Frage wegen Kinderortszuschlag? Wegfall bei Wechsel in TVÖD

Ivanca

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Bayern
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Krankenschwester,Pain Nurse
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Wiedereinsteiger
Hallo,

ich muß mir grad mal ein bisschen Luft machen? Vielleicht gings jemandem ja ähnlich.

Unser Haus hat seit 1.10.2005 vom BAT in den TVÖD gewechselt.
Eigentlich würde ich wegen der Anzahl meiner Jahre, die ich im Haus arbeite keine finanziellen Einbußen haben. Hab ich auch so vermittelt bekommen per Rundschreiben.
Tja seit Sept. 2004 bin ich im Erziehungsurlaub und fang im Mai jetzt wieder an.
So und nun sagt man mir, als ich vorab nach meinem zukünftigen Einkommen fragte , dass mein Kinderortszuschlag wegfällt, weil ich am 1.10.2005 nicht gearbeitet hab.:sflouts: :angryfire: Nur die , die zum Stichtag im Haus waren kämen in diesen Genuß.
Ich hatte doch nur URLAUB!!!!!!
Ums zu verdeutlichen bei 4 Kindern macht das mehr als 200 Euro im Monat aus.
Gings jemandem ähnlich? Wie wird das bei euch gehandhabt? Gibts irgendwelche Urteile?

Trotzdem schöne Frühlingsgrüße von
Manu
 
Tja seit Sept. 2004 bin ich im Erziehungsurlaub und fang im Mai jetzt wieder an.
So und nun sagt man mir, als ich vorab nach meinem zukünftigen Einkommen fragte , dass mein Kinderortszuschlag wegfällt, weil ich am 1.10.2005 nicht gearbeitet hab.:sflouts: :angryfire: Nur die , die zum Stichtag im Haus waren kämen in diesen Genuß.
Ich hatte doch nur URLAUB!!!!!!
Nein, Du warst in "Elternzeit" wie das jetzt heißt. Ein Urlaub ist das nicht sondern eher ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Das einzige "Zuckerl" ist, das man danach zumindest in der Stufe anfängt in der man aufgehört hat und nicht auch noch zurückgestuft wird! So wird die Familie und der Nachwuchs bei uns halt nun mal gefördert (oder so).

Ulrich
P.S. Bitte nicht auf die Begriffe festnageln, ich finde gerade meine Unterlagen nicht.
 
Tja, so sind sie, unsere öffentlichen Arbeitgeber: Erst mal einfach machen und warten, bis ein Gericht die Entscheidung kassiert.

Und danach sieht's zur Zeit auch aus. Das Arbeitsgericht Göttingen hat diese Paxis bereits beanstandet. Siehe Beschäftigte bei Kommunen (Lest Euch auch unbedingt das Infoblatt im pdf-Format durch. Den Mitgliedsantrag auf der letzten Seite müßt Ihr natürlich nicht ausfüllen)

Ist ja auch irgendwie logisch. Warum sollen langjährige Mitarbeiter, die ein Kind bekommen haben, gegenüber ihren Kollegen benachteiligt werden?

Wichtig ist, daß Ihr auf jeden Fall Euren Anspruch gegenüber Eurem Arbeitgeber schriftlich (formloser Brief genügt) geltend macht. Sollten die Gerichte nämlich den Anspruch bestätigen, gibt es wahrscheinlich auch eine Ausschlußfrist, innerhalb derer man seinen Anspruch geltend gemacht haben muß. Ihr wißt ja: Wer zu spät kommt...
 

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