Bewohner bei FSJ'ler gestürzt

Stiften

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05.07.2009
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Markneukirchen
Beruf
Altenpflegeschüler
Akt. Einsatzbereich
stat. Altenpflege
Hallo. Möchte Euch folgenden Fall schildern:

Ich bin FSJ'ler in einem Altenheim. Heute war ich zum Baden eigeteilt und lt. Plan sollte Frau H. gebaden werden.
- Frau H. ist demenzkrank und insulinpflichtiger Diabetiker
- Frau H. ist gehunfähig und wird im Rollstuhl gefahren
- Frau H. wird lt. richterlicher Genehmigung/Anordnung im Rst durch Bauchgurt fixiert

Folgendes ist passiert: Nach dem morgendlichen Toilettengang habe ich Frau H. von der Toilette Richtung Stationsbad im Rst gefahren. Auf dem Weg dorthin blieb sie mit dem Fuß am Fußboden hängen und stürzte vorn über den Rollstuhl. Ich konnte sie einiger Maßen halten, sie kam aber mit dem Knie auf.
Probleme:
- am Rst waren keine Fußrasten befestigt (befanden sich noch im Zimmer)
- die Fixierung war nicht angelegt, da ich mich bei der Bewohnerin befand

Bei Frau H. ist ein Hämatom am Knie sichtbar, sie gibt Schmerzen am Knie an.
BZ/RR/P unauffällig.

Ich habe dann angefangen ein Sturzprotokoll auszufüllen. Meine Bereichsleiterin sagte: "Keine Fußrasten, keine Fixierung... Das wird Ärger geben."

Wie sieht dieser Ärger aus? Was passiert in solchen Fällen i.d.R.? Was erwartet die diensthabende Schwester, was erwartet mich als FSJ'ler?

Die Angehörigen von Frau H. werden als "schwierig" beschrieben. Was ist da zu befürchten?

Hoffe, ihr könnt ein wenig Licht in die Sache bringen.

Danke im Vorraus.
 
@stiften, ach Du armer, armer Unglücksrabe!

Wurdest Du fachgerecht von einer Fachkraft belehrt, wie ein Transfer einer gehbehinderten Person im Rollstuhl zu erfolgen hat? Wurde es Dir vorgeführt, wie er zu erfolgen hat? Und was es dabei zu beachten gibt? Gibt es bei Euch in der Einrichtung ein Einarbeitungsstandart auch für FSJ - ler? Wie ist der Fussboden beschaffen?

In Deinem Fall ist es sehr fahrlässig, was Dir passiert ist. Fussrasten im Zimmer gelassen, die Fixierung nicht angelegt... . Die Aussage, dass Du Dich bei der Bewohnerin befandest, zählt nicht.
Wenn es eine richterliche Anordnung zur Anlegung einer Fixierung gibt, dann muss diese auch angelegt werden. Da beisst die Maus keinen Faden ab. Und sei es auch nur für kurze oder ganz kurze Wegstrecken bzw. in Deinem Fall in das Wohnbereichsbad.
Aber den grössten Ärger wird die diensthabende Fachkraft bekommen. Sie hätte Dich kontrolieren müssen, ob Du Deine Arbeit gewissenhaft und fachgerech verrichtest, da Du über keine Erfahrungen in der Pflege verfügst und erst Erfahrungen sammeln möchtest. Und Du nicht als Pflegekraft geführ wirst.

Du fagtest, mit welchen Konsequenzen Du zu rechnen hast. Darauf kann ich Dir jetzt noch nichts sagen. Aber ich werde mich heute auf Schicht mal schlau machen, was Dir und der diensthabenden Fachkraft passieren könnte. Bevor ich etwas falsches schreibe.

Mein eigener Gedanke dazu ist, das Deine Einrichtung Dir den Praktikaeinsatz in der Einrichtung kündigen könnte. Diese Aussage ist aber nicht rechtsverbindlich!

Aber trotzdem, lass den Kopf nicht hängen, bleib weiter am Ball. Ich hoffe nur, dass Du Dir den Kopf nicht zu sehr zerbrichst. Gib Dich bitte niemals auf !!!!!!! Aus Fehlern lernt man und macht sie nur einmal. -
Wie geht es der Bewohnerin?

