Betreuung gegen den eigenen Willen

Grittlie

Junior-Mitglied
Registriert
28.08.2008
Beiträge
93
Hallo,

vor einiger Zeit hatte ich mich schon mal an dieses Forum gewandt.Nun hat sich wieder einiges getan und mir stellen sich da einige Fragen.Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen!?

Also,die Fakten:
Wir,d.h.mein Mann,meine Kinder und ich leben mit meinem Schwiegervater(86) unter einem Dach.
Jeder hat seine eigne Wohnung.Das Haus gehört dem Schwiegervater.
Zur Erbfolge ist noch nichts geregelt.
Zu meinem Mann gehören noch drei weitere Brüder.
Davon bemühen sich nun seid einiger Zeit verstärkt zwei,den Schwiegervater zu einem Umzug in ein Pflegeheim zu überreden.
Wenige Km von uns steht ein Pro Vitas Altenpflegeheim.Da wollen sie ihn haben.
Sie kommen mit Broschüren,Besichtigung des Gleichen ect.
Der Schwiegervater möchte nicht da wohnen und hat auch noch nie eine solche Äußerung getan.
Was die Brüder damit erreichen wollen,wissen wir nicht.
Nun befürchten wir,das sie einen Antrag auf Betreuung stellen könnten.

Ist sowas generell möglich und könnten sie Erfolg haben?
Denn sie erzählen überall fleißig herum,das der Schwiegervater in seiner Wohnung verwaist,verhungert und total verkommen würde.

Wie ist die Gesetzeslage heutzutage.Ich weiß,das sich da einiges getan hat.

Maggi
 
Wenn dein Schwiegervater noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist wird das wohl kaum klappen.
 
Ja,das ist er noch!

Habe aber auch von Fällen gehört,wo es Angehörige dennoch geschafft hatten.

Nur was das mit dem Pflegeheim soll,wo er da gar nicht rein will,verstehen wir nicht.

Maggi
 
Ist denn keine Kommunikation der Brüder untereinander (also inklusive Deinem Mann) möglich?

Ein Antrag auf Betreuung wird keinen Erfolg haben, solange Dein Schwiegervater noch klar bei Verstand ist. Die Söhne können einen Antrag stellen, aber über den Geisteszustand des alten Herrn entscheidet ein Betreuungsrichter vom Vormundschaftsgericht.
 
Mein Mann würde sich schon mit seinen Brüdern darüber unterhalten haben,aber sie hatten das Ganze hinter dem Rücken des Vaters und meines Mannes eingefädelt!
Darum sind wir ja am überlegen,was das Ganze sollte.
Zudem steht mein Mann auf der Seite seines Vaters! Er respektiert den Wunsch seines Vaters nicht in ein Pflegeheim gehen zu wollen und ist somit stinksauer auf seine Brüder.
Das hieße,das sie mit dem Zuspruch meines Mannes nicht rechnen könnten.Selbst der Vierte Sohn wurde versucht von ihnen auf ihre Seite zu ziehen.
Alles ohne den Vater vorher mal gefragt zu haben,ob er denn überhaupt wolle.
Ich kann so ein Verhalten nicht nachvollziehen und finde es eine Unverschämtheit.
Dennoch könnten sie versuchen einen Antrag zu stellen!?
Wie ginge das das von statten?Bekäme der Schwiegervater darüber Bescheid?


Maggi
 
Wie wäre es wenn Dein Schwiegervater Euch eine Betreuungsvollmacht für den Fall, daß er eine Betreuung benötigt ausstellt. (dh. mit der Einschränkung, daß diese erst wirksam wird, wenn eine Betreuung anstehen sollte.) Damit wäre der ganze Palwer vom Tisch und zwar bevor der Zinober begonnen hat. Solange Dein Schwiegervater im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, kann er soetwas bestimmen.
Darin enthalten sollen sein alle wichtigen Aufgabengebiete Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, und Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden. Und zwar nicht nur die Gebiete benennen, sondern auch definieren. Also bei der Gesundheitssorge z.B. Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht. Bei der Aufenthaltsbestimmung ob Heim, wenn ja wo oder doch zuhause. Zur Vermögenssorge was zu der Bankverbindung, Rentenangelegenheit, Sparguthaben usw.. Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden z.B. Leistungen der Grundsicherung.
Kommt es zu einem Betreuungsverfahren, so wird der Wille einer hilfebedürftigen aber geschäftsfähigen Person berücksichtigt.

Liebe Grüße Fearn
 
Dennoch könnten sie versuchen einen Antrag zu stellen!?
Wie ginge das das von statten?Bekäme der Schwiegervater darüber Bescheid?

