- Registriert
- 01.06.2008
- Beiträge
- 24
- Ort
- Rockenberg
- Beruf
- Gesundheits - und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- Kardiologische Intensiv
Hallo ihr lieben !!
Bin da auf was gestoßen und bräuchte mal eine Antwort.
Ich mache im März nächsten JAhres mein Krankenpflegeexamen und da wir in der Schule nur nach Lernfelder arbeiten hab ich mir das Hessische Krankenpflegegesetz besorgt und rausgeschrieben was in welchem Teil wo geprüft wird. Jetzt hab ich gesehn das in diesem Gesetz zwar GYn Anatomie und Mißbildungen schrift. geprüft wird aber nirgens ist etwas aufgeschrieben von GYN Erkrankungen. Wir haben zwar im Unterricht nicht wiel gemacht aber es ist durchgenommen worden. Heißt das jetzt das es nicht geprüft wird weil es im Gestz nicht drin steht ?
Bin da auf was gestoßen und bräuchte mal eine Antwort.
Ich mache im März nächsten JAhres mein Krankenpflegeexamen und da wir in der Schule nur nach Lernfelder arbeiten hab ich mir das Hessische Krankenpflegegesetz besorgt und rausgeschrieben was in welchem Teil wo geprüft wird. Jetzt hab ich gesehn das in diesem Gesetz zwar GYn Anatomie und Mißbildungen schrift. geprüft wird aber nirgens ist etwas aufgeschrieben von GYN Erkrankungen. Wir haben zwar im Unterricht nicht wiel gemacht aber es ist durchgenommen worden. Heißt das jetzt das es nicht geprüft wird weil es im Gestz nicht drin steht ?