (mit oder ohne Zusätze) allgemein Arztsache wär und Schwestern das rechtlich gar nicht dürften.
Sie meinte dann aber das ab- und umhängen wieder von Schwestern übernommen werden dürfte.
Nun wollte ich mal fragen was ihr darüber wisst oder denkt.
Gruß Josch
 
Hallöchen,
soweit ich weiß,darf man es rein rechtlich in der ausbildung nicht.aber als schwester natürlich.wenn z.B.eine Bluttransfusion oder chemo gegeben wird,ist das anhängen arztsache.
 
Das ist so nicht richtig.

Infusionstätigkeiten, ganz allgemein, sind prinzipiell erstmal Arztsache, das ist korrekt. Allerdings sind diese an, darin unterichtetes, Personal delegierbar!
Das ist davon unabhängig ob es jetzt um das erstmalige Anhängen oder um das sgn. Umstöpseln geht.
 
Huhuuuu !!!!

Also Infusionen umhängen und anhängen gehört zur Arbeit des Pflegepersonals. Es sei denn es handelt sich um Bluttransfusion, erstgabe von Antibiotika oder Chemo. Das ist dann Arztsache.


Gruß katja
 
Hallo, Infusionen dürfen vom Pflegepersonal an- und umgehängt werden, wenn sie keine Zusätze enthalten!! Außerdem ist es dem Pflegepersonal nur gestattet, Medikamente in Infusionslösungen einzugeben, wenn das unter Aufsicht eines Arztes geschieht. (Dann kann er es m.M. nach auch gleich komplett selbst machen. Er darf das nicht delegieren)!! Das einbringen von Medikamenten in eine Infusion ist der Herstellung eines Medikamentes gleichzusetzen. Das ist nur einer Apotheke gestattet.
Diese Aussage kommt von unserem PDL- er hat sich rechtskundig gemacht und sie musste vom ärztlichen Direktor (seine eingeholte Rechtsauskunft war noch "krasser" als die des PDL).
Da die Umsetzung sehr schwierig ist und wir Pflegenden uns ja für alles zuständig und verantwortlich fühlen (Herr xy hat aber jetzt Schmerzen- muss jetzt seine Antibiose haben) haben wir Stationsleitungen uns über "Die Schwester der Pfleger" bei Herrn Prof. Böhme eine Stellungnahme erbeten, die die Äußerungen unserer Vorgesetzten bestätigt hat. Wer sie ignoriert, muss das in dem Bewußtsein tun, auch für ggf. eintretende Rechtsfolgen (reicht dafür unser Gehalt) einzustehen. Außerdem darf sich keine Pflegekraft, die u.a. solche ärztlichen Tätigkeiten ausübt beschweren, dass die Arbeit sich immer mehr verdichtet. Arztstellen werden ausgeweitet- Pflegestellen abgebaut.
Lieber Gruß, Susa
 
Hallo zusammen,

Also alle invasiven Maßnahmen am Patienten sind eigentlich Arztaufgabe
Ich habe nicht schlecht gestaunt als unser Rechtsanwalt erzählte das sogar das Blutzucker- Messen Arztaufgabe sei!
Was letztendlich an uns delegiert wird. Man ist als Pflegekraft dazu verpflichtet delegierte Arbeiten abzulehnen wenn man unsicher ist ( Durchführungsverantwortung)

Der Arzt muß sich zuvor vergewissern ob diejenige Pflegekraft in der Durchführung sicher ist und die nötige Fachkompetenz besitzt.


LG Pedi
 
Das ist doch mal eine Idee: Diese Aussage punktgenau umsetzen... das wäre echt spannend. Aber wie so oft werden Pflegekräfte dies nicht tun und lieber die Organisationsschwächen anderer Berufsgruppen ausbügeln:

Da die Umsetzung sehr schwierig ist und wir Pflegenden uns ja für alles zuständig und verantwortlich fühlen (Herr xy hat aber jetzt Schmerzen- muss jetzt seine Antibiose haben) ...

