Blutzucker-Meßgeräte

avantasia

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20.07.2009
Beiträge
4
Ort
in NRW
Beruf
examinierte Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulanter Pflegedienst
Hallo. Mich würde mal interessieren ob man in der ambulanten Pflege verpflichtet ist die BZ-Meßgeräte der Patienten auszutauschen wenn diese Eigentum der Patienten sind ,oder ist es ausreichend wenn die patienten darauf hingewiesen werden das man sich eventuell mal ein Neues anschafft wenn diese schon etwas älter sind. Müssen die Geräte denn überhaupt ausgetauscht werden,messen die Geräte irgendwann ungenau ? Wäre schön wenn jemand ne gute Antwort hätte,denn das ist in unserem Pflegeteam momentan ein heißes Thema.
 
Hey ich kann jetzt mal aus eigener Familieren erfahrung reden.
Also wen die Geräte wöchentlich mit Hilfe einer Kontrolllösung (Meist Kostenlos aus der Apotheke) Kontroliert werden und es keine Abweichungen gibt kann das BZ-Gerät einige Zeit benutz werden! Ich hab jetzt gesehen das sich ältere Geräte im Gegensatz zu neuen Geräten nur in der Schnelligkeit unterscheiden.

Ich hoffe das war eine "Gute Antwort"

Grüßli Kleiner_knuff
 
Ich bin etwas verwirrt. Das Eigentum eines Pat. bleibt doch sein Eigentum und kann demzufolge auch nur von ihm genutzt werden. Stichwort: Privateigentum, Hygiene.

Elisabeth
 
Hallo

  • Elisabeth, ich glaube da geht es den Kollegen auch um Haftung, bin ich schuld wenn der Meßwert nicht stimm usw.
  • avantasia: Wie immer ist doch eine dokumentierte :mrgreen: Beratung ausreichend
  • Ansonsten werden die meisten niedergelassenen Ärzte von Vertretern mit neuen BZ Geräten überschwemmt, die Firmen machen das Geld ja mit den Meßstäbchen. Wir fragen einfach in Praxen mit denen wir gut zusammenarbeiten und kriegen dann neue Geräte.
Ambulars
 
:schraube:War bei uns in der amb.Pflege auch lange Thema,haben das "Problem " gelöst in dem wir jedes Jahr neue Bz Geräte bestellen und bei den Pat.austauschen. Hat den Vorteil alle Geräte sind gleich und man muß nicht erstmal probieren wie die einzelnen Geräte funktionieren(kostet Zeit und somit Geld !).Man kann sich daruf verlassen das die Geräte den ISO Richtlinien entsprechen und richtig messen.Ansonsten würde mich interessieren wenn die Geräte als Privateigentum der Pat.gelten wie ist es mit der Haftung ? Ihr arbeitet doch damit und müßt euch doch vom ordnungsgemässen Zustand und der funktionalität überzeugen,was ist wenn das Gerät falsche Werte anzeigt und ihr spritzt zuviel oder zuwenig Insulin ?
 
Hallo,hat mir keine ruhe gelassen-les doch mal den Linkhttp://www.lmet.de/deutsch/glucose.htm
 
Was hat die ambulante Pflege mit einem medizinischen Labor zu tun?