Hallo,
vor einiger Zeit hatte ich mich schon mal an dieses Forum gewandt.Nun hat sich wieder einiges getan und mir stellen sich da einige Fragen.Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen!?
Also,die Fakten:
Wir,d.h.mein Mann,meine Kinder und ich leben mit meinem Schwiegervater(86) unter einem Dach.
Jeder hat seine eigne Wohnung.Das Haus gehört dem Schwiegervater.
Zur Erbfolge ist noch nichts geregelt.
Zu meinem Mann gehören noch drei weitere Brüder.
Davon bemühen sich nun seid einiger Zeit verstärkt zwei,den Schwiegervater zu einem Umzug in ein Pflegeheim zu überreden.
Wenige Km von uns steht ein Pro Vitas Altenpflegeheim.Da wollen sie ihn haben.
Sie kommen mit Broschüren,Besichtigung des Gleichen ect.
Der Schwiegervater möchte nicht da wohnen und hat auch noch nie eine solche Äußerung getan.
Was die Brüder damit erreichen wollen,wissen wir nicht.
Nun befürchten wir,das sie einen Antrag auf Betreuung stellen könnten.
Ist sowas generell möglich und könnten sie Erfolg haben?
Denn sie erzählen überall fleißig herum,das der Schwiegervater in seiner Wohnung verwaist,verhungert und total verkommen würde.
Wie ist die Gesetzeslage heutzutage.Ich weiß,das sich da einiges getan hat.
Maggi
vor einiger Zeit hatte ich mich schon mal an dieses Forum gewandt.Nun hat sich wieder einiges getan und mir stellen sich da einige Fragen.Ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen!?
Also,die Fakten:
Wir,d.h.mein Mann,meine Kinder und ich leben mit meinem Schwiegervater(86) unter einem Dach.
Jeder hat seine eigne Wohnung.Das Haus gehört dem Schwiegervater.
Zur Erbfolge ist noch nichts geregelt.
Zu meinem Mann gehören noch drei weitere Brüder.
Davon bemühen sich nun seid einiger Zeit verstärkt zwei,den Schwiegervater zu einem Umzug in ein Pflegeheim zu überreden.
Wenige Km von uns steht ein Pro Vitas Altenpflegeheim.Da wollen sie ihn haben.
Sie kommen mit Broschüren,Besichtigung des Gleichen ect.
Der Schwiegervater möchte nicht da wohnen und hat auch noch nie eine solche Äußerung getan.
Was die Brüder damit erreichen wollen,wissen wir nicht.
Nun befürchten wir,das sie einen Antrag auf Betreuung stellen könnten.
Ist sowas generell möglich und könnten sie Erfolg haben?
Denn sie erzählen überall fleißig herum,das der Schwiegervater in seiner Wohnung verwaist,verhungert und total verkommen würde.
Wie ist die Gesetzeslage heutzutage.Ich weiß,das sich da einiges getan hat.
Maggi