Hallo,
der Gesetzgeber hat folgende Regelung für Zeitverträge "ohne sachliche Begründung" getroffen:
Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat.
Wenn mit "sachlicher Begründung" eingestellt wird, muß diese Begründung natürlich auch stimmen und im Arbeitsvertrag angegeben sein (z.B. Vertretung wegen Erziehungsurlaub einer Kollegin). Stellt sich heraus, daß die sachliche Begründung nicht stimmt, ist es automatisch ein Vertrag "ohne sachliche Begründung" . Da ein solcher Vertrag mit dir nicht mehr geschlossen werden darf, wäre er eigentlich ungültig. Die automatische Folgewirkung daraus ist, daß ein "unbefristetes Arbeitsverhältnis" daraus entstanden ist.
Gruß
medsonet.1