Natürlich können Angehörigen ein Betreuungsgutachten beantragen. In den Fällen, in denen das nötig ist, kann das der Betreffende ja oft gar nicht mehr selbst tun. Rechtlich steht der Antragsstellung an sich nichts im Wege.

Dein Schwiegervater bekäme dann ein Schreiben vom Vormundschaftsgericht, und einen Termin mit einem Richter, der ihn begutachtet.

Der Richter wird sich mit Deinem Schwiegervater und den Söhnen - Dein Mann inbegriffen - unterhalten und dann seine Entscheidung fällen.
 
Ja,sowas hatte ich auch gelesen.
Nannte sich Gebrechlichkeitsvollmacht.
Ob er sich darauf einläßt ist fraglich,werde es aber mal ansprechen.
Danke.

Magi




Wie wäre es wenn Dein Schwiegervater Euch eine Betreuungsvollmacht für den Fall, daß er eine Betreuung benötigt ausstellt. (dh. mit der Einschränkung, daß diese erst wirksam wird, wenn eine Betreuung anstehen sollte.) Damit wäre der ganze Palwer vom Tisch und zwar bevor der Zinober begonnen hat. Solange Dein Schwiegervater im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, kann er soetwas bestimmen.
Darin enthalten sollen sein alle wichtigen Aufgabengebiete Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, und Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden. Und zwar nicht nur die Gebiete benennen, sondern auch definieren. Also bei der Gesundheitssorge z.B. Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht. Bei der Aufenthaltsbestimmung ob Heim, wenn ja wo oder doch zuhause. Zur Vermögenssorge was zu der Bankverbindung, Rentenangelegenheit, Sparguthaben usw.. Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden z.B. Leistungen der Grundsicherung.
Kommt es zu einem Betreuungsverfahren, so wird der Wille einer hilfebedürftigen aber geschäftsfähigen Person berücksichtigt.

Liebe Grüße Fearn
 
Ein Richter? Was ist mit dem Hausarzt?
Wird denn kein Arzt befragt?Dem Richter kann ja alles mögliche erzählt werden.

Maggi



Natürlich können Angehörigen ein Betreuungsgutachten beantragen. In den Fällen, in denen das nötig ist, kann das der Betreffende ja oft gar nicht mehr selbst tun. Rechtlich steht der Antragsstellung an sich nichts im Wege.

Dein Schwiegervater bekäme dann ein Schreiben vom Vormundschaftsgericht, und einen Termin mit einem Richter, der ihn begutachtet.

Der Richter wird sich mit Deinem Schwiegervater und den Söhnen - Dein Mann inbegriffen - unterhalten und dann seine Entscheidung fällen.
 
Hallo Grittlie,

der Richter, dem dies vorgelegt wird, hat in der Regel schon einiges an Erfahrung, dem kann man zwar viel erzählen, doch wird er nicht alles glauben. Er wird ggf. eine Untersuchung durch einen Psychiater bzw. Amtsarzt anordnen, bevor er sich sein Urteil bildet.

Zuerst wird er allerdings mit dem sprechen um den es geht um sich ein Bild zu machen, so schnell wird keine Betreuung ohne Grund ausgesprochen.

Liebe Grüsse
Narde
 
Ach, und dem Arzt nicht? :)

Das Betreuungsgesetz kannst Du hier nachlesen (§ 1896ff): Betreuungsgesetz


Ich meine ja nur,das der Richter den Schwiegervater ja gar nicht kennt.Der Arzt aber Behandlungsunterlagen hat.Und das über Jahre.Der müßte den Schwiegervater doch besser beurteilen können.Oder zumindest mit angehört werden.
Ich trauen den Brüdern nämlich zu,nur Lügen zu erzählen.

Maggi
 
Selbst wenn jemand einen Menschen über Jahre kennt, kann sich dessen Gesundheitszustand und geistige Fähigkeit ja schnell ändern. (Ich hab verstanden, dass das bei Deinem Schwiegervater nicht zutrifft.)

Der Richter macht sich ein Bild vom augenblicklichen Zustand des Betroffenen und entscheidet danach, ob derjenige eine Betreuung benötigt oder nicht, wenn derjenige nicht mehr selbst entscheiden kann.

Eine Betreuung "im Voraus" geht zwar auch, aber nur mit Einverständnis des Betroffenen. Da kann er aber ebenso gut die o.g. Betreuungsverfügung aufsetzen. Ein Richter ist dann nicht notwendig.
 

Ähnliche Themen