Fragen zur Rückzahlungsverpflichtung

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01.10.2017
Beiträge
22
Beruf
GuK, Pflegepädagogin
Hallo,

ich absolviere seit Oktober 2019 (bis April 2020) eine Weiterbildung.
Nun ist es so:
- Vertrag zur Rückzahlungsverpflichtung wurde erst nach Beginn der Weiterbildung aufgesetzt und beiderseits unterschrieben (Datum von Nov 2019)
- Arbeitgeber übernimmt Fahrt- und Hotelkosten, sowie Kosten der Bildungsmaßnahme
- Verpflichtung beläuft sich über 24 Monate und es handelt sich um einen Gesamtbetrag von ca. 9500,-
- Verpflichtung ist dezidiert - also zB nach einem Jahr nach Abschluss ist noch die Hälfte zu zahlen usw.


Aktuell ist es so:
- Bildungsmaßnahme findet 1x/Monat in Form einer Blockwoche statt
- Arbeitnehmer (also ich!) legt Geld für Bahnfahrten und Hotel aus und reicht diese umgehend beim Arbeitgeber ein
- Rechnung der Bildungsmaßnahme erfolgt erst zum Ende - also im April 2020 (warum, weiß ich nicht - ist bei dem Bildungsträger so üblich)

Leider wurde mir noch gar nichts erstattet - und das geht echt ins Geld! Es ist momentan so, dass ich gerne (aus vielen anderen Gründen) den Arbeitgeber wechseln möchte, weil mir vieles nicht passt. Gibt es Chancen, dass ich aus der Rückzahlungsverpflichtung komme, wenn ich demnächst kündigen sollte?
Stimmt es, dass die Rückzahlungsvereinbarung unbedingt vor Beginn der Bildungsmaßnahme unterschrieben sein sollte (also aus Arbeitgebersicht), weil sie sonst nichtig ist?
 
Was steht in Deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag zu dem Thema?

In einigen Tarifverträgen ist die Rückzahlungsverpflichtung bei Weiterbildungen bereits festgehalten. Sollte dem bei Dir so sein, ist Deine einzelvertragliche Regelung lediglich ein Dokument, das Dir noch einmal Klarheit verschafft, wird aber nicht durch die verspätete Unterschrift ungültig. Solltet Ihr die Rückzahlung vor Weiterbildungsbeginn mündlich vereinbart haben und erst das Schriftstück verspätet unterschrieben haben, gilt das Gleiche. Vertrag ist Vertrag, Rückzahlungsverpflichtung per se nicht unrecht.

Du könntest um eine Abschlagszahlung bitten, weil Du nicht so lange in Vorkasse gehen möchtest.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pinguinschnitzel,

bei mir war es ähnlich:
- Beginn der WB im Mai 2019
- Es gab weder Infos über dessen Inhalt noch mündliche Absprachen was danach ist
- Vertrag im Juli vorgesetzt bekommen -> Detaillierte Kostenaufstellung + 12 Monate AG Anbindung
- Meine Gewerkschaftsberaterin meinte das der Vertrag Hib und Stichfest ist, ich sollte unterschreiben
- Nach massiven Widerstand von mehrere Teilnehmer Rücknahme vom Vertrag

Bei uns kam hinzu das die WB sehr chaotisch ablief und sehr anstrengend war, viele waren deutlich überfordert damit. Leider haben wir davor nicht gewusst was auf uns zukommt.
Das einzige positive ist das uns keine Kosten entstanden sind. Wir müssten nie in Vorleistung gehen.

Zu deine Frage, holl dir Hilfe von dein Rechtsbeistand. Nur so kannst du dir sicher sein. 10 t€ sind wahrhaftig kein Pappenstiel.
 

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