Hallo scilla33,
wenn du im geplanten Ü-std-Frei krank wirst, sind damit auch die entsprechenden Stunden als gegeben zu betrachten.
Im umgekehrten Falle müsstest du ansonsten ja auch bei geplantem Dienst und Krank die Stunden alle nacharbeiten.
Erstattet bei Krank bekommst du nur stattfindende Urlaubstage, an denen du unter Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krank bist.




Du darfst nicht ins Frei geplant werden wenn eine Krankmeldung schon vorgelegen hat. In deinem Fall liegt aber noch keine Krankmeldung für den Februar vor. Da müßte mal ein Experte was zu sagen.Letzte Woche gab es den Februarplan und die komplette erste Woche baue ich Überstunden ab...auch wenn ich weiter durchgehend krank geschrieben bin????
Und das ist wirklich rechtens???![]()
Guten MorgenIn deinem Fall handelt es sich um "Überstundenfrei" . Normalerweise hättest du Pech gehabt, außer, es gibt bei euch eine entsprechende Betriebsvereinbarung (oder tarifliche Regelung), die diesen Punkt anders regelt. Es muß allerdings klar unterschieden werden zwischen "Mehrarbeitsstunden" (z.B. im Rahmen eines Arbeitszeitkontos) und tatsächlichen "Überstunden" (z.B. wenn ich aus dem "Frei" geholt werde, weil eine Kollegin krank wurde
.Hallo,
sofern ihr einen Betriebsrat/Personalrat habt, solltet ihr ihn sofort einschalten, denn Dienstpläne und "Überstunden" bedürfen der Genehmigung der Personalvertretung!
Wenn ihr keine Personalvertretung habt, kämpft natürlich jeder für sich selbst.
Als Gewerkschaftler kann ich dir dann nur raten:
- Betriebsrat gründen
- Mitglied einer Gewerkschaft werden, denn der Streit bei euch scheint ja vorprogrammiert.
Gruß
medsonet.1
sind wir tatsächlich eine Uniklinik mit einem Personalrat und mehreren tausend Mitarbeitern...aber was bei uns abgeht,paßt auf keine Kuhhaut!
Guten Morgen,Scilla, sag doch mal:
WANN wurde der Dienstplan, um den es geht, ausgehändigt:
VOR oder NACH Deiner Krankmeldung?
Das wäre wichtig!
Hast Du den Dienstplan schon gehabt, als Du krank wurdest? Dann hast Du in der Tat "Pech" gehabt.
Wenn aber die Leitung Dich absichtlich ins Frei od. Überstundenfrei geplant hat, obwohl sie wußte, dass Du krank bist, und Dir bei vorliegender Krankmeldung den Dienstplan mit Überstundenabbau überreicht bzw. ausgehängt hat, dann ist dies ein Fehler ihrerseits und nicht zulässig. Es muß Dir die normale wöchentliche Arbeitszeit, sprich der Regeldiensplan, angerechnet werden!
Urlaub ja, denn da greift das Bundesurlaubsgesetz!Nach Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (verpflichtend zur Geltendmachung) bei Deinem Arbeitgeber, werden diese Stunden wieder Deinem Stundenkonto gutgeschrieben. Also keine Angst...grundsätzlich aber bitte nie vergessen...wenn Krank im Frei, egal ob Überstundenfrei, Urlaub oder Sonstiges, bitte immer zum Arzt und AU beim Arbeitgeber vorlegen..viel Glück.. Mondlichtfee


Das wär ja toll, wenn das so wäre! 




Guten Morgen,
also am 15.1 hatte ich SD,da gab es bis ich heimging noch keinen DP.
Am Freitag habe ich meine AU um 9.30 gemeldet.
Lt.einer Kollegin wurde der DP an dem Tag ausgehängt...wahrscheinlich wieder mit einem Datum das schon ein paar Tage zurückliegt...argumentieren wird meine STL wie immer mit dem Argument dass ich beim schreiben des DP ja noch nicht krankgeschrieben war...obwohl ich die ganze Woche über schon Schmerzen hatte und alle wußten,dass ich am Freitag zum Arzt gehen wollte...naja,wird wohl darauf hinauslaufen,dass ich doch irgendwie wieder die Dumme bin,denn so wie es aussieht,wird meine AU wirklich weitergehen und ich in der ersten Febr.woche in meinem kranksein Ü-Stunden abbaue,
viele Grüße
BiMie.
Guten Morgen,
also am 15.1 hatte ich SD,da gab es bis ich heimging noch keinen DP.
Am Freitag habe ich meine AU um 9.30 gemeldet.
Lt.einer Kollegin wurde der DP an dem Tag ausgehängt...wahrscheinlich wieder mit einem Datum das schon ein paar Tage zurückliegt...argumentieren wird meine STL wie immer mit dem Argument dass ich beim schreiben des DP ja noch nicht krankgeschrieben war...obwohl ich die ganze Woche über schon Schmerzen hatte und alle wußten,dass ich am Freitag zum Arzt gehen wollte...naja,wird wohl darauf hinauslaufen,dass ich doch irgendwie wieder die Dumme bin,denn so wie es aussieht,wird meine AU wirklich weitergehen und ich in der ersten Febr.woche in meinem kranksein Ü-Stunden abbaue,
viele Grüße
BiMie.
Nur zur Klärung des Falles.
Also, ein Dienstplan steht und man hatzB freies Wochenende + 3 Tage frei im Anschluss.
Jetzt werde ich am Freitag krank, hole mir ne AU bis einschließlich Freitag in einer Woche.
Jetzt wird im Dienstplan K eingetragen. Für Freitag bis Freitag.
Nach deiner Aussage müsste jetzt das Überstundenkonto um die 3 Tage die man frei gehabt hätte, nach oben springen.
Also ich hab 30 Überstunden vor dem krank eintragen gehabt - und anch dem Eintragen hab ich dann beispielsweise 51 dort stehen.
Korrekt?
Wenn das bei Ihnen, Mondlichtfee, anders aussieht: Suchen Sie noch eine Pflegekraft?
(Übrigens studiere ich Pflegemanagement an der Fachhochschule und arbeite seit mehreren Jahren im Personalrat. Von solch einer Regelung habe ich noch nie gehört...)

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