Hallo Zusammen!
Ich bin echt am verzweifeln und hoffe, Ihr habt einen guten Tipp für mich.
Einige kennen bestimmt mein Problem, ich muß einen genauen Stundennachweis meiner Krankenschwesternausbildung erbringen da es um eine Bewerbung ins nichteuropäische Ausland geht.
Kurze Zusammenfassung meiner Geschichte:
Krankenpflegeschule von 1997-2000. Ehemalige Schule hat sich nach 2000 komplett umgestellt, teilweise fusioniert mit anderem Haus, fühlt sich nicht zuständig für die Stundenauflistung ( oder hat vielleicht auch nicht unbedingt Lust im Keller nach alten Unterlagen zu suchen )
Aber dank Flexi`s ( nochmal´s herzlichst gedankt) Auszug aus dem "Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 22. Okt 1985" habe ich glücklicherweise einen Stundennachweis gefunden.
So, und jetzt meine Fragen:
1. Fällt meine Ausbildungszeit unter dieses Gesetz?
2. Wenn ich diese Stunden nun nehme und sie selbst in das vorgedruckte Blatt einsetze und dann nochmal zur Krankenpflegeschule hinfahre ( war damals Rheinland/Pfalz, jetzt wohne ich in Hessen), ob es wohl möglich wäre einfach um einen Stempel zu bitten? Ich will nicht unhöflich wirken.
3. Und als letztes, wenn die Schule nun garnicht auf mich reagiert, könnte ich diesen Bundesgesetzblattausdruck einfach nehmen und notariell beglaubigen lassen? Oder gibt es auch noch eine andere Institution die mir weiter helfen kann?
Ich bin für jegliche Hinweise dankbar.
Liebe Grüße
Keira
Ich bin echt am verzweifeln und hoffe, Ihr habt einen guten Tipp für mich.
Einige kennen bestimmt mein Problem, ich muß einen genauen Stundennachweis meiner Krankenschwesternausbildung erbringen da es um eine Bewerbung ins nichteuropäische Ausland geht.
Kurze Zusammenfassung meiner Geschichte:
Krankenpflegeschule von 1997-2000. Ehemalige Schule hat sich nach 2000 komplett umgestellt, teilweise fusioniert mit anderem Haus, fühlt sich nicht zuständig für die Stundenauflistung ( oder hat vielleicht auch nicht unbedingt Lust im Keller nach alten Unterlagen zu suchen )
Aber dank Flexi`s ( nochmal´s herzlichst gedankt) Auszug aus dem "Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 52, ausgegeben zu Bonn am 22. Okt 1985" habe ich glücklicherweise einen Stundennachweis gefunden.
So, und jetzt meine Fragen:
1. Fällt meine Ausbildungszeit unter dieses Gesetz?
2. Wenn ich diese Stunden nun nehme und sie selbst in das vorgedruckte Blatt einsetze und dann nochmal zur Krankenpflegeschule hinfahre ( war damals Rheinland/Pfalz, jetzt wohne ich in Hessen), ob es wohl möglich wäre einfach um einen Stempel zu bitten? Ich will nicht unhöflich wirken.
3. Und als letztes, wenn die Schule nun garnicht auf mich reagiert, könnte ich diesen Bundesgesetzblattausdruck einfach nehmen und notariell beglaubigen lassen? Oder gibt es auch noch eine andere Institution die mir weiter helfen kann?
Ich bin für jegliche Hinweise dankbar.
Liebe Grüße
Keira