Benutzte Schrauben zurück ins Sieb?

Langenbeck

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Wie verfahrt ihr mit Schrauben und Platten die schon einmal im Knochen waren; spricht was dagegen sie wieder ins Sieb zum sterilisieren zu geben?
 
Hallo,

weißt Du welcher Belastung die Schraube ausgesetzt war als Euer Chirurg diese eingeschraubt hatte? Also weg damit, - Ihr setzt Euch als Pflegepersonen sonst damit dem Vorwurf aus fahrläßig oder gar vorsätzlich gehandelt zu haben. Auf den Implantaten ist nämlich so ein Zeichen mit einer durchgestrichenen Eins angebracht und die bedeutet EINMALARTIKEL!!!

Und lasst Euch dabei nicht auf Diskussionen mit den Chirurgen ein, die halten den Kopf dafür nicht hin......

Matras
 
Ja..das kenn ich auch "Ach, die kann man doch nochmal nehmen"" die geht noch, die sieht doch noch gut aus"!!! NEVER! Ich schmeiß die weg und das is auch unsere Pflicht!
Ich möchte keine Schraube im Bein haben, die schon mal reingewürgt worden ist und dann wieder im Schraubenkästchen gelandet ist:eek1:

lg Lidhäkchen
 
Hallo,

tauscht ihr die Bohrer auch nach Gebrauch aus....?

usnurse
 
Wir schmeißen auch alles weg was einmal im Körper/Knochen war.Also Schrauben,Platten,Nägel usw. Nur Implantate die aufgemacht wurden und dann doch nich genommen wurden weil sich der Operateur es sich mal wieder anders überlegt hat,sterilisieren wir wieder. (Also Implantate die man nur angefasst hatte aber noch nich im Körper waren).
Bohrer benutzen wir weiter.Wenn sie stumpf sind kennzeichnen wir die Bohrer und der Steri tauscht sie dann aus. K-Drähte benutzen wir nur einmal und schmeißen sie nach der OP weg.
 
Hallo,

Auf den Implantaten ist nämlich so ein Zeichen mit einer durchgestrichenen Eins angebracht und die bedeutet EINMALARTIKEL!!!

Matras


Stimme völlig überein, außer daß es eine durchgestrichene 2 ist!

Sorry,

dude
 
Alle Implantate(Schrauben, Nägel,etc.),die im Körper eines Patienten waren, werden bei uns verworfen (gilt auch für K-Drähte).
Der Operateur übernimmt schliesslich NICHT die Verantwortung,wenn Einmalmaterial reimplantiert wird!
In diesem Fall ist jede Diskussion überflüssig.
 
Was ist mit benutzten Sägeblättern? Die werden nämlich bei uns, falls noch nicht total stumpf, resterilisiert.
Ebenso Shaveransätze; die werden von einer externen Fa., die dafür zertifiziert ist, aufgearbeitet.
Auch elektrische Hakenelektroden.
Das mit dem Sofort-Verwerfen ist ja schön und gut und rechtlich sicher, wir sind jedoch angehalten, überall zu sparen, wo geht und uns da auch konstruktiv Gedanken drüber zu machen.

Wie viele Bohrer habt ihr eigentlich auf dem Sieb? Habt ihr sterile in petto, wenn einer intraoperativ stumpf geworden ist?
 
Hallo

Bei Sägeblättern is das anders. Z.B.für unsere Knie Teps, wo man die Schnitt/Sägeblöcke hat, nehmen wir immer ein neues. Diese widerum resterilisieren wir und nehmen es aber nochmal für z.B. ne Tep, nur um den Hüftkopf abzusägen, da reichen die noch völlig aus.
Bohrer sind meist einmal auf dem Sieb vorhanden und für den Notfall steril im Körbchen, man weiß ja nie! Wenn der Operateur sagt, daß der Bohrer stumpf is, wechseln wir aus.

