Hallo,
ich habe eine Zusage für eine Ausbildung bekommen und will nun mein FSJ kündigen.
Es existiert eine vierwöchige Kündigungsfrist.
Nun meine Frage: Kann mein bisher nicht genutzter Urlaub diese Frist verkürzen?
Soll heißen, ich verwende quasi meinen Urlaub der mir noch zusteht um noch früher gehen zu können. Ist das rechtens, oder ist sowas verboten? Ich hab im September angefangen und nun wäre Februar der 7 Monat. Da ich U18 bin stehen mir 27 Urlaubstage zu. Davon habe ich bisher 2 genommen. September - Februar sind 7 Monate also pro Monat 2.25 Urlaubsanspruch.
27/12 = 2.25
2.25X7 = 15.75 also aufgerundet 16 freie Tage.
Davon zieht man die 2 genutzen ab, also hätte ich noch 14 freie Tage...
LG
ich habe eine Zusage für eine Ausbildung bekommen und will nun mein FSJ kündigen.
Es existiert eine vierwöchige Kündigungsfrist.
Nun meine Frage: Kann mein bisher nicht genutzter Urlaub diese Frist verkürzen?
Soll heißen, ich verwende quasi meinen Urlaub der mir noch zusteht um noch früher gehen zu können. Ist das rechtens, oder ist sowas verboten? Ich hab im September angefangen und nun wäre Februar der 7 Monat. Da ich U18 bin stehen mir 27 Urlaubstage zu. Davon habe ich bisher 2 genommen. September - Februar sind 7 Monate also pro Monat 2.25 Urlaubsanspruch.
27/12 = 2.25
2.25X7 = 15.75 also aufgerundet 16 freie Tage.
Davon zieht man die 2 genutzen ab, also hätte ich noch 14 freie Tage...
LG