Hallo. Mich würde mal interessieren ob man in der ambulanten Pflege verpflichtet ist die BZ-Meßgeräte der Patienten auszutauschen wenn diese Eigentum der Patienten sind ,oder ist es ausreichend wenn die patienten darauf hingewiesen werden das man sich eventuell mal ein Neues anschafft wenn diese schon etwas älter sind. Müssen die Geräte denn überhaupt ausgetauscht werden,messen die Geräte irgendwann ungenau ? Wäre schön wenn jemand ne gute Antwort hätte,denn das ist in unserem Pflegeteam momentan ein heißes Thema.
Beratung ausreichend
War bei uns in der amb.Pflege auch lange Thema,haben das "Problem " gelöst in dem wir jedes Jahr neue Bz Geräte bestellen und bei den Pat.austauschen. Hat den Vorteil alle Geräte sind gleich und man muß nicht erstmal probieren wie die einzelnen Geräte funktionieren(kostet Zeit und somit Geld !).Man kann sich daruf verlassen das die Geräte den ISO Richtlinien entsprechen und richtig messen.Ansonsten würde mich interessieren wenn die Geräte als Privateigentum der Pat.gelten wie ist es mit der Haftung ? Ihr arbeitet doch damit und müßt euch doch vom ordnungsgemässen Zustand und der funktionalität überzeugen,was ist wenn das Gerät falsche Werte anzeigt und ihr spritzt zuviel oder zuwenig Insulin ?