33 Tage arbeiten, 4 Tage dazwischen frei?!

engel78

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Jul 2, 2009
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Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante Pflege
Meine Nichte arbeitet seit einigen Jahren in einem Behindertenheim. Sie hat sich zur HEP Ausbildung entschieden uns ist im zweiten Ausbildungsjahr = dadurch hat sie zwei Verträge wird als normale Angestellte geführt ( gekoppelter Vertrag) Ihre Bereichsleitung ist Vollzeit, sie 25 Stunden. Die Beteichsleitung hat jedes zweite Wochenende frei, sie arbeitet jedes ( im Juli) hat "dafür " hin und wieder einen Tag frei dazwischen (4 Tage im Juli) Die Begründung ist sie wäre ja auch 2x pro Woche in der Schule, das wäre ja wie frei. Ich würde gerne ein paar Meinungen zu diesem Thema haben, da ich es als nicht rechtens sehe.
 
Da in den Juli beim besten Wille keine 33 Arbeitstage passen wird ein Teil der Arbeitstage im Juni oder August liegen.

Ich kenne mich mit den Ausbildungsregelungen in der HEP nicht aus, aber wenn Deine Nichte mit 25 Stunden/ Woche als angestellt gilt, scheinen die theoretischen Ausbildungstage tatsächlich nicht als Arbeitsstunden zu gelten. Für eine "normale" Ausbildung wäre das ungewöhnlich, bei einem "gekoppelten" Vertrag mag das sein. (Wahrscheinlich bezahlt der AG sie weiterhin wie gewohnt und sie muss nicht mit der Ausbildungsvergütung zurecht kommen?)

Das Arbeitszeitgesetz verlangt lediglich 15 freie Sonntag im Jahr und nach einem gearbeiteten Sonntag innerhalb der nächsten 14 Tage einen freien Werktag. Das wäre mit vier freien Tagen im Juli problemlos möglich, selbst wenn die Ausbildungstage nicht als frei gälten.

Einen ganzen Monat kein freies Wochenende zu haben ist natürlich nicht schön. Aber rechtlich spricht nichts dagegen. Jedenfalls nicht, wenn in den übrigen elf Monaten des Jahres noch mindestens 15 freie Sonntage untergebracht werden.
 
Dann danke ich dir für die Info. Wie Du schon schreibst gehen die 33 Tage vom Juni noch mit. Sie hat quasi den alten Plan nicht berücksichtigt und weiter geschrieben. Und mit dem Rest hast Du Recht. Vergütung normal etc. Also kann sie da wohl nichts machen, als es so hinzunehmen.
 
Was ich noch sagen wollte. Meine Nichte hat 65 Überstunden und die Vollzeitkraft 25 . Das gibt es bei uns zum Beispiel überhaupt nicht. Da wird genau darauf geachtet das die Stunden sich die Waage halten.
 
Wie Du schon schreibst gehen die 33 Tage vom Juni noch mit. Sie hat quasi den alten Plan nicht berücksichtigt und weiter geschrieben.
Solange da innerhalb von 14 Tagen nach dem gearbeiteten Sonntag ein freier Werktag eingeplant wurde, ist dem Arbeitszeitgesetz genüge getan.

Es gibt auch kein Gesetz, das besagt, dass Mehrarbeits- oder Überstunden gleichmäßig auf alle Beschäftigten verteilt werden müssen.
 
Insofern ja weil sie hat ja 2 Tage Schule.
 

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