Wie gesagt, ich werde mich heute mal schlau machen, wie in unserer Einrichtung in solchen Fällen gehandelt wird. Ich werde Dir morgen berichten.

Mit freundlichen Grüssen Volker
 
Danke für die Antwort.

Die Bewohnerin hat in den nächsten 2 Stunden nach dem Sturz (dann war meine Schicht zu Ende) Schmerzen bei Berührung angegeben. Sie sagt seber, es sei nicht so schlimm.
Und ein Hämatom ist sichtbar.

Naja, ich vermute(!) und hoffe, dass nichts schlimmeres passiert ist, eine Pflegekraft hat gesagt, das wird ein blauer Fleck.

Ja, es gibt ein Formular als Arbeitshilfe zur Einarbeitung neuer Mitarbeiter und ich glaube sogar ein spezielles für FSJ'ler.
Aber fachgerecht wurde das nicht ausgefüllt, in meinem Falle sind nur eine Hand voll Punkte angekreuzt, was mit an meinem ersten Tag gezeigt wurde. (Räumlichkeiten usw.)

Von einer Fachgerechten "Belehrung" kann aber nicht die Rede sein.

Ach und noch etwas: Diese Bewohnerin soll "eigentlich" mit 2 Pflegekräften gebaden werden, d.h. in der Doku muss beim Baden eine 2te Pk unterschreiben.
Zählt zu dem Vorgang "Baden" auch der Transport vom Zimmer zum Bad?

Die "schlimmste" Konzequenz, die ich mir momentan vorstellen kann, ist eben, wie Du auch vermutest, dass mit die Einsatzstelle "kündigen" könnte.
Habe ich rechtliche Konzequenzen zu befürchten?

Solche Erlebnisse sind irgendwie blöd, wo ich doch vorhabe, einmal eine Ausbildung zum Krankenpfleger zu machen. :-(
 
Hallo Stiften,

was wurde dir über den Umgang mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl und Patiententransfer erklärt?

Du trägst die Durchführungsverantwortung für den Transport.

Wielange bist du schon in der Einrichtung und warum wurde das Formular nur nachlässig ausgefüllt?

Liebe Grüsse
Narde
 
Was es genau beim Transfer im Rst zu beachten gilt, wurde mich nicht erklärt, da wurde vorrausgesetzt, dass das jeder weis.

Das Fußrasten an den Rst gehören, weiß ich auch. Hatte sie nicht dran, weil mir vorher nicht bewusst war, dass das so gefährlich ist. Und die Fixierung hatte ich nicht angelegt, weil ich gedacht habe, dass das nicht nötig ist, wenn ich dabei bin.

Ich bin den 5ten Monatin der Einrichtung. Das Formular wurde an meinem ersten Arbeitstag angefangen, und dann hat man sich immer wieder vorgenommen, es zu aktualisieren, aber scheinbar hatte da nie so richtig jemand Zeit bisher.
 
Hallo Stiften,

was man dir zu Lasten legen kann, ist, dass du die Fußstützen und den Sicherheitsgurt nicht angelegt hast.

Was dich aber wiederum entlastet ist, dass dein Einarbeitungsformular nur nachlässig ausgefüllt wurde. Gibt es eine Dienstanweisung was eine FSJ alles machen darf und was nicht? Wenn ja, hoffe ich, dass du diese kennst.

Um dich weiter zu entlasten, hätte die Bewohnerin zum Röntgen gebracht werden müssen.

Meine Empfehlung: mach dir ein Gedächtnisprotokoll über diese Situation, auch wenn es vtl nicht gebraucht wird, weil ausser einem "dududu" ggf. nichts passiert.
Im schlimmsten Fall kann es vor Gericht gehen.

Liebe Grüsse
Narde
 
Was mit der Bewohnerin passiert, weis ich nicht. Ob ein Arzt hinzugezogen wird, oder die Bewohnerin zum Röntgen muss, wurde entscheiden, nachdem ich heute nach Hause bin.

