Fortbildung als Arbeitszeit

graógramán

Senior-Mitglied
Registriert
18.04.2006
Beiträge
109
Ort
Freiburg
Beruf
Gesundheits- und Krankenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Kardiologische Intensivstation
Eine Frage:

Das innerbetriebliche Fortbildungen als Arbeitszeit angerechnet werden ist mir klar, aber wie sieht es aus mit anderen, z.b. eine vom dbfk, oder änlichem.

Bekomm ich das auch als Arbeitszeit angerechnet?

Viele Grüß und Danke schon mal.
 
Hallo graógramán,

es kommt darauf an, der Arbeitgeber kann Fortbildungen als Arbeitszeit rechnen, muss es aber nicht.
Erkundige Dich, wie es bei Euch üblich ist.
Es gibt verschiedene Varianten:
AG trägt die Kosten und stellt frei
AG stellt frei oder trägt die Kosten
AG stellt werder frei, noch übernimmt er die Unkosten für die Fortbildung.

Ob und wie der AG die Fortbildung unterstützt, hängt davon ab, inwieweit es in seinem Interesse ist, dass der AN diese Fortbildung besucht.
 
Leider meistens nicht!

bei uns gilt folgendes Procedere:

a) Der Arbeitgeber wünscht die Fortbildung bzw. schlägt sie vor (egal ob innerbertrieblich oder woanders): dann trägt der AG die Gebühr und den Zeitaufwand

b) Der Arbeitnehmer möchte die Fortbildung machen: Erträgt alles allein.

evtl. gibts noch c) Der Arbeitnehmer möchte die Fortbildung machen, hat aber nen guten Draht zur PDL und kann glaubhaft darlegen, warum gerade diese Fortbildung 'super wichtig' für den ganzen Betrieb ist. Dann trifft man sich meist irgendwo in der Mitte.:smlove2:
 
das ist ja echt blöd, naja ich werd dann einfach mein Glück versuchen.

Danke für eure Hilfe.
 

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