Aushilfe als Nachtwache

MrsAnca

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Guten Abend :-)
Ich hätte mal eine Frage.
Ist es möglich als Aushilfe in der Nachtwache zu arbeiten?
Habe keine Ausbildung aber ganz viele Praktika im Bereich Krankenpflege absolviert.
Ich dachte ich frage mal hier nach, bevor ich irgendwie im Krankenhaus nachfrage und mich lächerlich mache..Vielleicht darf man das ja nicht :-)

Ich bedanke mich im Voraus.

Anca
 
Huhu!

Du hast keinerlei pflegerische Ausbildung?
Dann wirst du keine Stelle irgendwo als Nachtwache bekommen. Wie sollte das denn gehen ohne medizinische Kenntnisse? O.o Ein Paar Praktika ersetzen keine Ausbildung...
 
jetzt ist es so weit, auch kein wunder wenn entscheidungsträger außerhalb von krankenhäuser und pflegeheimen immer indirekt den leuten einimpfen das jeder pflegen kann.
 
Zusätzlich zur examinierten Pflegekraft wäre es möglich. Zum Beispiel als Sitzwache bei unruhigen Patienten.

Die Frage ist, ob heutzutage ein AG eine zusätzliche Sitzwache finanziert - geht doch auch irgendwie so, wenn's auch gefährliche Pflege ist...:(
 
In Pflegeheimen wird noch oft mit zwei Leuten "gewacht". Dann ist meistens eine examinierte und eine Helferin.

Aber im KH ist das glaube ich eher selten.

lg
 
Zusätzlich zur examinierten Pflegekraft wäre es möglich. Zum Beispiel als Sitzwache bei unruhigen Patienten.

Die Frage ist, ob heutzutage ein AG eine zusätzliche Sitzwache finanziert - geht doch auch irgendwie so, wenn's auch gefährliche Pflege ist...:(
Nur als Beispiel: Hab letztens in der Charité hospitiert: Da werden massenhaft Leute als Sitzwachen eingesetzt!
Aber soweit ich das (nebenbei) mitbekommen habe, waren das keine komplett ungelernten Kräte.
Muss aber nichts heißen. Mal als Zweitwache oder Springen bewerben, gibts sicher in diversen Häusern...


Und jetzt das beste: Es gibt sgn Dementen-WGs hier bei uns ind er Ecke. Da werden kompletzt ungelernte Kräfte eingesetzt, die nach einigen Wochen Einarbeitung (auch nur 400Euro Basis) auch alleine Nachtdienst schieben...!
 
Altenpflege ist sowieso nochmal ein anderes Thema.

Immerhin positiv, dass die Charite Sitzwachen bezahlt, anstatt ihre Angestellten im Stich zu lassen.

Ganz früher kannte ich Aushilfen im Krankenhaus, deren Vorerfahrung sich auch "nur" auf Zivildienst, FSJ o.ä. beschränkte. Solange noch eine Examinierte dabei ist - und die dann nicht plötzlich zwei Bereiche betreuen muss, weil die Aushilfe ja noch da ist - sehe ich da kein Problem. Gibt ja auch tagsüber genügend Kräfte, die noch nicht ausgelernt haben.
 
Eine Freundin von mir, macht Nachtwache in einem Wohnheim für hochgradige Epileptiker. Und eine wiederum andere in einem Wohnheim für geistig eingeschränkte Menschen.
Beide studieren auf Lehramt. Also, es scheint möglich zu sein. Aber die Frage ist halt: "wie". Meist wohl über "Vitamin B" ;-)

Viel Glück dir.
 
Ich kenne es auch, dass Wohnheime für Behinderte oder psychisch Kranke Ungelernte als Honorarkräfte in der Nacht einsetzen. Alleine! Lediglich ein Sozialarbeiter oder ein Examinierter in Rufbereitschaft, gelegentlich auch als Schlafbereitschaft.
Muss aber dazu sagen, dass es meist auch Studenten aus dem pädagogischen/sozialen Bereich sind, die auf Honorarbasis arbeiten.
 
Ich kenne es auch, dass Wohnheime für Behinderte oder psychisch Kranke Ungelernte als Honorarkräfte in der Nacht einsetzen. Alleine! Lediglich ein Sozialarbeiter oder ein Examinierter in Rufbereitschaft, gelegentlich auch als Schlafbereitschaft.
Was spricht dagegen? Besonders bei Einrichtung für psychisch Kranke, die keinen hohen Pflegebedarf haben sehe ich kein Problem.
 