Was ein FSJ'ler darf ist meines Wissens nach nirgends schriftlich festgelegt.
 
Hast du den Bewohner schon öfters alleine in den Rollstuhl gesetzt und alleine gebadet?
Wenn ja, warum?

Ich will dir nichts "an's Zeug flicken" aber es kann sowohl das Heim als auch dich im schlimmsten Fall treffen.

Das Heim bzw. die Station hat ein Organisationsverschulden, weil dein Einabeitungsbogen nicht ausgefüllt wurde.
Die Pflegekraft, die dir den Auftrag gegeben hat den Bewohner zu Baden, weiss, dass dies von 2 Personen zu geschehen hat (findet wohl nur auf dem Papier statt, wenn ich dich richtig verstanden habe).
Du weisst auch, dass dies mit 2 Personen stattfinden muss und machst es alleine, somit trägst du auch eine gewisse Schuld, weil du dich gegen die Anordnung verhältst.

Ich bin neugierig was dabei rauskommt, ich hoffe du berichtest es uns.
Es wird dir auch niemals wieder passieren, das ist schon mal sicher.
 
Interessanter weise war der Punkt in der Doku "2te Pk beim Baden" sehr schnell von der lt. Schwester unterzeichnet. In Wirklichkeit war beim Transfer in die Wanne ein Pflegeschüler dabei. Naja, geht ja um den Weg ZUM Baden nicht um das Baden direkt.

Und ja, is leider so bei uns, dass das Baden mit 2 Pk nur auf dem Papier stattfindet.


Aber das ist nicht das Thema.

Zu der Sache habe ich ein Sturzprotokoll ausgefüllt, bei dem aber die Frage mit den Fußrasten und der Fixierung nicht erwähnt wird, weil nirgends danach gefragt wurde. Lediglich ob Hilfsmittel vorhanden sind (JA) ob diese benutzt wurden (JA) und welche freiheitsentziehenden Maßnahmen durchgeführt werden bzw. ob diese gerichtlich genehmigt sind.

Da ich nicht alles auf diesem Protokoll wusste, habe ich es am Ende der lt. Schwester übergeben, die es "durchsieht" und die Punkte ausfüllt, wo ich nichts weiß (Medikamente vor dem Sturz, frühere Stürze, usw...)

Schauen wir, was die dazu sagt und was vor allem die PDL dazu sagt.
 
Hallo Stiften,

es geht schon auch um den Transfer, aus richterlicher Sicht.

Hast du das Protokoll schon unterschrieben?
Sinnvollerweise hättest du das Protokoll zusammen mit der Pflegekraft ausgefüllt.

Liebe Grüsse und viel Glück
Narde
 
Ein Pflegeschüler wurde mir zum Ausfüllen des Protokolles zur Seite gestellt, da er vor kurzem auch eiuns ausgefüllt hat.

Die Fachkräfte waren heute sehr beschäftigt, weil der MDK im Haus war, wegen Höherstufung einer anderen Bewohnerin.
 
Gab es einen eindeutigen Arbeitsauftrag: Bew. baden, auf Fix. achten, usw.?
Wer hat diesen Arbeitsauftrag erteilt?

Das Problem ist, du hast diesen Auftrag angenommen und damit die Durchführungsverantwortung übernommen. Das kann bei der derzeitigen Rechtssprechung durchaus ein Problem sein, z.B. http://www.dpv-online.de/pdf/recht/UrteilOLGZweibruecken1006.pdf .

Aber erst mal Ruhe bewahren. Unser Rechtslehrer hat uns ehedem beigebracht: nichts zugeben. Nichts voreilig unterschreiben. Erst wenn die Sachlage eindeutig ist, kooperieren. Ist sicher nicht die feine Art- aber jeder ist sich selbst der Nächste.. leider.

Elisabeth
 
Ich hatte den Auftrag, die Frau zu baden. Von Fixierung war ja nicht die Rede, weil das vorrausgesetzt war.

