Nein, KPH/APH ist maximal für Grundpflege in Assistenz einer Fachkraft, welche den Pflegeprozess festlegt, einsetzbar (neben z.B. hauswirtschaftlichen Aufaben.... drum maximal). Dass die Realität gerne mal anders aussieht, ist, denke ich, vielen bekannt. Nachdem aber die Frage nach dem "Dürfen" war, ist die Antwort diese.
Die Versorgung von einem Dekubitus ist Behandlungspflege. Diese obliegt den (dreijährig ausgebildeten) Fachkräften.
Btw... "Grad" ist out - "Kategorie" ist state of the art.