lg Lidhäkchen
 
Ich bin in der MKG tätig und lt. meiner Bereichsleitung werden die Schrauben/ Platten bei Metallentfernung verworfen. Ist mir ja auch einleuchtend, da unsere Chirurgen die Platten häufig biegen um sie dem Kiefer anzumodellieren. Bei den Schrauben kann ich mir vorstellen das das Gewinde nach der Entfernung nicht mehr das Beste ist.
Benutzte Sägeblätter werden bei uns auch verworfen, da sie wirklich nach Benutzen bei einem Pat. stumpf sind. Bohrer werden wie hier schon von jemand erwähnt, resterilisiert. Stumpfe oder abgebrochene Bohrer werden ausgetauscht.
 
Hallo zusammen, sehr interessante Diskussion.
Vielleicht sollte man unterscheiden zwischen Instrumenten (Bohrer, Sägeblätter) und Implantaten (Schrauben, Platten, Nägel, aber auch Gefäßprothesen, Stents, Brustimplantate)

Bei Implantaten sehe ich andere Anforderung, als an Instrumente:
Je nach Anwendungsgebiet stellt der Anwender und der Gesetzgeber Anforderungen die erfüllt werden müssen.

aus: "http://www.uni-duesseldorf.de/AWMF/ll/029-010.htm"

Probleme der Aufbereitung von Einwegartikel
Der Einsatz von Medizinprodukten zum einmaligen Gebrauch (Einwegartikel) im Krankenhaus und in der ärztlichen Praxis ist erforderlich, wenn nur mit diesen Materialien die Qualität diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen zu gewährleisten ist oder dadurch der Personalschutz verbessert wird.
In der Schweiz ist die Wiederaufbereitung von Einwegartikeln verboten.
Die Deklaration eines Einwegartikels erfolgt durch den Hersteller, der damit die Produkthaftung für den einmaligen Gebrauch trägt. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass ein Teil dieser Artikel einer Aufbereitung, d. h. einer mehrfachen Nutzung zugeführt werden kann. Dieser wiederaufbereitete Einwegartikel kann damit mit allen haftungsrechtlichen Konsequenzen zum "Mehrwegartikel" werden . Für die Aufbereitung solcher Artikel sind allerdings die nachfolgenden Voraussetzungen zu erfüllen.

3.1 Zur Problematik von Einwegartikeln
Unter Aufbereitung ist die komplette Aufbereitung von der Verwendung am Patienten über die Desinfektion, Reinigung, Funktionsprüfung, Verpackung bis zur Sterilisation zu verstehen. Diese Anforderungen sind an jede Aufbereitung von Sterilisiergut zu stellen (siehe 2) und gelten selbstverständlich auch für die Aufbereitung von Einwegartikeln. Insbesondere gilt:
Der Patient darf durch aufbereitete Einwegartikel nachweislich keinem höheren Risiko als bei einmaliger Verwendung ausgesetzt werden.
Überlegungen zur Aufbereitung von Einwegartikeln müssen die Qualitätssicherung bezüglich der Materialsicherheit des Produkts ebenso wie den Schutz des Personals bei den Aufbereitungsarbeiten berücksichtigen. Es gelten die gleichen Anforderungen, die für die erstmalige Herstellung des Einwegartikels zu erfüllen sind.

Zwar lässt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ein Verbot der Wiederverwendung von Einwegartikeln nicht herleiten, dennoch erfordert die Wiederverwendung von Einwegartikeln unter haftungsrechtlichen Aspekten ein hohes Maß an Sorgfalt, das Qualitätsminderungen des jeweiligen Produkts, die zur Gefährdung des Patienten führen können, ausschließt. Vor allem für die Überprüfung technischer und chemischer Eigenschaften wiederaufbereiteter, sog. "kritischer" Einwegartikel, fehlen in Krankenhaus und Praxis die entsprechenden Einrichtungen und die notwendige Fachkenntnis. Für die Aufbereitung durch gewerbliche Unternehmen gilt, dass sich der Auftraggeber von der Zuverlässigkeit des Unternehmens überzeugen und auf einer Haftungsübernahme bestehen soll.

