Mir ist schon bewusst, dass es geschlossene Heime gibt, aber in diesen sind die Pat. nicht nach PsychKG untergebracht, sondern nach §1906 BGB.
Bist Du tatsächlich der Meinung, man könne als ungelernte Kraft mal eben einschätzen, wie zu reagieren ist???? Dann brauchen wir ja keine ausgebildeten Kräfte mehr. Fein!
Es geht mir um Krisensituationen in der Nacht, keineswegs um die alltägliche Arbeit.
Man sollte schon dringend die Krankheitsbilder kennen, wissen, was für den jeweiligen Bewohner "normal" ist und was nicht.
Nach guter Einarbeitung kein Problem, eine Soz.arb. lernt in ihrem Studium nicht zwangsläufig etwas über psychiatrische Krankheitbilder und die dünnen Grundlagen aus der Krankenpflegeausbildung helfen Dir auch nicht wirklich weiter.
Wichtig ist nicht, dass man erkennt, dass der Bewohner dieses oder jenes Symptom zeigt, sondern dass man erkennt, dass es ihm schlecht geht/ er sich anders verhält. Dazu braucht es keine fundierten Kentnisse der Krankheitslehre.
Wann, wie viel und wie oft man welche Bedarfsmedikation geben kann und darf (wie ist das rechtlich?)
Das ist ja irgendwo niedergeschrieben. Womit wir dann schonmal eine erste Voraussetzung für eine ungelernte Kraft hätten: Sie muss lesen können.
Was meinst Du mit der rechtlichen Seite? Ungelernte dürfen keine Medikamente ausgeben? Steht nirgendwo, es ist ja nichtmal irgendwo geregelt, was für Personal in eine solchen Einrichtung arbeiten muss.
Wie akut ist die Lage grade? Muss ich den Bew. evtl. in ein Krhs bringen?
Aus welchem Grund sollte eine Soz.arb./Pflegepersonal das besser einschätzen können? Welche Fähigkeiten hat dieser in seiner Ausbildung erworben, die ihn dazu qualifiziert. Im Zweifelsfall muss ich einen Psychiater hinzuziehen, egal ob Soz.arb./PP oder Ungelernt. Im Übrigen entscheidet auch nur ein Arzt, ob eine Krankenhausbehaldlung indiziert ist oder nicht.
Wie gehe ich mit Suizidalität oder Gewalt um?
Wie geht ein Soz.arb./Pflegepersonal damit um? Auch für diese sind solche Situationen Ausnahmesituationen.
Sozialarbeiter und Pflegepersonal haben in solchen Einrichtungen durchaus ihre Darseinsberechtigung und sind auch notwendig, zur Abarbeitung nächtlicher Aufgaben in solch einer Einrichtung (Medikamente ausgeben, in Krisensituationen notwendige Maßnahmen einleiten etc.) ist es aber nicht notwendig eine dieser Ausbildung aufweisen zu können.