Elisabeth-warum so ironisch?
Ich hab lediglich eine Frage gestellt und nicht behauptet das ICH nicht möchte das die Kollegen dort Nachtdienst machen.
Das Konzept der Ausbildung zum Familienpfleger, Familienpflegerin basiert auf 3 Säulen: Hauswirtschaft, Pädagogik/Psychologie und Häusliche Pflege/Säuglingspflege. Vertieft wird die theoretische Ausbildung durch 30 Wochen Praktika in Lehrküche, Familien, pädagogischen Einrichtungen sowie Einrichtungen der Kranken-, Alten- und Säuglingspflege und den Trägern von Familienpflege/Dorfhilfe.
Dauer der Ausbildung: 2 Jahre Berufsfachschule (BFS) in Vollzeit und 1 Jahr Berufspraktikum. Verkürzung der Ausbildung, je nach Voraussetzung, ist möglich.
Abschluss: Die Ausbildung führt zum/zur staatlich geprüften und anerkannten Familienpfleger/Familienpflegerin.
Es geht also eher um Hauswirtschaftl Tätigkeiten innerhalb einer Familie und nicht um die Arbeit in einem Wohnheim wie unserem in dem ein sehr hohes Pflegeaufkommen herrscht.Wundversorgung,PeG.usw
Die Kollegen im Nachtdienst sind alleine für 24 Bew zuständig und ich denke nicht das man mit dieser Ausbildung fachlich korrekt arbeiten kann.....
Eigentlich wollte ich nur meine og Frage beantwortet haben,da ich weiß das es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt was die Annerkennung dieser Ausbildung angeht.......