Genehmigung einer zweiten Pflegekraft

bocadillo

Newbie
Registriert
01.09.2010
Beiträge
4
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger
Hallo!

Ich habe eine Patientin zu versorgen, die man am besten nur zu zweit pflegt, denn sie ist:
- adipös
- bettlägerig
- hat einen aufwändigen Wundverband (Verbandswechsel dauert ca. 90 Minuten pro Tag)

Der MDK hat Pflegestufe II genehmigt. Wie kann man es gewährleisten, die Patientin zu zweit ordentlich zu versorgen und gleichzeitig das Geld für die zweite Pflegekraft von der Pflegeversicherung zu bekommen?

Ein Antrag auf höhere Geldleistungen aufgrund eines aufwändigen Wundverbandes wurde schon gestellt und abgelehnt. Kann man erwarten, dass ein Widerspruch da anerkannt wird?

Ein Antrag auf Höherstufung in Pflegestufe III wurde bereits gestellt.

Für eure Hilfe danke ich im Voraus!
Gruß, bocadillo
 
Grundsätzlich sollte man jeden (berechtigten) Antrag, der abgelehnt wurde) erneut stellen bzw. dem Bescheid widersprechen. Je nach Aufwand kannst du auch um eine Begutachtung durch den MDK bitten, bzw. haben viele KKs eigene Pflegefachkräfte die dann sowas vor Ort prüfen.

Der Erstantrag wird am Schreibtisch nach Schema entschieden von Sozialversicherungsfachangestellten (wenn man Glück hat), die selber noch nie am Bett gestanden haben.

Für die zweitkraft kannst du nur anstatt einer GP direkt zwei abrechnen (da zwei Leute gewaschen haben). Wenn das in die Pflegestufe nicht mehr finanziel passt, dann mus selbst dazubezahlt werden oder es bleibt nur noch der Gang zum Sozialamt.

lg
 
Danke!
Ich nehmen an, man sollte also einfach auf mehr Geld von der Kasse abzielen, sprich höhere Entschädigung für den aufwändigen Verbandswechsel, wenn ich das richtig verstanden habe.

Denn der Patient hat jeden Tag eine GP und möchte nicht selbst dazu bezahlen. Das Sozialamt wird sicher nichts dazu bezahlen, da der Patient sicher genug Einkommen hat.

Heisst das, es kommt alles auf die Bereitschaft des Patienten an, ob er für eine zweite Kraft zahlt? Daher ist wohl die höhere Pflegestufe sinnvoll, oder?
 
Das ist auch nicht so einfach.

Hier gibt es eine Gesetzeslücke. Das SGB XI regelt zwar, wie lange man für die Pflege benötigt in den Pflegestufen (und das sehr genau:down:), nicht aber wieviele Personen. Somit kommt eine Höherstufung, nur weil zwei Pflegepersonen benötigt werden, nicht in Frage.

Demnach muß der Patient entweder die zweite Kraft bezahlen, oder ihr bleibt auf euren Kosten sitzen.

Und wer über genug Einkommen verfügt, warum sollte derjenige nicht auch was zu seiner Pflege dazubezahlen????

lg
 
Hier gibt es eine Gesetzeslücke. Das SGB XI regelt zwar, wie lange man für die Pflege benötigt in den Pflegestufen (und das sehr genau:down:), nicht aber wieviele Personen. Somit kommt eine Höherstufung, nur weil zwei Pflegepersonen benötigt werden, nicht in Frage.
Das ist völlig falsch:

Bei unvermeidbarem zeitgleichem Einsatz zweier Pflegekräfte/Pflegepersonen ist der Zeitaufwand beider Pflegepersonen zu addieren.
http://www.mds-ev.org/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf S.49
 
Das ist die Richtlinie des MDKs. Gesetzlich festgelegt ist dieses aber nicht. Somit kannst du nichts machen, wenn dieses der Gutachter "vergisst".

Zum Vergleich: In Deutschland haben wir auf den Autobahnen 130 km/h Richtgeschwindigkeit. Und was passiert, wenn man sich nicht daran hält? Nix.
 
Das scheint mir wohl eher der Versuch, einen Irrtum durch einen Irrtum zu ersetzen. Was sind das, einfache Volksweisheiten oder befinden wir uns etwa schon auf Stammtischniveau.

Ich kann jedem nur raten, seine berechtigten Ansprüche auch durchzusetzen. Auch ambulante Dienste tun im eigenen Interesse gut daran, auch in diese Richtung zu beraten Dafür gibt es inzwischen ausreichend spezialisierte Rechtsanwälte. Richtig ist, dass der MDK nicht immer "freiwillig" alle notwendigen Leistungen anerkennt. Aber ein gut begründeter Widerspruch hat schon gute Erfolgschancen, und auch der MDK sieht sich nicht gerne vor Gericht wieder.
 
Hallo an alle,
hier müssen 2 Geldtöpfe unterschieden werden:
1. Pflegeversicherung für die Grundpflege: wenn die Kundin nur von professionellen Kräften versorgt wird, werden verringerte Zeitwerte angenommen, man muss im Widerspruch bzw beim Höherstufungsgutachten darauf achten, dass die nötige 2. Pflegeperson mitberücksichtigt wird und sich in den Zeitwerten wiederfindet.
2. Wundverbände werden durch die Krankenkasse bezahlt. Hier lohnt sich der Widerspruch auf jeden Fall. Ihr solltet nachweisen können, dass der Verband so aufwendig ist, dass die Zeitrichtwerte dafür nicht ausreichen und versuchen einen außervertraglichen Stundensatz dafür auszuhandeln. Wenn der Stundensatz nicht utopisch ist und damit die Versorgung weiterhin wirtschaftlich erbracht werden kann, gehen die meisten Krankenkassen darauf ein. Der Widerspruch muss von der kundin kommen, da sie die Versicherte ist und damit die Ansprechpartnerin. Als Pflegedienst sollte man alles,was den tatsächlichen Zeitaufwand belegen kann, als Begründung zufügen. Kann etwas dauern, lohnt sich aber trotzdem.
viel Glück
 

Ähnliche Themen