Hallo. Mich würde mal interessieren ob man in der ambulanten Pflege verpflichtet ist die BZ-Meßgeräte der Patienten auszutauschen wenn diese Eigentum der Patienten sind ,oder ist es ausreichend wenn die patienten darauf hingewiesen werden das man sich eventuell mal ein Neues anschafft wenn diese schon etwas älter sind. Müssen die Geräte denn überhaupt ausgetauscht werden,messen die Geräte irgendwann ungenau ? Wäre schön wenn jemand ne gute Antwort hätte,denn das ist in unserem Pflegeteam momentan ein heißes Thema.