Evaluation der generalistischen Ausbildung

Grundsätzlich kann ich das Positionspapier der "Jungen Pflege" nachvollziehen.
Allerdings muss auch ich immer wieder feststellen, dass die Auszubildenden die Kompetenz des "Selbstlernens" und "dauerhaften Lernens" (so möchte ich sie mal nennen) leider nicht für sich annehmen.

Ich habe dazu einmal 2 Stellen aus der Ausbildung und Prüfungsverordnung beispielhaft herausgezogen:

"interpretieren und erklären die vorliegenden Daten bei Menschen mit überschaubaren Pflegebedarfen und gesundheitsbedingten Einschränkungen..."

Wie sollen die Auszubilden lernen, gesundheitsbedingte Einschränkungen zu erklären und zu interpretieren, wenn die Grundlage dazu nicht vermittelt wird und die Auszubildenden selbst die anatomischen und physiologischen Grundlagen nicht mehr kennen, die sie bereits in der Regelschule (Anatomie des Verdauungssystems und die Aufnahme von Nährstoffen ) nicht mehr kennen. Leider zur Zeit Alltag:cry:


" beobachten und interpretieren die mit einem medizinischen Eingriff verbundenen Pflegephänomene und Komplikationen in stabilen Situationen unter Berücksichtigung auch.von gendermedizinischen Erkenntnissen"

Auch hier fehlt bei Nicht-Kenntnis der anatomischen Verhältnisse und der physiologischen Abläufe die Basis, um die Kompetenz zur Interpretation des medizinischen Eingriffs zur entwickeln.




Nach meiner Einschätzung fehlt in der Ausbildung- und Prüfungsverordnung der Zusatz, dass das selbständige Erarbeiten der (anatomischen und physiologischen ) Grundlagen durch die Auszubildenden auch dazu gehört. Und auch, dass es es in der Ausbildung (und auch danach) wichtig ist, das "schulische lernen" (= lernen, schreiben, vergessen) abzulegen.

Und auch die Dozenten in den Pflegeschulen müssten darauf verstärkt hinweisen. Sie selbst haben inzwischen (fast alle) studiert, haben aber Auszubildende, die aus dem "Schul-Lern-System" kommen. Sie müssen verstärkt auf das eigenständige Lernen der (fehlenden) Grundlagen hinweisen


In diese Bereichen sollte vielleicht noch nachgearbeitet werden.



LG Einer
 

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