Ist die Wiederverwendung vom Hersteller durch die Bestimmung seines Medizinproduktes als Einwegartikel nicht vorgesehen, besteht eine - allerdings widerlegbare - Vermutung, dass die Aufbereitung einen gefährdenden Charakter im Sinne des Medizinproduktegesetzes hat. Diese Vermutung kann vom Aufbereiter dadurch widerlegt werden, dass er den Nachweis der Einhaltung entsprechender Empfehlungen (3) erbringt. Kann dieser Nachweis durch den Aufbereiter nicht erbracht werden und greift das Verbot des Medizinproduktegesetzes (§4, Abs. 1, Nr. 1), so macht sich der Wiederaufbereiter strafbar.
Unabhängig davon sollte vor der Aufbereitung die Wirtschaftlichkeit einer derartigen Maßnahme überprüft werden.

Zu der Diskussion über die Symbolik bei Implantaten:

graphische Symbole

Wobei einige Chirurgen und auch "Verwalter" wohl eher dieses Symbol favorisieren würden:

http://www.erfurt.de/imperia/md/images/umwelt/umweltschutz/elektrogtonne.gif

:gruebel:
 
Hallo zusammen, sehr interessante Diskussion.
Vielleicht sollte man unterscheiden zwischen Instrumenten (Bohrer, Sägeblätter) und Implantaten (Schrauben, Platten, Nägel, aber auch Gefäßprothesen, Stents, Brustimplantate)

Bei Implantaten sehe ich andere Anforderung, als an Instrumente:
Je nach Anwendungsgebiet stellt der Anwender und der Gesetzgeber Anforderungen die erfüllt werden müssen.

Wir benutzen die Bohrer und saegeblaetter auch nur einmal, Schrauben die einmal eingebracht waren werden verworfen, platten die nicht angepasst wurden werden wieder verwendet.

usnurse
 
@medizinmann - gute Sache, der Link mit den Symbolen!

Aus den obengenannten Gründen werden bei uns auch keine Einmalprodukte resterilisiert.

Bis auf ganz wenige Ausnahmen. Z.B. Schrittmacher-Führungsdrähte (mehrere im Set, die unbenutzten werden nochmal sterilisiert) und Einführhilfen, denn in dem Fall, dass davon etwas auf dem Boden landet, haben wir eine Notfallreserve. Diese Sachen haben wir nicht einzeln auf Lager, müssten dafür ein neues Set aufmachen.

Auch die Hakenelektroden für Arthros werden nochmal aufs Sieb gepackt, wenn sie nur ganz kurz in Verwendung waren. Das mag zwar nicht ganz korrekt sein, aber seien wir ehrlich: Die Firmen wollen alle auch ihr Geld verdienen.

Früher wurden auch die Kompressen, Bauchtücher etc. von unserem Steri sterlisiert. Da er aber als Hersteller gelten würde und somit haftbar wäre, tut er dies nicht mehr. Ist schon klar. "Steriler" sind die Kompressen deshalb nicht.
Das hat aber alles auch mit Geld zu tun. Wir werden immer abhängiger von den Medizinfirmen.
Wer hat sich nicht schon mal geärgert, wenn etwas aus Versehen aufgerissen wurde und dann nicht weiterverwendet werden kann? Z.B. Hauttacker - manchmal muss man für zwei Klammern einen Neuen aufmachen, der Rest landet im Müll, na super!

Was ich damit sagen will: Verschwendung muss auch nicht sein, aber wir werfen immer leichtfertiger weg. Ein gutes Materialmanagement ist aus Kosten- und Umweltschutzgründen auch wichtig.
 
Schrauben, Platten, Drähte... alles weg!!!
 

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