Hallo, ich heiße Robert bin 34 Jahre alt und Physiotherapeut von Beruf, wollte aber nun noch eine Ausbildung zum Altenpfleger machen.
Habe aber vor 3 Jahren eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren auf 4 Jahren Bewährung wegen BTM bekommen und in der Bewährung noch ne Bewährung von 8 Monaten auf 3 Jahre Bewährung wegen Körperverletztzung, Bewährung dauert noch 1 Jahr insgesamt.
Habe grade im Bundeszentralregister gelesen das diese Strafen dort stehen, aber nicht im Führungszeugniss. Muß man überhaupt ein Führungszeugniss für die Ausbildung abgeben, oder da ich ja staatlich geprüfter Physiotherapeut bin und damals Führungszeugniss abgegeben habe, dieses gar nicht mehr tuen ?
Habe aber vor 3 Jahren eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren auf 4 Jahren Bewährung wegen BTM bekommen und in der Bewährung noch ne Bewährung von 8 Monaten auf 3 Jahre Bewährung wegen Körperverletztzung, Bewährung dauert noch 1 Jahr insgesamt.
Habe grade im Bundeszentralregister gelesen das diese Strafen dort stehen, aber nicht im Führungszeugniss. Muß man überhaupt ein Führungszeugniss für die Ausbildung abgeben, oder da ich ja staatlich geprüfter Physiotherapeut bin und damals Führungszeugniss abgegeben habe, dieses gar nicht mehr tuen ?
- erstmalige Verurteilungen von drogenabhängigen Straftätern, die zwei Jahre Freiheitsstrafe nicht überschreiten und die Vollstreckung der Strafe nach (§ 35 BtmG) zugunsten einer Therapie zurückgestellt, und nach erfolgreicher Therapie nach § 36 BtmG zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie wenn die weiteren diesbezüglichen Bedingungen des § 32 Abs. 2 Nr. 6 BZRG erfüllt sind.