Examen leider nicht geschafft: Frage zum Arbeitsvertrag

Pfleger

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Hallo Leute
habe mal ein frage......
...meine Freundin hat just in diesen Tagen Ihr Examen abgeschlossen,bzw. hat die schriftliche Prüfung verhauen.Nun sagt Ihr Arbeitgeber,der Vertrag würde fristgerecht zum 31.08.2005 auslaufen,Sie müsse nun selbst in einem halben Jahr einen Antrag für das schriftliche Examen einreichen.
Da bin ich halt anderer meinung und bevor wir uns da mit dem Arbeitgeber rumstreiten wollte ich mal bei euch nachfragen.
Ich habe mein Examen vor 7 Jahren gemacht,bin auch durchgerasselt(praktisch) und mein Ausbildungsvertrag hat sich um die Zeit verlängert,bis ich mein Examen fertig hatte.
Weiss da jemand etwas genaueres,ich habe bisher nix gefunden.
Danke:knockin:
 
Hallo Pfleger,
Pfleger schrieb:
...Nun sagt Ihr Arbeitgeber,der Vertrag würde fristgerecht zum 31.08.2005 auslaufen,Sie müsse nun selbst in einem halben Jahr einen Antrag für das schriftliche Examen einreichen.
1. Tatsächlich endet der Ausbildungsvertrag mit Fristablauf.
2. Da sie die Prüfung nicht bestanden hat, muss der Arbeitgeber den Ausbildungsvertrag auf ihren Antrag hin bis zur nächstmöglichen Prüfung verlängern! (siehe Krankenpflegegesetz §14,2 (altes Gesetz=§18 ) und Ausbildungsvertrag, der auf die Anwendung dieses Gesetzes verweist)
(2) Besteht die Schülerin oder der Schüler die staatliche Prüfung nicht oder kann sie oder er ohne eigenes Verschulden die staatliche Prüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit nicht ablegen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis
auf ihren schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
Daraus ergibt sich meiner Meinung nach ein Rechtsanspruch auf Verlängerung der Ausbildung.

3. Die Anträge auf Prüfungszulassung sind meines Wissens nach über die Krankenpflegeschule einzureichen.
 
Hallo Flexi
vielen Dank für die schnelle Antwort,kam mir aber auch komisch vor,Examen machen ohne an einer staatlich anerkanten Pflegeschule zu sein.
 
Anmerkung:
Allerdings besteht für diese Zeit kein Recht auf Unterricht um dem Exmanen etwas näher gebracht zu werden. Wenn die Schule was in die Richtung gibt ist es gut, ansonsten heisst es sich selbst auf den hosenboden setzen und einfach nur büffeln...!
 
Hallo Pfleger,
Pfleger schrieb:
...ohne an einer staatlich anerkanten Pflegeschule zu sein.
geht grundsätzlich schon, nur mit Vertragsverlängerung gibts auch weiter Ausbildungsvergütung und du hast auch Anspruch auf Unterstützung beim Lernen!
Maniacs Behauptung
Maniac schrieb:
Allerdings besteht für diese Zeit kein Recht auf Unterricht um dem Exmanen etwas näher gebracht zu werden.
stimmt so nicht!!
 
Sicher??

Hab hiermit unseren Direktor sinngemäß zitiert, das hat er nämlich letztens verlauten lassen. Vorher hat die Schule das immer gemacht, aber seit letztes Jahr so viele durchgefallen sind nicht mehr.
Er hat sich aber dann erweichen lassen und persönlich 4h die Woche eingeräumt um sie zu unterstützen...
 
sehr sicher!!!! Es handelt sich hier um einen Rechtsanspruch, der ggf. auch mit juristischer Untestützung durchgesetzt werden kann.
Wie die Schule das praktisch umsetzt, ist unterschiedlich, geht auch einfach durch Teilnahme am Unterricht des Folgekurses.
 
Alles klar, danke, dann weiß ich ja Bescheid wenn ichs nächstes jahr verhaue ;)
Was wir ja nicht hoffen wollen..

Ups, bin Offtopic - und somit hier raus :-)
 
Nun wirds noch spannender bzw. verwirrender....:trinken:

Laut Schule besteht ein Anspruch auf verlängerung der Ausbildung nur dann,wenn Sie durch die praktische bzw die mündliche Prüfung gefallen wäre.

