Frage zum Examen

allooo5

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RLP
Beruf
Gesundheits und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpfleger
Hallo leider hatte ich einen Aussetzer an meinem ersten schriftlichen Prüfungstag. Die anderen schriftlichen Prüfungen waren dann gut. Meine Frage ist nun ob man im Falle des nicht bestehens einer schriftlichen Prüfung (alle anderen Prüfungen denke ich bestanden inkl. praktisch) bis zur Prüfungswiederholung weiterhin auf Station arbeiten muss oder ob es auch die Möglichkeit gibt bis dahin nur zu lernen und sich die Zeit selbst zu gestalten? Ich weiss ,dass mein wenn man praktisch verpatzt hat noch auf Station arbeiten muss, aber bei einer schriftlich verhauenen Prüfung?
 
In der Regel kannst du die Zeit bis zur Wiederholungsprüfung selbst überbrücken.
Ausnahmen bestätigen die Regel :roll:
 
Ich glaube, dass das auch unterschiedlich sein kann. wir hatten Schüler, die nur zur Prüfung wiederkamen, oder Schüler, die als Schüler des dritten Kurses auf Station weiterarbeiteten, teils gingen sie zur Schule, teils nicht, war auch unterschiedlich.
 
Hallo leider hatte ich einen Aussetzer an meinem ersten schriftlichen Prüfungstag. Die anderen schriftlichen Prüfungen waren dann gut. Meine Frage ist nun ob man im Falle des nicht bestehens einer schriftlichen Prüfung (alle anderen Prüfungen denke ich bestanden inkl. praktisch) bis zur Prüfungswiederholung weiterhin auf Station arbeiten muss oder ob es auch die Möglichkeit gibt bis dahin nur zu lernen und sich die Zeit selbst zu gestalten? Ich weiss ,dass mein wenn man praktisch verpatzt hat noch auf Station arbeiten muss, aber bei einer schriftlich verhauenen Prüfung?
Ob und wie lange Du die verpflichtende Auflage zur Teilnahme an der weiteren Ausbildung erhälst, entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Du hast Recht, dass bei der Notwendigkeit der Wiederholung der praktischen Prüfung i.d.R. die Auflagen sehr streng sind; es wird vorgeben wie viele Monate zu verlängern sind und wie viele Stationen man zu durchlaufen hat. Fällt ein Prüfling "lediglich" in einer oder zwei theoretischen Anteilen durch, so muss man nicht an der weiteren Ausbildung teilnehmen. Der Vertrag läuft also aus (die Zahlung des Ausbildungsgehaltes natürlich auch!) und Du kommst lediglich zur nächsten schriftlichen Prüfung in Deine oder eine andere Schule. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dieses nicht immer ratsam ist...meistens haben die Wiederholer, welche die Ausbildung verlängert und damit weiter auf Station arbeiten waren und in der Schule an der Theorie teilgenommen hatten, bessere Chancen beim Bestehen der Wiederholungsprüfung. Und ja: es sind auch schon Leute zweimal durchgefallen ....
 
Regelung zum Bestehen und Wiederholen §8APrV
 

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