- Registriert
- 22.09.2006
- Beiträge
- 11
- Ort
- bei Hannover
- Beruf
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Akt. Einsatzbereich
- amb. Pflege
Hi,
habe eine Frage bezüglich der Berechnung der Feiertagsstunden....stehen deswegen schon seit längerem mit unserer Bürokraft im "Clinch".
Hoffe es kann mir da jemand helfen, hab schon gegoogelt aber nichts konkretes gefunden....
Unsere monatlichen Sollstunden werden anhand eines Jahresdurchschnitts berechnet, was bei mir als VZ-Kraft 173 Stunden sind, die Tagessollstunden liegen bei 7 Stunden (diese dürfen wir uns auch bei Krankheit und Urlaub eintragen).
Nach meinem Verständnis müsste ich mir doch auch für einen Feiertag den ich nicht arbeiten musste, diese 7 Stunden eintragen dürfen um auf meine Sollstunden zu kommen?!
Unsere Bürokraft ist da aber anderer Meinung und sagt das es in der Pflege keine Feiertage gibt und wir uns daher auch keine Stunden aufschreiben dürfen, wenn wir nicht gearbeitet haben.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz an Feiertagen lässt sie daher auch nicht gelten, zum anderen wäre es nur eine "Nettigkeit" der Chefs wenn wir an dem einen oder anderen Feiertag nicht arbeiten müssen.
Hätte ich keine Überstunden, würde ich dadurch locker in die Minusstunden rutschen, denn allein 5 Tage musste ich mir bisher mit 0 Stunden aufschreiben.
Stehe ich da auf dem Schlauch???
Grüssle
habe eine Frage bezüglich der Berechnung der Feiertagsstunden....stehen deswegen schon seit längerem mit unserer Bürokraft im "Clinch".
Hoffe es kann mir da jemand helfen, hab schon gegoogelt aber nichts konkretes gefunden....
Unsere monatlichen Sollstunden werden anhand eines Jahresdurchschnitts berechnet, was bei mir als VZ-Kraft 173 Stunden sind, die Tagessollstunden liegen bei 7 Stunden (diese dürfen wir uns auch bei Krankheit und Urlaub eintragen).
Nach meinem Verständnis müsste ich mir doch auch für einen Feiertag den ich nicht arbeiten musste, diese 7 Stunden eintragen dürfen um auf meine Sollstunden zu kommen?!
Unsere Bürokraft ist da aber anderer Meinung und sagt das es in der Pflege keine Feiertage gibt und wir uns daher auch keine Stunden aufschreiben dürfen, wenn wir nicht gearbeitet haben.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz an Feiertagen lässt sie daher auch nicht gelten, zum anderen wäre es nur eine "Nettigkeit" der Chefs wenn wir an dem einen oder anderen Feiertag nicht arbeiten müssen.
Hätte ich keine Überstunden, würde ich dadurch locker in die Minusstunden rutschen, denn allein 5 Tage musste ich mir bisher mit 0 Stunden aufschreiben.
Stehe ich da auf dem Schlauch???
Grüssle


