Gehalt TZ Nachtdienst oder 400€

Ajou

Newbie
Registriert
26.10.2007
Beiträge
4
Hallo Zusammen,

ich hoffe das ich hier ein paar Antworten finde, und mir jemand ein wenig helfen kann. Also ich erzähle mal: Ich bin 33 Jahre verheiratet und habe zwei kleine Kinder. Ich befinde mich noch 1,5 Jahre in Mutterschutz.Da ich jetzt aber schon fast fünf Jahre zuhause bin, möchte ich gerne wieder Arbeiten, vorzugsweise im Nachtdienst.In meinem jetzigen Haus habe ich seid 1996 auf der Intensiv gearbeitet. Habe schon zwei mal nachgefragt, aber man hätte keine Stelle im Moment. Jetzt habe ich zwei andere Angebote, einmal 4 Nächte im Altenheim auf 400€ oder 80 Std. im Nachtdienst je vier Nächte auf einer Heimbeatmung Überwachungsstation, was voll mein Ding wäre aber in einem anderen Haus. Da wir aber noch gar nicht über das Geld gesprochen haben hoffe ich das mir jemand so ca. sagen kann was dabei rum kommt. Also ich hatte Kr 6 St. 7, der neue Arbeitgeber zahlt auch nach Avr. Ich habe dann Steuerklasse 5 :cry1:
Vielen Dank schon mal
 
Hallo, also ich würde an deiner Stelle die 80 Stunden Stelle nehmen wenn du es mit deiner Familie vereinbaren kannst. Das ist dann nämlich eine 50% Stelle und da kommt deutlich mehr rüber als 400 Euro.
Ich arbeite 100 Stunden monatlich im Nachtdienst (10 Nächte) und kann mich eigentlich nicht beklagen. Klar wer hätte nicht gern mehr Geld...
Ich habe auch Steuerklasse 5. Kinder spielen dabei keine Rolle. Und wenn nach Tarif bezahlt wird ist es doch ok.:sdreiertanzs:
 
Hallo,

eigentlich habe ich mich auch schon dafür entschieden, die Altenpflege ist nicht so mein Ding. Habe schon zwei mal in der Häuslichen Pflege gearbeitet und das war auch nicht mein. Ich weiß man spricht nicht gern über Geld, aber kannst du mir so ca. sagen was du brutto hast.
 
Hallo
Ohne irgendwelche Zuschläge ca. 1800 Euro. Also nur das Grundgehalt.
Es kommt auf die Eingruppierung an.:deal:
 
Ich hatte im alten Haus Kr 6 St. 7 also mit Nachtwachenzuschlag sagen wir mal ca. 2000 € oder ?
 
Das könnte hin kommen. Es richtet sich nach monatl. Stunden, Wochenend- und Feiertagszulagen.
Frag doch einfach mal konkret in deiner Lohnbuchhaltung nach. Denn die müssen es genau wissen.
 

Ähnliche Themen