Einzelpflegekraft - Fragen zur Abrechnung

Arcadia

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11.04.2007
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59
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Kinderkrankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Heimbeatmung
Hallo!

Ich habe vor, die Betreuung und Pflege eines Autisten zu übernehmen.
Dies möchte ich als Einzelpflegekraft tun.
Muß ich meine Leistungen über den Leistungskatalog der häuslichen Pflege abrechnen?
Welche Voraussetzungen müssen meine Urlaubsvertretungen erfüllen?

Arcadia
 
Nein, habe den Job nach 1,5 Jahren aufgegeben, da die private KV keinen Vertrag machen wollte.Steht zwar im Gesetz, daß dies möglich ist, doch die haben sich einfach geweigert.

Liebe Grüße,

Arcadia
 
Begründung: Sie machen grundsätzlich keine Verträge mit Einzelpersonen

und die Beihilfe und das Sozialamt hätten ja auch keinen Vertrag mit mir gemacht.

Tja, es ist echt zum Mäusemelken....!! :knockin:
Bin froh, daß ich ab morgen nen festen job habe.

Andrea
 
Hallo Andrea!!!!!!!!!!!!!!!!!

Welche Kasse war das?
Ich bin ja al gespannt ob ich nen Vertrag bekomme. Habe erstmal alle Unterlagen weg geschickt und warte jetzt auf Antwort!

Liebe Grüße

Anett
 
Hallo ,komme aus HH und würde auch gerne als Einzeipflegekraft arbeiten.Scheinselbstständigkeit fällt aus da ich meine eigenen Pat. habe.Auf Anfrage bei einer KK wurde geantwortet sie würden keine Verträge mit Einzel... schließen da es in HH genug Pflegedienste geben würde.Kennt sich einer von euch damit aus und können die KK das verweigern obwohl es im Gesetz steht und der Pat. dies wünscht ???
 
Hi,

also ich habe von der Krankenkasse meines Kunden einen sehr netten Brief erhalten in dem steht welche Voraussetzungen eine Einzelpflegekraft erfüllen muss und was für Unterlagen ich zur Registrierung einschicken soll. Das habe ich gemacht und seit einer Woche warte ich nun auf Antwort. Du solltest das Schreiben von Deiner Kasse an das Bundesministerium für Gesundheit schicken dort wird Dir auf jeden Fall weiter geholfen! Das Bundesministerium setzt sich sehr für die Stärkung der Einzelpflegekräfte ein! An Deiner Stelle würde ich mich so schnell nicht geschlagen geben!


Liebe Grüße

Anett:nurse:
 
Ein Rechtsanspruch für den Versicherten gegenüber seiner Kasse bzgl. eines Versorgungsvertrages mit einer Einzelpflegekraft dürfte nicht bestehen,
denn es heißt im SGB XI §77:

(1) Zur Sicherstellung der häuslichen Pflege und Betreuung sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung kann die zuständige Pflegekasse Verträge mit einzelnen geeigneten Pflegekräften schließen, soweit 1.die pflegerische Versorgung ohne den Einsatz von Einzelpersonen im Einzelfall nicht ermöglicht werden kann,
2.die pflegerische Versorgung durch den Einsatz von Einzelpersonen besonders wirksam und wirtschaftlich ist (§ 29),
3.dies den Pflegebedürftigen in besonderem Maße hilft, ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen (§ 2 Abs. 1), oder
4.dies dem besonderen Wunsch der Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe entspricht (§ 2 Abs. 2);
und
Die Pflegekassen können Verträge nach Satz 1 schließen, wenn dies zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung und der Betreuung nach § 36 Abs. 1 unter Berücksichtigung des in der Region vorhandenen ambulanten Leistungsangebots oder um den Wünschen der Pflegebedürftigen zu entsprechen erforderlich ist.(2) Die Pflegekassen können bei Bedarf einzelne Pflegekräfte zur Sicherstellung der häuslichen Pflege anstellen, für die hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und Qualität ihrer Leistungen die gleichen Anforderungen wie für die zugelassenen Pflegedienste nach diesem Buch gelten.
Kompletter Text: SGB 11 - Einzelnorm

Darüberhinaus muß man sich hier insbesondere den letzten Satz auf der Zunge zergehen lassen: Wie stelle ich als Einzelpflegekraft die gleiche Qualität sicher, die ein Pflegedienst bietet ? Hiermit meine ich gerade nicht die Ergebnisqualität der geleisteten Pflege (denn die könnte erwartungsgemäß sogar höher sein) sondern die strukturellen Kriterien.

Der bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.) hat hierzu ein Gutachten erstellen lassen und wirft damit noch mehr Fragen auf, z.B. die nach Scheinselbständigkeit. Eine Zusammenfassung gibt es hier:
Presseportal: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste - Einzelpflegekräfte scheinselbstständig?


