Ermittlung der Pflegestufe 3

Nachtfalter99

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11
Grüß euch,

ich bin beim Lernen auf eine Frage gestoßen, die für mich zweit Lösungen zu haben scheint
obwohl nur eine Richtig sein sollte.

Familienangehörige und nicht als Pflegekraft ausgebildete Personen können für Pflegearbeiten Geldleistungen von
der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten.

Welchen Umfang muss die Pflegeleistung täglich mindestens haben, damit dieser Personenkreis Mittel
für die Pflegestufe 3 erhält?

A) 5 Stunden, davon 4 Stunden Grundpflege
B) Rund um die Uhr Betreuung

Lösungsidee:

Laut meinen Aufzeichnungen gilt, das Pflegestufe 3 gewährt bei :
300 min Pflege / Tag und mindestens 240 min Grundpflege
=> A Richtig

aber ich habe auch stehen das um Pflegestufe 3 zu bekommen eine Rund um die Uhr Betreuung vorliegen sollte.
Pflegestufe 1: 1 mal täglich
Pflegestufe 3: 3 mal täglich


ich bitte um Ihren kundigen Rat, weil ich mir nicht sicher bin

LG
Nachtfalter99
 
Das steht im §15 des SGB 11

SGB 11 - Einzelnorm

Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

(3) Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muß wöchentlich im Tagesdurchschnitt 1.in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen,
2.in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen,
3.in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.

Wenn nur eine deiner Antworten richtig sein kann, dann würde ich Antwort A nehmen.

In Antwort B heißt es Betreuung rund um die Uhr, im Gesetzestext heißt es Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität rund um die Uhr, was ich nicht mit Betreuung im Allgemeinen gleichsetzen würde.
 
Machst Du eigentlich ein Fernstudium Pflege in Österreich?:mrgreen:
Bin mir nicht sicher, ob das was hier geschrieben wird, wie SGB Normen, auch auf Deine Fragen 1:1 umsetzbar ist?
 
Das ist mir gar nicht aufgefallen.


Für Österreich kenne ich mich jedenfalls nicht aus.
 
Also ich würde B nehmen, Pflegestufe 3 sind Schwerstpflegefälle die entweder eine Betreuung Tag und Nacht (z.B. schwerste Demenz, Alzheimer) benötigen oder verstärkt sehr viel mehr Pflegeaufwand benötigen (z.B. Bettlägrige 2 Stündlich zu lagern, Inkowechsel, mehrmals absaugen, Beatmete usw. usw.).
 
Man muß hier differenziern.

Im gesetz heißt es:

(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Gesetz sind pflegebedürftige Personen (§ 14) einer der folgenden drei Pflegestufen zuzuordnen:
Pflegebedürftige der Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige) sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.

dabei gilt:

3) Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muß wöchentlich im Tagesdurchschnitt
in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen.

Hier kommt es auf die genaue Fragestellung an.

Das Gesetz definiert, was Pflegestufe 3 bedeutet, nämlich Betreuung rund um die Uhr bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität.

Dann präzisiert das Gesetz nochmal den genauen Zeitaufwand, der für die einzelnen Verrichtungen gegeben sein muß. Es sagt also was zur Ermittlung aus, denn rund um dir Uhr Betrreuung in den verschiedenen Bereichen kann ja vieles heißen.

Wichtig ist also die genaue Fragestellung.
 
Ihr habt aber sicher alle dran gedacht, dass der TE in ÖSTERREICH lebt und dort nicht die deutschen Gesetze gelten?
 
Ja, das wurde bereits weiter oben gesagt. Leider meldet sich der TE nicht dazu.

Wie auch immer, alles, was ich schreibe gilt für die deutschen Gesetze.
 
Sorry, dass ich bislang keine Stellung genommen habe. Ich freue mich über die tollen Kommentare. Ich bin gebürtige Österreicherin und studiere aber sei zwei Semestern in Deutschland Pflege, so dass sich o.g Frage auf die deutsche Gesetzgebung bezieht.

LG
nachtfalter99
 
Sorry, dass ich bislang keine Stellung genommen habe. Ich freue mich über die tollen Kommentare. Ich bin gebürtige Österreicherin und studiere aber sei zwei Semestern in Deutschland Pflege, so dass sich o.g Frage auf die deutsche Gesetzgebung bezieht.

LG
nachtfalter99

...was auch etwas helfen könnt -> Dein Profil aktualisieren :fidee:
 
dachte, dass ein Azubi sich auf die Prüfung vorbereitet und wäre nicht mal im Traum darauf gekommen, dass ein Student ein Forum als Informationsquelle nutzt.

Elisabeth
 

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