- Registriert
- 24.03.2007
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Hallo,
eine gute Bekannte von mir, hat ein Problem mit ihrem Arbeitgeber und da sie sich nicht so gut mit dem Internet auskennt, dachte ich, daß ich mal stellvertretend hier nach Hilfe suche...
Es dreht sich darum, daß ihr Lohn immer weiter runter gekürzt wird und sie vorne und hinten nicht mehr klar kommt.
Ich fange am besten mal von vorne an:
Sie ist gelernte Krankenschwester und arbeitet seit etwas über einem Jahr in einem kleinen Ort in einem Krankenhaus in der Nachtschicht. Im Arbeitsvertrag steht, daß sie 38.5 Stunden pro Woche zu arbeiten hat. Interessant ist, wie das abgerechnet wird: sie arbeitet 15 Stunden. In dieser Zeit darf sie auch (sofern möglich) schlafen. Angerechnet werden ihr aber nur ca. 8 Stunden. Dies wird damit begründet, daß es sich ja nicht um eine "Nachtwache", sondern um eine "Bereitschaft" handele. Auf den Einwand, daß sie aber doch in den Räumen anwesend sein müsse, gab´s zur Antwort, daß sie ja schlafen könne und das ja kein sonderlich anstrengender Job sei, sie somit auch nicht die vollen 15 Stunden abgerechnet haben könne.
Vor kurzem eröffnete man ihr dann, daß sie auf Grund der neuen Arbeitszeitregelungen, die die Ärzte letztes Jahr erstritten hätten, nur noch 55 Stunden die Woche als Maximum in der Bereitschaft arbeiten dürfte. In diesem Zusammenhang wird dann gesagt, daß mehr als 4 Nachtwachen pro Woche für sie nicht möglich seien, da sie ja pro Nachtwache 15 Stunden arbeiten würde.
Mit anderen Worten: man rechnet dort bei der Arbeitszeitbegrenzung die volle Stundenzahl zusammen, so daß bei 3 Nachtwachen rund 45 Stunden pro Woche entstehen aber ausbezahlt werden ihr nur 24 Stunden, da ja nur 8 von 15 Stunden angerechnet werden. Sie kann ausserdem keine 4. Nachtwache mehr machen, da sie sonst auf 60 Stunden käme und somit 5 Stunden zu viel wegen des neuen Gesetzes hätte.
Um noch einen drauf zu setzen, wird nun noch von ihr verlangt, daß sie jede Woche noch einige Stunden während ihrer Freizeit im Tagesdienst machen solle, weil sie ja sonst nicht auf ihre 38.5 Stunden pro Woche käme und man ihr das Gehalt auf Grund von Minusstunden kürzen müsse.
Nun meine/ihre Fragen:
1. Stimmt es, daß ein Unterschied in Abrechnung & Bezahlung zwischen Nachtwache und Bereitschaft besteht, auch wenn sie anwesend sein muss und sie mal viel mal gar nicht schlafen kann?
2. Stimmt das überhaupt mit der Arbeitszeit, daß sie nur maximal 55 Stunden pro Woche Bereitschaft machen darf?
3. Darf man dort mit zweierlei Maß messen: einerseits nur 8 Stunden bezahlen, aber andererseits 15 Stunden auf die Arbeitszeit anrechnen?
4. Sollte irgendwas an der Regelung faul sein, wohin kann sie sich wenden? Gibt es eine Behörde die über die Einhaltung der Vorschriften wacht, oder geht es nur mit dem Anwalt? Sie hat Angst vor der Auseinandersetzung und um ihren Job...
Danke schon mal für die Tips!
Hilde
eine gute Bekannte von mir, hat ein Problem mit ihrem Arbeitgeber und da sie sich nicht so gut mit dem Internet auskennt, dachte ich, daß ich mal stellvertretend hier nach Hilfe suche...
Es dreht sich darum, daß ihr Lohn immer weiter runter gekürzt wird und sie vorne und hinten nicht mehr klar kommt.
Ich fange am besten mal von vorne an:
Sie ist gelernte Krankenschwester und arbeitet seit etwas über einem Jahr in einem kleinen Ort in einem Krankenhaus in der Nachtschicht. Im Arbeitsvertrag steht, daß sie 38.5 Stunden pro Woche zu arbeiten hat. Interessant ist, wie das abgerechnet wird: sie arbeitet 15 Stunden. In dieser Zeit darf sie auch (sofern möglich) schlafen. Angerechnet werden ihr aber nur ca. 8 Stunden. Dies wird damit begründet, daß es sich ja nicht um eine "Nachtwache", sondern um eine "Bereitschaft" handele. Auf den Einwand, daß sie aber doch in den Räumen anwesend sein müsse, gab´s zur Antwort, daß sie ja schlafen könne und das ja kein sonderlich anstrengender Job sei, sie somit auch nicht die vollen 15 Stunden abgerechnet haben könne.
Vor kurzem eröffnete man ihr dann, daß sie auf Grund der neuen Arbeitszeitregelungen, die die Ärzte letztes Jahr erstritten hätten, nur noch 55 Stunden die Woche als Maximum in der Bereitschaft arbeiten dürfte. In diesem Zusammenhang wird dann gesagt, daß mehr als 4 Nachtwachen pro Woche für sie nicht möglich seien, da sie ja pro Nachtwache 15 Stunden arbeiten würde.
Mit anderen Worten: man rechnet dort bei der Arbeitszeitbegrenzung die volle Stundenzahl zusammen, so daß bei 3 Nachtwachen rund 45 Stunden pro Woche entstehen aber ausbezahlt werden ihr nur 24 Stunden, da ja nur 8 von 15 Stunden angerechnet werden. Sie kann ausserdem keine 4. Nachtwache mehr machen, da sie sonst auf 60 Stunden käme und somit 5 Stunden zu viel wegen des neuen Gesetzes hätte.
Um noch einen drauf zu setzen, wird nun noch von ihr verlangt, daß sie jede Woche noch einige Stunden während ihrer Freizeit im Tagesdienst machen solle, weil sie ja sonst nicht auf ihre 38.5 Stunden pro Woche käme und man ihr das Gehalt auf Grund von Minusstunden kürzen müsse.
Nun meine/ihre Fragen:
1. Stimmt es, daß ein Unterschied in Abrechnung & Bezahlung zwischen Nachtwache und Bereitschaft besteht, auch wenn sie anwesend sein muss und sie mal viel mal gar nicht schlafen kann?
2. Stimmt das überhaupt mit der Arbeitszeit, daß sie nur maximal 55 Stunden pro Woche Bereitschaft machen darf?
3. Darf man dort mit zweierlei Maß messen: einerseits nur 8 Stunden bezahlen, aber andererseits 15 Stunden auf die Arbeitszeit anrechnen?
4. Sollte irgendwas an der Regelung faul sein, wohin kann sie sich wenden? Gibt es eine Behörde die über die Einhaltung der Vorschriften wacht, oder geht es nur mit dem Anwalt? Sie hat Angst vor der Auseinandersetzung und um ihren Job...
Danke schon mal für die Tips!
Hilde