Ausbildungsvertrag - Gibt es sogenanntes "Trennungsgeld"?

tayy1

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26.01.2008
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Hallo,

ich bin jetzt im 2. Lehrjahr in der katholischen Krankenpflegeschule in Halle (Saale), d.h. es gilt der Tarifvertrag der AVR Caritas.

Wir haben im April einen sogenannten "Außeneinsatz" in Bad Kösen, das ist ungefähr 50 km von unseremAusbilungsort entfernt. Wir wohnen da im Wohnheim und werden über die dortige Rehaklinik wo wir dann arbeiten, versorgt. Für die gesamten 4 Wochen (außer die Wochenenden) möchten die einen Betrag von 74 €, d.h. für Unterlunft und Verpflegung.
Einige aus meinem Kurs, die z.B. allein hier in Halle wohnen zahlen dann für einen Monat sozusagen doppelte Miete, sie sind aber kaum zu haus...und es bleibt als azubi im monat ja eh nicht viel übrig.
Wir müssen auch jeden freitag und sonntag mit dem auto dahin fahren und da kostet auch nochmal sprit für 70€!
Eine Freundin meinte, dass wenn in unserem Ausbildungsvertrag der Ausbilungsort Halle (Saale) steht, wir eine Entgütung, wenigstens für das Spritgeld und die unterkunft (weil zu haus müssen wir ja auch geld für essen ausgeben) bekommen müssten! Es gibt keine klausel im Ausbildungsvertrag, wo steht, dass ich die umkosten für solche einsätze tragen muss.

Hat jemand erfahrung mit sowas? Diesen Einsatz gibt es jetzt seit 3 Jahren und bisher hat sich niemand beschwert, bis dezember waren die kosten auch noch bei 50 €, die wurden jetzt nochmal erhöht...

Wie sollen wir uns verhalten? Sind wir im Recht?
 
Hallo tayy1!

Macht ihr freiwillig diesen Ausseneinsatz oder wird das vom Haus bestimmt?

Wir hatten auch solche Einsatz, aber da wir sie uns freiwillig aussuchten, mussten wir natürlich selbst die Kosten tragen. Uns war es ja freitgestellt, hätten auch ein Praktikum in unserer Umgebung machen können.

Anders wäre es wahrscheinlich, wenn sie von der Schule vorgeschrieben sind, aber dazu kenne ich leider die Bestimmungen nicht, da dass bei uns nicht der Fall war, dass das von der Schule bestimmt wurde.

Gruß,
Lin
 
Hallo,
es kommt auf den Tarifvertrag Deines Ausbildungsträgers an...in einigen ist verankert, dass der Ausbildungsträger Fahrt- oder Unterkunftskosten bis zu einer gewissen Pauschale (z.B. Kosten der günstigsten Zugfahrkarte 2. Klasse) zahlen muss.
In den meisten Fällen ist jedoch eine Unterkunft vor Ort günstiger und wird von den Häusern angestrebt.
Klär das bitte mit der Verwaltung Deines Hauses, wie das im AVR Caritas zu handhaben ist .
 
Im AVR steht dazu:
§ 4 Entschädigung bei Ausbildungsfahrten Abweichend von der bei Dienstreisen und Abordnungen maßgeblichen Reisekostenregelung (Anlage 13a zu den AVR) werden bei Reisen zur vorübergehenden Ausbildung an einer anderen Einrichtung außerhalb des Beschäftigungsortes (politische Gemeinde) sowie zur Teilnahme am Unterricht, an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen zum Zwecke der Ausbildung die notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten für die Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Eisenbahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet. Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z.B. Schülerfahrkarten oder Fahrkarten für Berufstätige) sind auszunutzen.
Beschäftigungsort ist bei dir Halle, also müsstest du Anspruch auf Kostenerstattung in Höhe einer Monatskarte haben.

Eine Trennungsgeldentschädigung ist in den Ausbildungstarifen für diesen Fall nach meinem Wissen nicht vorgesehen.
 
Vielen Dank für die Antworten.

Es ist auf jeden Fall so, dass es kein von uns ausgesuchter Ort ist, sondern von unserer Schule bestimmt worden ist.

Ich werd erstmal mit unserem Direktor sprechen und euch dann meine Lösung schreiben.

Danke!:klatschspring:
 

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