Genehmigung von Lifter durch die Krankenkasse

Heike Meier

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06.01.2008
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Hallo zusammen,

hab´ein Pflegeproblem mit einer dementen Dame. Sie ist nur unter zunehmender Belastung meines Rückens aus dem Bett zu mobilisieren.

Die Krankenkasse hat aber keinen Lifter genehmigt, da der Pflegedienst dann mit 2 Mitarbeitern anrücken soll.

Ist das so o.K. oder kann ich da nochmal nachsetzen?

Gruß Heike:)
 
Immer nachhaken!!!!
Die Krankenkasse will nur satt, sauber und trocken.
Nach ihrer Meinung muss da niemand mobilisiert werden.
Mach Ihnen klar, das ihr auch so mit zwei Personen anrauschen müsst, wegen Arbeits- und Gesundheitsschutz des Pflegepersonals.
Hier kommt zudem das Problem welcher Leistungsträger dafür zu beanspruchen ist.
Ich glaube, Du hast den falschen angesprochen. Versuche es über die Pflegekasse (die faktisch bei der Krankenkasse angesiedelt ist).
ich vermute, das so ein Lifter leichter über die Pflegekasse zu bekommen ist.
Das Leitbild der Pflegeversicherung ist die aktivierende Pflege. Sowas ist nur möglich, wenn der Mensch aus dem Bett kommt. (Dem gegenüber steht natürlich das Gebot der Wirtschaftlichkeit, wonach die Pflegekasse versucht ihre Kosten zu begrenzen)
Nach §40 SGB XI hat der Pflegebedürftige Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder zur Linderung der Beschwerden beitragen......
Hier aber bei der Begründung aufpassen!!!! Dient der Lifter der Behandlungspflege muss er von Arzt angeordnet werden und über die Krankenkasse beantragt werden.
Dient er der Grund- und aktivierenden Pflege ist die Pflegekasse zuständig und der Antrag muss dort gestellt werden.
Dieser Anspruch unterliegt der Prüfung durch den MDK.
Die Krankenkasse hat auf jeden Fall ein Beratungsgebot. Sie muss dich informieren, welcher Leistungsträger hier der richtige ist und unter welchen Gesichtspunkten ein Lifter genehmigt wird.
Also, formloses Anschreiben an die Pflegekasse mitnehmen, bei der Krankenkasse einen Beratungstermin ausmachen und wenn die KK den Lifter ablehnt das Schreiben für die Pflegekasse auf den Tisch legen.
 
Hallo Maurits,

danke für die flotte Antwort. Hab´mir das mal ausgedruckt und werd mit meiner PDL mal drüber sprechen.

Gruß Heike :wink1:
 
Die Krankenkasse hat aber keinen Lifter genehmigt, da der Pflegedienst dann mit 2 Mitarbeitern anrücken soll

Hallo Heike, meine Fragen:

  • Woher kommt diese Begründung? Von der Kasse - schriftlich oder fernmündlich?

  • Woher die Idee, zwei Pflegekräfte einzusetzen - von Euch und ggf. in der Begründung für die Notwendigkeit des Pflegehilfsmittels so erklärt?
Aaalso, vielleicht gelingt es mir ja noch, die Hintergründe etwas zu beleuchten, was mein Vorredner ja auch schon getan hat:

Die Begründung (woher auch immer), zur Mobilisation wären zwei Pflegekräfte erforderlich, tendiert ja schon sehr in Richtung Höherstufung, ggf. sogar Härtefall.
Ein (zeitaufwendiger) Liftereinsatz ist nebst anderen Faktoren als pflegeerschwerender Faktor zu bewerten und muss ggf. auf den Zeitaufwand im Gutachten angerechnet werden, s.o..

Desweiteren besteht der Rechtsanspruch auf Pflegehilfsmittel nach §40 SGB XI - jedoch nicht in jedem Fall und für jedes Hilfsmittel (Prüfung der Indikation durch den MDK).

Mit Schreiben an die KK/PK im Namen des Patienten muß man vorsichtig sein; diese gutgemeinte Leistung kann ggf. als sog. unerlaubte Rechtsberatung ausgelegt werden.

Was man m.E. erlaubt jedoch tun kann (und was nach meiner Erfahrung auch Wirkung zeigt):

  • Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten des Hilfsmittels (wobei ein Lifter je nach Kasse als Ausschreibung läuft - dann eben beim Hersteller) und nach der genauen Indikation fragen.

  • Desweiteren kann man als betreuender Pflegedienst ja auch in einem Schreiben an die Kasse pflegefachlich Stellung zur Hilfsmittelversorgung nehmen (beim Lifter denke ich da an: Gewicht, Kontrakturen, Schmerzen (!!!!), Dekubitusgefahr, Reibungs-/Scherkräfte, Rumpfkontrolle,usw.).
Viel Erfolg ! :knockin:
 
Hallo Zusammen,

danke für Euer Interesse.
Ich hab´nochmal bei meinen Kolleginnen nachgefragt, die schon damals, als die Sache geprüft wurde im Pflegedienst beschäftigt waren.

Also der Antrag wurde an die Pflegekasse gestellt und von einer Angestellten der Pflegekasse, nicht vom MDK, entschieden. Die Angestellte ist für Hilfsmittel zuständig.

Wir haben nun auch geplant, mal über die Hilfsmittelversorger zu gehen.
Meine Idee war ja auch über die Berufsgenossenschaft Infos einzuholen, da die auch an einem schonenden Arbeitplatz interessiert sein sollten.

Die zu pflegende Damen hat schon Pflegestufe 3, dass es allerdings im häuslichen Bereich Erschwehrnisfaktoren geben soll, ist mir neu. Der Tip mit dem Härtefall ist gut, da der Ehemann auch Nachts aus dem Bett steigt, und seiner Frau zu Trinken anreicht.

Da wir zur Zeit etwas knapp mit Personal sind, kann die Bearbeitung der Sache etwas dauern.

Bis dann
Gruß Heike
 
Wir haben nun auch geplant, mal über die Hilfsmittelversorger zu gehen.
Meine Idee war ja auch über die Berufsgenossenschaft Infos einzuholen, da die auch an einem schonenden Arbeitplatz interessiert sein sollten.

Ja, allerdings dürfte die BG antworten, dass für Sicherheit am Arbeitsplatz der Arbeitgeber zuständig ist. Ob der bereit ist, einen Lifter zu finanzieren, wage ich in Hinsicht auf die Erlöse im SGB XI zu bezweifeln :mrgreen:



Die zu pflegende Damen hat schon Pflegestufe 3, dass es allerdings im häuslichen Bereich Erschwehrnisfaktoren geben soll, ist mir neu. Der Tip mit dem Härtefall ist gut, da der Ehemann auch Nachts aus dem Bett steigt, und seiner Frau zu Trinken anreicht.

Die Erschwernisfaktoren gelten überall dort, wo das SGB XI zum Tragen kommt. Mehr hier: http://www.mds-ev.de/media/pdf/Begutachtungsrichtlinien_screen.pdf
Jedoch ist die nächtliche Versorgung im grundpflegerischen Bereich schon Vorraussetzung für PST III - für die Härtefallregelung müssen nach Faktoren hinzukommen, die im Einzelfall zu prüfen wären.

Viel Erfolg und einen starken Rücken weiterhin :nurse:
 

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