Einzelpflegekraft nach § 77 SGB und die Pflegekassen

Sanssousi

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18.10.2011
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Hallo,

auf der Suche nach Informationen zum Thema "Einzelpflegekraft" stieß ich als pflegender Familienangehöriger auf dieses Forum. Da die Pflege durch die bisherigen PD immer wieder zu wünschen übrig läßt, haben wir uns bei der Pflegekasse nach den Möglichkeiten der Einzelpflege erkundigt bzw. arbeitssuchende Pflegekräfte dort für diese Möglichkeit vorgeschlagen. Leider sperren sich die Kassen offenbar massiv dagegen. Versprochene Unterlagen über die Voraussetzungen erhielten wir nicht.

Es sind leider auch heute noch kaum Pflegekräfte für eine Einzelpflegetätigkeit zu finden.

Ich habe nun einige Beiträge zu diesem Thema hier gefunden, jedoch ohne tiefgreifendere Information. Da die Beiträge schon älter sind, weiß ich auch nicht, ob die Ersteller noch (zumindest gelegentlich) hier sind.

Kennt jemand die gestellten Anforderungen der Kassen oder hat jemand bereits eine entsprechende Vereinbarung getroffen? Gibt es möglicherweise eine Art Vereinigung oder einen Verbund von Einzelpflegekräften?

Ich wäre für Hinweise sehr dankbar.


Einen schönen Gruß

Sanssousi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat wirklich niemand Erfahrung mit oder Hinweise zu dem Thema Einzelpflegekraft i.S. des SGB? Sanssousi
 
Hallo Sanssousi,

für die pflegerische Versorgung der Versicherten in Deutschland sind die Pflegekassen verantwortlich. Diese Verantwortung wird in der Regel durch Versorgungsverträge auf die Pflegedienste übertragen.

Wenn in einer Region es den Pflegekassen nicht gelingen sollte, ausreichend Versorgungsverträge mit Pflegedienste zu vereinbaren, muss die Pflegekasse mit Einzelpflegepersonen, die direkt bei der Kasse angestellt sind, die pflegerische Versorgung der Versicherten sicher stellen. Das ist aber wahrscheinlich nicht das, was Du Dir gewünscht hast, oder?

Hoffe Dir weitergeholfen zu haben.

Gruß KGK
 
Hallo Kleingeistkiller,

danke für Deine Antwort.
Wenn in einer Region es den Pflegekassen nicht gelingen sollte, ausreichend Versorgungsverträge mit Pflegedienste zu vereinbaren, muss die Pflegekasse mit Einzelpflegepersonen, die direkt bei der Kasse angestellt sind, die pflegerische Versorgung der Versicherten sicher stellen.

Ja, es sind einerseits die allgemein von Pflegediensten zu leistenden und unzulänglichen Möglichkeiten (zeitlich, Abwechslung Pflege/Betreuung), aber auch der häufige Personenwechsel (zB sehr abträglich bei Demenz). Allerdings ist eine Anstellung nach meinen bisherigen Infos eine Möglichkeit (die wohl kaum - um nicht zu sagen gar nicht - wahrgenommen wird). Es könnte doch auch eine selbständig tätige Kraft sein, die eine entsprechende Vereinbarung mit der Pflegekasse schließt. Diesen Fall meine ich, nur fehlen mir Informationen über die geforderten Voraussetzungen, die Grundlage einer solchen Vereinbarung und wie sie evtl. schon jemand durchgesetzt hat. Vielleicht kann jemand dazu noch etwas sagen.


Schönen Gruß

Sanssousi
 

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