Finanzielle Fragen

Aviva

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28.05.2007
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ersteinmal hallo!
ich bin jetzt seit april im 2.Ausbildungsjahr zur Krankenschwester. Ich habe folgendes Problem:ich zieh höchstwahrscheinlcih aus im September , aus persönlichen Gründen. Ich bekomme eine Bruttovergütung von 612 Euro . Mein Vater lehnt es ab , mir das Kindergeld zu geben. Na ja , und 612 euro hier in Berlin sind nicht gerade viel Geld , wenn man alleine lebt.
Ich habe mir schon viel Beiträge durchgelsen wgen Wongeld , Bafög etc.
das problem ist , ich möchte kein Bafölg beziehen , da ich nach der Ausbildung studierne möchte und dort das Bafög brauche.Und ih habe beim Bafögamt angerufen , ich hätte keine Anspruch darauf wegen der Vergütung . Auf BAB haben wir he keine Ansorcuh , da die Ausbildung ja nicht betrieblich ist.Ja , Wohngeld...bekomme ich jetzt auch schon ...aber wenn ich alleine wohne , keine Ahnun ob ich es dnan ncoh immer bekomme.
an alle , die alleine leben : was bekommt ihr für eine finanzielle Unterstützung?
schonma danke für die antworten , ich mache mir ahlt eben doch große sorgen wegen dem ganzen.
 
versuch es doch mal mit Hartz 4. das kann man auch als arbeitnehmer beantragen, nicht nur als arbeitsloser.
 
1. bist du sicher das du die BAB nicht kriegst? Das das nur für betrienbliche AUsbildungen gilt hab ich bisher nie gehört, die einziuge Einschränkung ist, dachte ich, das es eine staatlich Anerkannte sein muss...

2. Kindergeld:
Wenn du nicht mehr zu Hause wohnst müssen deine Eltern DIR das Kindergeld geben. Was sollten sie dann auch damit?! Verweigern sie dir dies, kannst du bei der Familienkasse beantragend as du direkt das Geld bekommst!!
 
Hallo Aviva,

ich schließe aus deinem Beitrag, dass du von zuhause ausziehst? Gibt es denn bei euch kein Wohnheim, wo du günstig wohnen kannst?

Ehrlich gesagt, bin ich immer etwas verwirrt, wenn ich diese Beiträge von wegen weiterer Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung lese. Wieviel Geld willst du denn haben? Wer soll denn das alles bezahlen? Hier ein bißchen Wohngeld, da noch ein bißchen BAB, mir fehlt dafür ein bißchen das Verständnis. Ich finde 615€ sind in der Ausbildung schon recht viel Geld und wenn du schon zusätzlich Wohngeld bekommst:gruebel:!
Wenn es für eine eigene Wohnung nicht reicht, dann gibt es vielleicht bis zum Ende der Ausbildung wirklich die Alternative ins Wohnheim oder ein kleines WG-Zimmer zu ziehen.

@nasonex2001
Wie hoch, glaubst du, ist der Hartz 4-Satz monatlich? 345€ bekommt ein Hartz 4-Empfänger monatlich, da liegt die Ausbildungsvergütung weit drüber!

@maniac
Bist du sicher, dass die Eltern den Kindern das Kindergeld auszahlen müssen, wenn sie nicht mehr zuhause wohnen? Ich bin es nicht, lasse mich aber gerne aufklären. Kindergeld ist eine Zahlung vom Staat, die als Familienförderung gedacht ist und an die Eltern gezahlt wird.
Und du hast recht, meines Wissens kann auch für schulische Ausbildungen BAB gezahl werden.

Gruß tildchen
 
Hallo,

ich wohne auch nicht mehr zu Hause, weil es einfach nicht mehr ging. Ich bekomme brutto 520 euro. Das ist nicht sehr viel. In dem Wohnheim von meinem Krankenhaus ist leider kein Platz mehr gewesen, deswegen habe ich eine eigene Wohnung, allerdings mit meinem freund zusammen. Mein Freund bekommt auch nur Bafög.

In unserer Ausbildung hat man keinen Anspruch auf BAB, weil dies nur für betriebliche Ausbildungen gedacht ist. Weiß dies, weil ich es selber beantragt habe und es aus diesem Grund abgelehnt wurde. Du kannst auf jedenfall Bafög beantragen, wobei dort das Gehalt deiner Eltern mit angerechnet wird.

Wenn du private Probleme mit deinen Eltern hast und nicht mehr zu Hause wohnst, kannst du bei der Kindergeldkasse die Abzweigung des Kindergeldes beantragen. Normalerweise muss der Kindergeldberechtigte (ein Elternteil) auf diesem Antrag mit unterschreiben. Ich habe der Kindergeldkasse erklärt, dass ich aus bestimmten Gründen nicht mehr zu Hause wohnen kann und keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern habe. So brauchte ich die Unterschrift nicht. Zudem wird jetzt jede Sache rund ums Kindergeld an mich geschickt und nicht an meine Eltern. Deine Eltern können es dir freiwillig auszahlen, wenn sie das wollen. Aber laut dem Gesetz der Familienkasse müssen deine Eltern mitteilen, ob du noch zu Hause wohnst oder nicht, denn dan wird überprüft ob deine Eltern noch einen Anspruch haben oder nicht. Du kannst die Abzweigung aber auch selber beantragen.

Erkündige dich dochmal bei Startseite - arbeitsagentur.de, dort gibt es dafür ein Formular.

Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen.

Liebe Grüße Sandra
 
Hallo Aviva,
ich kann Sandra und Maniac nur bestätigen! Ich stand ebenfalls vor dem Problem und habe mich schlau gemacht. Es gibt ganz klare Regelungen, die besagen, dass Deine Eltern verpflichtet sind Dir das Kindergeld zu geben, wenn sie keine Ausgaben für Dich mehr zu tragen haben. Also wenn Du alleine lebst mit Miete, Versicherungen und allem drum und dran und für Deine Eltern keine weiteren Kosten verursachst (Hört sich das blöd an!), dann dürfen sie das Kindergeld auch nicht einbehalten. Anfrage bei der Kindergeldkasse - Klärung - dann geht´s. Ist natürlich eine ganz tolle Sache für die Eltern-Kind-Beziehung, wenn man auf so blöde Art und Weise drum kämpfen muss...
LG Anika
 
also , ich habe mal bei der familienkasse angerufen. die haben mir gesagt , ich kann einene abzweigungsantrag stellen und meine eltern müssen nicht zustimmen , da sie keinen unterhalt für mich zahlen -ich habe also anspruch auf das Kindergeld!
Habe auch gerade beim Bundesministerium für Wohnen , Verkehr und Bau( oder so ähnlich) angerufen , wegen des wohngeldanspruches. sie meinte , ich habe Anspruch auf wohngeld -auch wenn ich dem Grunde nach Anspruch auf bafög hätte.solnage ich dei ablehnungen von Bafög und Bab nachweise..
Wow- anscheinend klappts dann doch mit der eigenen wohnung!:P
 
Finanzielle Fragen für Auslandtätigekit Schweiz ( zürich )

hallo Forumleute,

kann mir eine/r genauer und Detaliert mir hier schreiben, was bzw. wie hoch ist die Einsteigsvergütung mit Steuerklasse I kinderlos, wenn man im Ausland im Nachbarland Schweiz tätig werden möchte, in kanton Zürich,
also dirket nach der Ausbildungslehre

Ungefähr Brutto oder Nettogehaltssumme ??

Wäre sehr froh von euch, wenn ihr mir da helfen könntet.

gruss
valoni_2484
 

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