Elisabeth
 
Hierzu eine nette Lektüre, in der es genau beschrieben ist.

Auch wenn Elisabeth gleich sagt das es Jemanden gobt der es noch besser weiß ;)
 

Anhänge

So aufgefordert, will ich natürlich auch antworten *gggg*.

Roßbruch galt lange Zeit als DER Rechtsexperte in der Pflege. Derzeit scheint sich ein Paradigmenwechsel abzuzeichnen. Böhme hat mit seinem Artikel in Die Schwester/ Der Pfleger neue Aspkte eingebracht - auch wenn diese wohl im Nachgang wieder zurückgenommen wurden.

Zur Thematik Roßbruch vs. Böhme hier noch ein Artikel: http://www.iqb-info.de/Standortbestimmung_ Pflege.pdf

Elisabeth
 
Das einbringen von Medikamenten in eine Infusion ist der Herstellung eines Medikamentes gleichzusetzen. Das ist nur einer Apotheke gestattet.
Das heißt das "Vorbereiten" einer Antibiose ist nicht zulässig (sprich: Ein Pulver in 100 ml NaCl auflösen) und muss von der Apotheke durchgeführt werden?

Ulrich
 
Hallo Zusammen ! :wavey:

Ich habe mal gehört, dass es von Haus zu haus unterschiedlich ist mit den Infusionen anhängen.
Da hat jedes Haus wohl seinen eigenen Standart oder so.

Bei mir im haus z.B dürfen wir Infusionen vorbereiten und anhängen (hatte das Thema jetzt auch gerade aktuell in der Schule) und bei einer Freundin dürfen sie es nicht -auch die exam. nicht-

Liebe Grüße Sonnenblume :flowerpower:
 
also bei uns im haus muss man einen befähigungsnachweis haben für infusionen. desweiteren gibt es ja noch die 5 regel die man einenhalten muss
1: Examiniert sein
2:Der Pat muss damit eiverstanden sein (Stillschweigendes Einverständnis)
3:man muss sich in der lage Fühlen dies durchzuführen
4:Der Arzt MUSS ES ANEGORDNET HABEN
5:Befähigung durch denArzt!

Dann darf man selbständig angeordnete Infusion Anhängen bzw Wechseln!

gruss K4lle
 
Hab noch was zu Punkt eins was zuzufügen. Man muss Examiniert sein und sollte dann auch Risiken und Nebenwirkung wissen.

Auch wenn manche das bei examinierten Schwestern voraussetzen, es gibt sovile neue Sachen die kann man nicht alle wissen, aber dann muss ich mich belesen.

Gruß TinaG.
 
Also bei uns ist das so :
Eigentlich stehen alle diese Tätigkeiten in der Stellenbeschreibung für ärztliches Personal :!: .
Aber praktischerweise für die Ärzte hat man es so geregelt,
dass es einen "Befähigungsnachweis" für uns gibt :fidee:
Unsere PDL und ein leitender Oberarzt haben sich nicht wirklich davon überzeugt,
ob wir das auch alles können...aber wir dürfen von Blutabnehmen über Braunülen legen ...fast alles bis auf Blutprodukte anhängen oder Chemos anschließen (leider sind manche Kolleginnen selbst da völlig wild drauf :knockin: ).
In den Augen mancher Kolleginnen steigert diese Erlaubnis unser Ansehen bei den Ärzten...das ist mir allerdings sowas von Sch.... egal...trotz Erlaubnis, nehme ich kein Blut ab!:aetsch:
Macht mir kein schlechtes Gefühl,ich habe ja schließlich das Recht mich zu weigern!!!:!:
Die Ärzte werden dafür bezahlt und haben die Stellen dafür!
Und das diskutiere ich auch gerne im Bedarsfall mit den Ärzten aus.
Zum Thema Infusionen ist noch zu sagen -
würden wir die Sachen nicht anschließen, würden die Patienten weder Antibiosen noch sonstige Infusionen erhalten.
Bis dann.
 

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