Fragen zur Prüfung in "Recht"

blauwolf

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31.03.2006
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155
Ort
Berlin
Beruf
Freiberufliche Exam. Altenpflegerin mit Palliativ Care
Eine meiner Praktikantinnen sagte mir, dass bei der schriftlichen Prüfung in "Recht..." keine
Gesetztestexte benutzt werden dürfen.
Ich kann mich aber erinnern, dass ich bei meinem Examen, allerdings in den 90er, dies erlaubt war.
Wie ist dies heute geregelt? Ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich?
Und wer bestimmt dies bzw. wo kann man das nachlesen?
Danke für Eure Infos.
Blauwolf

ich muß noch hinzufügen, dass es um die exam. Altenpflegeausbildung geht
 
Warum sollten in einer Prüfung des Faches Recht...., keine Gesetzestexte zitiert werden? Wofür gibs denn dieses Fach? Evtl. um in Sachen Recht und Gesetz geschult zu werden ? Nun gut...hoffentlich gibts keine Prüfung in Gerieatrie :-) ...also in meiner AB durften wir noch zitieren...
 
Nun, so viele Gesetze sind es ja nun nicht, die die Pflegeberufe betreffen. Diese müssen soweit ich weiß auch nicht wörtlich zitiert, sondern sinngemäß wiedergegeben bzw. anhand von Fallbeispielen angewandt werden können.
 
Ich vermute mal, es ist gemeint die Gesetztestexte in Schriftforum in der Klausur benutzen zu dürfen...?
 
Ja, Maniac, genau darum geht es.
Es reicht doch, wenn man weiß, wo die betreffenden Gesetze zu finden sind und dort nachschlagen.
Ich halte es für nicht sinnvoll, das alles auswendig zu wissen, immerhin sind das einige: BGB, Sozialgesetzbuch,
die Pflegegesetze 5 und 11 ...Schließlich möchten die jungen Leute kein Jura-Examen ablegen! Und selbst die dürfen ihre Gesetzbücher bei den Prüfungen benutzen.
Ich würde gerne wissen, wie dies gehandhabt wird, wer das bestimmen kann, wo das steht usw.
Danke nochmals im vorab für mögliche Infos.
LG blauwolf
 
Erwartet werden in der Tat keine "Beweisführungen" ...meistens ist es bei uns in Hessen im TB 6/7 eine relativ konkrete Frage und es ergibt sich eigentlich sehr "offensichtlich", dass es z.B. um Körperverletzung, Mängel in der Dokumentation oder die rechtliche Seite einer Fixierung geht. Texte müssen nicht wörtlich zitiert werden, es reicht aus in einigen Sätze sinngemäß die wesentlichen Aspekte wieder zu geben. Ob Hilfsmittel erlaubt sind, entscheidet die zuständige Behörde. In Hessen ist nichts erlaubt, was nicht mit der Klausur mitgegeben wurde....das ist eigentlich nur der Expertenstandard.
 

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