@ Nomis
Na, so ganz ohne ist es da aber auch manchmal nicht. Insbesondere in geschlossenen Einrichtungen, in denen auch Bewohner per PsychKG untergebracht sind.
 
Wohneinrichtungen in denen Leute nach PsychKG untergebracht sind??:-?

Was können Soz.arb./päd., Pflegekräfte in Krisensituationen aufgrund ihrer Ausbildung besser als eine eingearbeitete, ungelernte Kraft? Aus persönlicher Erfahrung als - damals - ungelernte Nachtwache in einer Wohneinrichtung für psychisch Kranke möchte ich meinen: Nichts!:wink:
 
Hm, wie das mit dem Zitieren geht, muss ich mir aber mal in Ruhe ansehen.

@Nomis

Ja, es gibt durchaus auch geschlossene Heime.

Bist Du tatsächlich der Meinung, man könne als ungelernte Kraft mal eben einschätzen, wie zu reagieren ist???? Dann brauchen wir ja keine ausgebildeten Kräfte mehr. Fein!
Ich denke schon, dass da einiges mehr an Hintergrundwissen nötig ist.
Man sollte schon dringend die Krankheitsbilder kennen, wissen, was für den jeweiligen Bewohner "normal" ist und was nicht.
Wann, wie viel und wie oft man welche Bedarfsmedikation geben kann und darf (wie ist das rechtlich?)
Die NW der Medikamente kennen, insbesondere, wenn Neue angeordnet sind.
Wie akut ist die Lage grade? Muss ich den Bew. evtl. in ein Krhs bringen?
Wie gehe ich mit Suizidalität oder Gewalt um?
Also, das war nur das, was mir jetzt spontan eingefallen ist.

Wenn jemand in Schlafbereitschaft im Haus ist -> ok, vielleicht, aber als Rufbereitschaft zu Hause. Das kann auch schiefgehen. Zumal die meisten zu lange zögern, bevor sie einen Kollegen zu Hause anrufen.
 
Tavora !

Für die Altenheime wird verlangt daß eine exam.Fachkraft vor Ort sein muß.
Nachtdienste

Und es gibt genug AG die sich daran halten und eben nur 1 exam.MA einsetzen.Egal wieviel Bew. zu versorgen sind.Die anderen MA sind dann
die nichtexam.MA .

LG
 
Mir ist schon bewusst, dass es geschlossene Heime gibt, aber in diesen sind die Pat. nicht nach PsychKG untergebracht, sondern nach §1906 BGB.

Bist Du tatsächlich der Meinung, man könne als ungelernte Kraft mal eben einschätzen, wie zu reagieren ist???? Dann brauchen wir ja keine ausgebildeten Kräfte mehr. Fein!
Es geht mir um Krisensituationen in der Nacht, keineswegs um die alltägliche Arbeit.
Man sollte schon dringend die Krankheitsbilder kennen, wissen, was für den jeweiligen Bewohner "normal" ist und was nicht.
Nach guter Einarbeitung kein Problem, eine Soz.arb. lernt in ihrem Studium nicht zwangsläufig etwas über psychiatrische Krankheitbilder und die dünnen Grundlagen aus der Krankenpflegeausbildung helfen Dir auch nicht wirklich weiter.
Wichtig ist nicht, dass man erkennt, dass der Bewohner dieses oder jenes Symptom zeigt, sondern dass man erkennt, dass es ihm schlecht geht/ er sich anders verhält. Dazu braucht es keine fundierten Kentnisse der Krankheitslehre.
Wann, wie viel und wie oft man welche Bedarfsmedikation geben kann und darf (wie ist das rechtlich?)
Das ist ja irgendwo niedergeschrieben. Womit wir dann schonmal eine erste Voraussetzung für eine ungelernte Kraft hätten: Sie muss lesen können.
Was meinst Du mit der rechtlichen Seite? Ungelernte dürfen keine Medikamente ausgeben? Steht nirgendwo, es ist ja nichtmal irgendwo geregelt, was für Personal in eine solchen Einrichtung arbeiten muss.
Wie akut ist die Lage grade? Muss ich den Bew. evtl. in ein Krhs bringen?
Aus welchem Grund sollte eine Soz.arb./Pflegepersonal das besser einschätzen können? Welche Fähigkeiten hat dieser in seiner Ausbildung erworben, die ihn dazu qualifiziert. Im Zweifelsfall muss ich einen Psychiater hinzuziehen, egal ob Soz.arb./PP oder Ungelernt. Im Übrigen entscheidet auch nur ein Arzt, ob eine Krankenhausbehaldlung indiziert ist oder nicht.
Wie gehe ich mit Suizidalität oder Gewalt um?
Wie geht ein Soz.arb./Pflegepersonal damit um? Auch für diese sind solche Situationen Ausnahmesituationen.