Gibt es eine Art Ermessensspielraum bei der Verwendung der Fixierung, z.B. bei Anwesenheit einer Pk?
Bei uns werden viele Bewohner z.B. beim Essen "losgebunden", dass sie den Teller besser erreichen. Was wäre, wenn da jemand stürzen würde, wäre das nicht dasselbe?

Naja, was soll ich denn zugeben bzw. abstreiten? Die Sache ist klar, die Frau ist aus dem Rollstuhl gefallen, während nachweisbar keine Fußrasten und keine Fixierung angelegt war.

Um Übrigen: Habe heute Abend im Heim angerufen, bisher konnte außer einem "blauen Fleck" am Knie keine weitere Verletzung festgestellt werden. Gott sei Dank.

Jetzt
hängts daran, ob ein großes "Ding" draus gemacht wird oder ob nur jemand den mahnenden Finger hochhält.

In beiden Fällen passiert mir sowas in der Form nicht mehr.
 
Hast du dir den Link durchgelesen?

Abstreiten kann man z.B. bei der Anweisung zum Baden >>>dass du nicht darauf hingewiesen wurdest: Fix und Fußrasten immer. Abstreiten kann man z.B. dass du das Problem der Bew. kanntest.

Der Mensch macht Fehler um zu lernen. Du hast gelernt. Ohne Verletzungen bei der Pat. wirds beim DUDU bleiben.

Elisabeth
 
@ stiften,

daß die Fachkraft die Bew. nicht zum Röntgen geschickt hat, kommt mir auch etwas "spanisch" vor. Das hätte sie veranlassen müssen, um auszuschliessen zu lassen, das schlimmeres passiert ist. Sie muss ja reagieren in solch einem Fall. -

Zu den rechtlichen Aspekten hast Du bereits viele Informationen erhalten.

Aber wie schon gesagt wurde, erstmal abwarten.
Was Du aber die Fachkraft hättest fragen müssen, ob etwas zu beachten ist. - Das wirft meist ein gutes Bild auf Dich. Damit hätte die Fachkraft merken müssen, daß Du Dir Gedanken machst. Und sie hätte Dir die entsprechenden Infos darauf hin geben müssen. Ich hoffe in Deinem Interesse, daß Du Bew. nicht schon längere Zeit alleine transferierst, badest und individuell versorgst. -

Es wirft kein gutes Licht auf Deine Einrichtung, wenn sich für die gewissenhafte und ordentliche Einarbeitung von neuen Mitarbeitern gar keine oder nur oberflächlich Zeit genomen wird. Egal ob FSJ-ler, Zivi, Pflegekraft oder Pflegefachkraft. Für eine richtige Einarbeitung muss immer Zeit sein. Das kannst Du mit ruhigen Gewissen Eurer PDL mitteilen. Natürlich ist es wichtig zu wissen, welche Funktionsräume der Wohnbereich hat (Wohnbereichsbad, Rein- und Schmutzwäscheraum, Desinfektionsraum, ...). Aber genauso wichtig ist es zu wissen, was bei den Bewohnern zu beachten ist. Denn jeder Bew. ist anders gestellt. Das muss sich Eure Leitung auf die Fahne schreiben lassen. Denn wenn Du nicht richtig eingewiesen wurdest, kannst Du auch Dinge nicht wissen, die für eine Pflege(fach)kraft alltägliche Arbeit sind.

Natürlich muss es eine Stellenbeschreibung geben, welche Tätigkeiten ein(e) FSJ - ler(in) durchführen darf und welche nicht.

Zum Schluss habe ich noch eine Frage an die Profis: Ist das wirklich so, dass die / der, welche(r) den Auftrag z.B. zum Baden erhält, die Durchführungsverantwortung hat, auch wenn er FSJ-ler ist?

Euch allen einen schönen Tag!

Mit freundlichen Grüssen

Volker
 
daß die Fachkraft die Bew. nicht zum Röntgen geschickt hat, ..... Das hätte sie veranlassen müssen, um auszuschliessen zu lassen, das schlimmeres passiert ist. Sie muss ja reagieren in solch einem Fall.

