Frage wegen Examensinhalten

Schw.S

Newbie
Registriert
01.06.2008
Beiträge
24
Ort
Rockenberg
Beruf
Gesundheits - und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Kardiologische Intensiv
Hallo ihr lieben !!
Bin da auf was gestoßen und bräuchte mal eine Antwort.
Ich mache im März nächsten JAhres mein Krankenpflegeexamen und da wir in der Schule nur nach Lernfelder arbeiten hab ich mir das Hessische Krankenpflegegesetz besorgt und rausgeschrieben was in welchem Teil wo geprüft wird. Jetzt hab ich gesehn das in diesem Gesetz zwar GYn Anatomie und Mißbildungen schrift. geprüft wird aber nirgens ist etwas aufgeschrieben von GYN Erkrankungen. Wir haben zwar im Unterricht nicht wiel gemacht aber es ist durchgenommen worden. Heißt das jetzt das es nicht geprüft wird weil es im Gestz nicht drin steht ?
 
Hallo,
erstmal zu den Begrifflichkeiten: es gibt nur ein Bundeseinheitliches Gesetz, welches den Beruf der GuKP/GuKKP regelt.
Du hast wahrscheinlich in den hess. Landesrichtlinien (Rahmencurriculum) nachgeschaut, oder?
In welchem Bundesland machst Du Deine Ausbildung? Lernfelder klingt nach Niedersachsen...:-?
Hessen hat keine Lernfelder, sondern teilt - orientiert an den ICNP Pflegephänomenen - die Inhalten den 12 Themenbereichen zu.
Es kann also schwierig werden, wenn Du jetzt versuchst, Länderübergreifend eine "Ordnung" in Deinen Lernstoff bringen zu wollen.

Sprich mit den Lehrern Deiner Schule darüber, wie sich die Inhalte zu den Themenbereichen zuordnen lassen!
 

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