Da aber die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde besteht kein Anspruch auf verlängerung der Ausbildung.
Dies soll noch vom Gesundheitsamt schriftlich bestätigt werden.(Liegt leider noch nicht vor)
Dummerweise habe ich zu dieser Klausel nix im Krankenpflegegestz gefunden.
Vielleicht könnt ihr ja besser lesen als ich

Gruß vom Pfleger
 
hallo Pfleger,
ich rate dir, dich umgehend mit einem Anwalt zu beraten !!
Ich zitiere zur Unterstützung hier nochmal von oben:
Besteht die Schülerin oder der Schüler die staatliche Prüfung nicht , ... so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihren schriftlichen Antrag bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.
Die Formulierung steht analog dazu auch im Berufsbildungsgesetz, das allerdings auf die KP-Ausbilng nicht angewandt werden darf.
Viel Glück!
 
:boxen:Jau,warten nun erstmal das schreiben vom Gesundheitsamt ab.Mal sehn wie die das begründen.Und dann überlege ich mir weitere schritte......
......:deal:
bis denn
der Pfleger
 
Hi,
ich kenne es nur so, dass sich der Ausbildungsvertrag nur dann verlängert, wenn die praktische Prüfung nicht bestanden worden ist. Wenn man durch die theorie fällt, sitzt man arbeitslos auf der Straße - aber man darf an dem theoretischen Unterricht teilnehmen.
 
Nein also bei uns in Hessen wird bei nicht bestandener Prüfung der Arbeitsvertrag für ein halbes Jahr verlängert, dann muss man die Prüfung in einem anderen Kurs wiederholen.
Wenn man sie dann nicht besteht ist es vorbei, aber das ist ja klar, kein Arbeitsvertrag mehr und keine Prüfung!
 
zweimal durch das schriftliche Examen gerasselt

Hallo, ich habe da mal eine Frage....meine Freundin ist letzte Woche das zweite mal durch die schriftliche Prüfung fürs Krankenpflegeexamen gefallen.:down:
Stimmt es, das sie jetzt in ganz Deutschland lebenslang für diesen Beruf gesperrt ist?:wut:
Gibt es irgendeine Möglichkeit(vielleicht im Ausland?) das sie noch ein Jahr wiederholt und dann erneut eine Prüfung ablegt?
Ich danke euch schon mal im vorraus für eventuelle Antworten...!!
 
Stimmt, sie darf diese Prüfung jetzt nicht mehr machen und somit auch den Beruf nicht ausüben......
 
Danke für Deine schnelle Antwort!
Das ist ja heavy....nun...da muss sie sich dann wohl umorientieren...habe ihr das gar nicht geglaubt....
 
zuckertante schrieb:
Hallo, ich habe da mal eine Frage....meine Freundin ist letzte Woche das zweite mal durch die schriftliche Prüfung fürs Krankenpflegeexamen gefallen.
Stimmt es, das sie jetzt in ganz Deutschland lebenslang für diesen Beruf gesperrt ist?
Nein, stimmt so nicht! Es gibt kein Register, in dem ein solches Ergebnis gespeichert wird bzw. eine Sperre ausgesprochen wird.
Allerdings wird es im Lebenlauf eine Zeit-Lücke geben, die bei Nachfrage erklärungsbedürftig wird.
Gibt es irgendeine Möglichkeit(vielleicht im Ausland?) das sie noch ein Jahr wiederholt und dann erneut eine Prüfung ablegt?
Nein, in dieser Form nicht, sie müsste die komplette Ausbildung noch mal durchlaufen.
@mellimaus
Nach den gesetzlichen Regelungen (nur die Berufsbezeichnung ist geschützt!!) darf sie die beruflichen Tätigkeiten ausüben, wenn sie einen entsprechenden Arbeitsplatz findet, allerdings nicht unter der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegerin" bzw. "Krankenschwester".
 
Die Antwort steht in der Prüfungsverordnung,leider konnte ich Sie aber nicht finden.
Eine freundin aus Berlin hat das wohl so erlebt(hat letztes Jahr Examen gemacht)
Bei der im Kurs sind mehrere durchgefallen und die ,die schriftlich durch sind,bei denen lief der Vertrag aus.
Aber gefunden habe ich zu dieser Klausel nix in der Prüfungsverordnung
Nun kümmert sich ein Anwalt um die ganze Angelegenheit.
Bin ja mal gespannt was da noch alles rauskommt......
....gruß
Pfleger
 
Vielen Dank für eure Antworten!
Das sind ja doch noch gute Neuigkeiten, wenn sie nicht lebenslang gesperrt wird. Das werd ich ihr gleich mal berichten.
 
hallo,

ich habe leider die schriftliche verhauen. am januar ist jedoch wieder soweit. an der schule darf ich teilnehmen, aber ich bekomme kein gehalt mehr? ist das zulässig?

danke schonmal
 

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