Die Fachkraft= examinertes Pflegepersonal schickt generell nicht zum Röntgen. Dies ist allein Aufgabe eines Arztes. Ergo: Folgeschäden aus der verzögerten Vorstellung beim Arzt können Stiften nicht angelastet werden. Deshalb ja auch der Auftrag von narde: Gedächtnisprotokoll: wer hat was wann gemacht/ veranlasst.

Zum Schluss habe ich noch eine Frage an die Profis: Ist das wirklich so, dass die / der, welche(r) den Auftrag z.B. zum Baden erhält, die Durchführungsverantwortung hat, auch wenn er FSJ-ler ist?
Was hast du gedacht? Die Fachkraft ist angehalten, sich über den Ausbildungssatnd zu informieren und kann/ soll dann entsprechend die Aufgaben delegieren. In dem Moment, wo du die Aufgabe übernimmst- also nicht auf deine mangelnden Kenntnisse hinweist- sitzt du ganz vorne im Boot. Die Fachkraft bekommt ggf. nur ein DuDu.

Es ist immer gut, sich genau zu überlegen, ob man die Verantwortung tragen will/ kann oder nicht- egal welcher Ausbildungsstand vorhanden ist.
Dieses: mir kann schon nichts passieren als FSJler/ Zivi oder Azubi sollte eigentlich längst aus den Köpfen verschwunden sein.

Elisabeth
 
@ Elisdabeth,

vielen Dank für Deine Infos. Zu meiner Aussage, "... daß die Fachkraft die Bew. nicht zum Röntgen geschickt hat, ... ."

Das die ex. Fachkraft erstmal den Arzt ruft und er dann entscheidet wie es weitergeht, versteht sich von alleine. Wenn das von mir nicht so herüberkam, entschuldige bitte.

Zu meiner Frage nach der Durchführungsverantwortung. Ich ahnte nicht, daß das Gesetz da so knallhart durchgreift. Aber: Wenn er etwas nicht weiss, kann er doch die Fachkraft fragen. Wer nicht fragt, kann vieles falsch machen. Natürlich muss sich die Fachkraft sicher sein, daß er die Tätigkeit laut seinem Erfahrungsstand machen kann oder nicht. . -
Das mit dem Gedächtnisprodukoll ist ein sehr guter Tip von Narde.

Was passiert ist, ist passiert. Rückgängig machen geht nicht. Er wird aus seinen Fehlern hoffentlich lernen!

Mit freundlichen Grüssen

Volker
 
In beiden Fällen passiert mir sowas in der Form nicht mehr.
Was ich schon seit Anfang des Threads loswerden wollte (aber erstmal ging es um das Wichtige):

Wenn das nächste Mal keine Fußrasten da sind (gibts bei uns auch ab und an mal), dann ZIEH den Pat. Rückwärts. Dabei kann nichts passieren ... Zumindest nichts Derartiges :)
 
Was ich schon seit Anfang des Threads loswerden wollte (aber erstmal ging es um das Wichtige):

Wenn das nächste Mal keine Fußrasten da sind (gibts bei uns auch ab und an mal), dann ZIEH den Pat. Rückwärts. Dabei kann nichts passieren ... Zumindest nichts Derartiges :)

Danke für Eure Tipps und Euer Wissen.

Naja, bin morgen wieder auf Arbeit und da werd ich schauen, was passiert, und Euch berichten.
 
Hallo Stiften,
ich hoffe Deiner HB und auch Dir geht es den Umständen entsprechend gut.
Als erstes muss ich allen hier mal dringend anraten, Bew wo 2PK unterschreiben sollten auch zu zweit gemacht werden und wenn ein FSJ solche Bew. gebadet hat, wäre ich als diensthabende PFK dabei.
Macht doch diesen Betrug nicht mit, ausserdem schadet Ihr Euch nur selbst. Mal abgesehen von Eurer Gesundheit, denn es werden nicht umsonst 2 PK geschrieben. Es gibt da wohl einen tatsächlichen Bedarf.
Und zum zweiten wünsche ich Dir, da Du das ganze offensichtlich sehr bereust, das nichts passiert ist und damit keine große Sache daraus gemacht wird.
Liebe Grüße
 

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