Für diejenigen, die sich also derzeit um Einzelversorgungsverträge bemühen, mögen diese Informationen ja vielleicht hilfreich sein.
 
Hallo ihr Lieben!

Ich hab meinen ersten Kassenvertrag bekommen, d.h. ich habe ihn zugesichert, nächste Woche wird alles dingfest gemacht. War gar kein Problem. Mein Pat. wird sogar im Moment von einem PD betreut und wir haben bei uns auch genug andere PDs. Im Gesetzestext steht aber halt auch "wenn dies dem besonderen Wunsch der Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe entspricht". Meldet euch mal, ob es bei euch was Neues gibt!

Schönen Grüße,
Seneca.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Rechtsanspruch für den Versicherten gegenüber seiner Kasse bzgl. eines Versorgungsvertrages mit einer Einzelpflegekraft dürfte nicht bestehen,
denn es heißt im SGB XI §77:


und

Kompletter Text: SGB 11 - Einzelnorm

Darüberhinaus muß man sich hier insbesondere den letzten Satz auf der Zunge zergehen lassen: Wie stelle ich als Einzelpflegekraft die gleiche Qualität sicher, die ein Pflegedienst bietet ? Hiermit meine ich gerade nicht die Ergebnisqualität der geleisteten Pflege (denn die könnte erwartungsgemäß sogar höher sein) sondern die strukturellen Kriterien.

Der bpa (Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.) hat hierzu ein Gutachten erstellen lassen und wirft damit noch mehr Fragen auf, z.B. die nach Scheinselbständigkeit. Eine Zusammenfassung gibt es hier:
Presseportal: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste - Einzelpflegekräfte scheinselbstständig?


Für diejenigen, die sich also derzeit um Einzelversorgungsverträge bemühen, mögen diese Informationen ja vielleicht hilfreich sein.
Hallo ihr Lieben!

Ich hab meinen ersten Kassenvertrag bekommen, d.h. ich habe ihn zugesichert, nächste Woche wird alles dingfest gemacht. War gar kein Problem. Mein Pat. wird sogar im Moment von einem PD betreut und wir haben bei uns auch genug andere PDs. Im Gesetzestext steht aber halt auch "wenn dies dem besonderen Wunsch der Pflegebedürftigen zur Gestaltung der Hilfe entspricht". Meldet euch mal, ob es bei euch was Neues gibt!

Schönen Grüße,
Seneca.

Hallo vielleicht kannst Du mir ein paar Infos geben. Ich bin seit 2 Jahren Privat angestellt in der Pflege hab früher 3 Jahre im Pflegheim gearbeitet da war ich aber noch Jung .Habe es leider nicht gelernt. Kann ich trotdem als Einzelpflegekraft arbeiten? Wäre net wenn Du die vielleicht meldes über email

Danke
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
wir betreuen demnächst für vier Wochen einen schwerst pflegebedürftigen Herrn (Pflegestufe 3 HF) in der Nähe einer Rehaklinik an der Küste, weil seine Ehefrau dort zur Kur angemeldet ist.
Es ist in Ordnung, dass sie ihren Mann während ihrer Kur in ihrer Nähe haben möchte und ihn nicht für vier Wochen in der Kurzzeit -pflegeeinrichtung unterbringt, doch an der Finanzierung dieser Maßnahme beissen wir uns noch die Zähne aus.

Leistungen aus dem §39 SGB XI, Verhinderungspflege sind nämlich ausgeschöpft, § 45 SGB XI, niedrigschwellige Betreuungsleistungen bei mangelnder Alltagskompetenz stehen ihnen ebenfalls nicht mehr zu - lediglich Leistungen des ambulanten Pflegedienstes vor Ort könnte sie noch in Anspruch nehmen, doch erstens ist dieser z. Zt. sehr ausgelastet und zweitens würde er ohnehin nachts nicht raus fahren.
Das hat man ihr jedenfalls so erklärt .

Wir gehen nun davon aus, dass eine einzelne geeignete Pflegekraft, mit der eine Pflegekasse der sozialen Pflegeversicherung einen Vertrag nach
§ 77 Abs. 1 SGB XI abgeschlossen hat, die letzte verbleibende Möglichkeit sein wird.

Hat schon jemand Erfahrung mit solchen Vertragsabschlüssen - und was gilt es dabei zu beachten.

Danke für eine schnelle Antwort

:flowerpower: und liebe Gruesse sos-pflege
 
und zweitens würde er ohnehin nachts nicht raus fahren.

Wäre mir neu, das ich eine PS III Patienten übernehmen darf ohne eine Nachtversorgung zu gewährleisten.


Aber zum Thema: Wie sieht es den mit Privatrechnung aus?

lg
 

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