Sozialarbeiter und Pflegepersonal haben in solchen Einrichtungen durchaus ihre Darseinsberechtigung und sind auch notwendig, zur Abarbeitung nächtlicher Aufgaben in solch einer Einrichtung (Medikamente ausgeben, in Krisensituationen notwendige Maßnahmen einleiten etc.) ist es aber nicht notwendig eine dieser Ausbildung aufweisen zu können.
 
Wenn ich mir das hier so durchlese frage ich mich: "Warum gibt es den eigentlich überhaupt noch ein Examen?"

Einfache Grundlagen kann man jeder(m) beibringen, egal in welchem Bereich.

*sarkasmus an*
Dann könnten wir auch sagen, die auf Chirugie brauchen ja nur verbinden können, die im ambulanten Dienst nur Autofahren. Den Rest sagt der Verstand!

Vielleicht sollten wir uns mit nem Lasso vor dem Arbeitsamt oder der Arge postieren und die Leistungsempfänger direkt einfangen? Wäre endlich das Problem mit dem Pflegenotstand gelöst
*sarkasmus aus!*

Im Ernst, wer hier schreibt, das keine Fachkräfte nachts vor Ort sein müssen, der sollte sich mal ganz abgesehen von rechtlichen Konsequenzen fragen, warum er/Sie überhaupt noch eine Ausbildung gemacht haben

lg
 
... Vielleicht sollten wir uns mit nem Lasso vor dem Arbeitsamt oder der Arge postieren und die Leistungsempfänger direkt einfangen? ...

So etwas in der Art gibt es schon. Vor'm JobCenter werden Flyer verteilt, wie und wo man sich in einem 200 Stunden-Kurs zur "Gerontopsychiatrischen Fachkraft" ausgebilden lassen kann. Und nebenbei kannst Du noch einen sog. "Rollstuhlschein" machen! Was immer das sein soll???

Ich bin aus dem Staunen nicht mehr heraus gekommen!!!
 
So etwas in der Art gibt es schon. Vor'm JobCenter werden Flyer verteilt, wie und wo man sich in einem 200 Stunden-Kurs zur "Gerontopsychiatrischen Fachkraft" ausgebilden lassen kann. Und nebenbei kannst Du noch einen sog. "Rollstuhlschein" machen! Was immer das sein soll???

Ich bin aus dem Staunen nicht mehr heraus gekommen!!!

Ich staune auch.....................8O8O8O

Diese Flyer würden mich mal interessieren... und was man damit darf und was nicht.:verwirrt:
 
Ich denke, diese Kurse dienen in erster Linie dazu dubiosen "Bildungsträgern" das Säckel zu füllen (mit Hilfe der Bildungsgutscheine der JobCenter!!!).
Soweit ich mich erinnern kann, kostet der Kurs um 1.500€ und findet etwa an 25-30 Tagen jeweils 3 Stunden statt (Das sind noch nicht mal 200 Stunden!?!).
Was man genau darf und nicht darf, stand in dem Flyer nicht drin! Man übernimmt Pflegehilfstätigkeiten in Alten- und Pflegeheimen und nennt sich "Gerontopsychiatrische Fachkraft". Toll! Oder? Pflegen ist so einfach und macht so viel Spass! "Wer will noch mal, wer hat noch nicht! Eine neue Runde, Ein neuer Versuch!!!"

Und weiterbilden kann man sich dann, indem man noch den [SIZE=+0]Spritzenlehrgang - für 230.-€ zzgl. MwSt [/SIZE]macht.
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