Ausbildungsplatz wechseln nach Hamburg

Sarah91

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26.01.2011
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Hi,
ich weiß zwar nicht, ob das Thema hier rein passt, aber ich versuchs einfach mal.
ich hab da ein Problem, also
Ich habe eine Zusage zur Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin am Uke in Hamburg bekommen, die am 1.08.10 angefangen hätte. Hab dann nun aber an einem Klinikum in thüringen zum 1.09.10 begonnen, wo ich eigentlich wohne. Mache die ausbildung also fast ein halbes jahr und bin damit total unglücklich, weil ich eigentlich nach Hamburg wollte und ich mich damals falsch entschieden habe. Ich weiß ich war dumm ... das muss mir keiner sagen und ich habe einen Fehler gemacht ...

Ich habe also damals am uke abgesagt (aus persönlichen gründen, die sind aber jetzt eher unwichtig). und ich habe mir gedacht fragen kostet ja nichts, ob es vielleicht doch noch geht, dass ich meine ausbildung in hamburg weiter machen kann ohne zu wiederholen. Ich weiß, dass die Ausbildung in Hamburg früher angefangen hat, wäre aber auch natürlich bereit das nachzuarbeiten, bzw. urlaub zu opfern oder so.

Und ich wollte einfach mal eine andere Meinung hören.
Was haltet ihr davon? Meint ihr ich hätte eine Chance nochmal in Hamburg genommen zu werden, wenn ich nochmal nachfrage? Oder wäre es jetzt total sinnlos mir Hoffnungen zu machen?

Schonmal im vorraus vielen Dank für eure Antwort. Ich würde mich freuen, wenn was kommt.
 
Ob das klappt oder nicht wird dir hier keiner so wirklich beantworten können, nimm deinen Mut zusammen und frag nach.

Viel Glück
 
Dankeschön :-)
aber ich hab vergessen zu schreiben, dass ich am meisten angst hab, meinen Ausbildungsplatz ganz und gar zu verlieren. Weil wenn ich einen Brief nach Hamburg schicke (ich hab mir gedacht ein Brief wäre am besten, weil am Telefon können sie mich einfach abwimmeln), dann werden die bestimmt das Klinikum hier informieren. Und, wenn die das mitkriegen, dass ich weg will, dann bin ich raus.
Die werden ja so und so nach meinen Leistungen nachfragen oder nicht?
 
Ich würde einfach anrufen und nachfragen ob ein nachrücken bzw wechsel in den Kurs welcher im August begann möglich wäre. So bekommst du schnell eine Antwort und dein jetziger betrieb bekommt auch nichts mit.

Ich denke nicht das sie dich abwimmeln.
 
moin moin...

also ich habe meinen ausbilungsplatz auch gewechselt, vom norden in den westen... wenn du es der liebe wegen tust dann lass es lieber, das ist meine erfahrung, aber egal ;-)

also ich habe damals hier erstmal alle schulen angerufen denen meine situation beschrieben und dann als alle formalitäten geklärt waren habe ich bei meiner alten schule bescheid gesagt und habe dann gewechselt, alles ohne probleme, der aufbau der ausbildung war zwar hier anders, aber das ist alles machbar wenn man nur will.

also ich kann dir nur sagen es ist mach bar!!! nicht entmutigen lassen!!!
 
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich will nicht der Liebe wegen wechseln ... ich bin der Liebe wegen hier geblieben und jetzt ist es vorbei und ich bin sozusagen totunglücklich, wenn ich mal ehrlich bin ... ,
wie hast du das denn gemacht? hast du erstmal dort angerufen und gefragt? oder hast du einen brief geschrieben? Kann man immer wechseln oder geht das nur am Schuljahresende bzw. Anfang?

Schonmal danke für deine Hilfe.:smoking:
 
Also, naja mein Problem ist, wie will ich mich woanders bewerben sozusagen ohne zu sagen, an welchem Klinikum ich momentan bin ... weil das müssen die ja wissen, und wenn die sich dann bei meinem Klinikum melden, bin ich am *****, ... und da weiß ich nämlich nicht, wie ich das machen soll ...
wie hast du das denn gemacht?
 
Hallo Sarah

also die müssen sich nicht melden, wenn du dich irgendwann später mal bewirbst ruft dein alter arbeitgeber deinen neuen ja auch nicht an...

ruf einfach bei verschiedenen krankenhäusern an, also in der schule dann, frag gleich nach dem Schuldirektor und schilder dem deine Lage, die haben ja nichts zu verlieren, von vorteil ist es natürlich wenn du gute noten hast, damit nicht der eindruck erweckt wird, dass du wechseln willst um einer nicht bestandenen probezeit zu entgehen.

das die in deiner alten klinik anrufen bezweifle ich ganz stark!!!
 
Hallo,

ich möchte dazu allerdings folgendes anmerken: Schulen ist es mitunter schon suspekt, wenn mitten in der Ausbildung eine Anfrage wegen Wechsel des Ausbildungsträgers kommt.

Da nicht wenige versuchen, auf diese Art "Problemen" wie z.B. Fehlzeitenüberschreitungen o.ä. aus dem Weg zu gehen, wird Deine Schule eine Auflistung selbiger verlangen; darüber hinaus eine Auflistung der bisherigen theoretischen Themen und praktischen Einsätze...

Um dieses zu bekommen, musst Du also Deiner Schule "reinen Wein einschenken" und diese Dinge anfordern.
 
Kann lillebritt nur beipflichten.

Und wenn die andere Schule früher begonnen hat, wird diese auch früher aufhören?!

D.h. in die Klasse wirst du nicht mehr kommen können, denn:

Die Ausbildung dauert unabhängig von der Prüfung drei Jahre.

Dir würde 1 Monat fehlen - du kannst also er in den drauffolgenden Kurs wechseln.

Ähm, was ist eigentlich wenn du dich in der Zwischenzeit wieder in Thüringen verliebst?:flowerpower:
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Also meine Probezeit ist so ziemlich um und mir wurde aber gesagt, dass ich die eigentlich aber schon bestanden hab. Fehlzeiten hatte ich auch noch gar keine.
Wegen den schulischen Leistungen, da könnte ich die Schule fragen, ob die mir mal meine Noten irgendwo aufschreiben, da steh ich auch auf 1,
Und die praktischen Bewertungen da komm ich nicht ran, die sind im Klinikum.

Und ja, die Ausbildung endet auch einen Monat früher ... Ich hab die Hoffnung, weil ich ja keine Fehlzeiten habe, und weil wir in Thüringen auch eine 40 Stundenwoche haben, und die in Hamburg nur eine 35 Stundenwoche oder so, dass mir da vielleicht was gut geschrieben wird.
Und ich bin nicht eine Schülerin, die wegen nem kleinen Husten zu hause bleibt oder so. Also, wenn mir der Monat als Fehlzeit eingetragen werde würde, wäre ich auch zufrieden, wo ich mir aber nicht sicher bin, ob die das machen ...

Und, dass ich mich neu verliebe bezweifle ich stark ... oder zumindest, dass das in Thüringen passiert ... und wenn, dann hab ich dazugelernt!

Wenn ich wirklich das Glück hab und wechseln kann, hab ich dann eigentlich nochmal ein halbes Jahr Probezeit oder entfällt das dann?
 
Natürlich hast du bei einem neuen AG auch wieder Probezeit.

Egal wie du es rechnest, Stunden hin oder her.

3 Jahre = 36Monate und nicht 35.
 
hallo ich habe mein Diplom zur Gesundheits- und Krankenschwester in Österreich/Kärnten gemacht und arbeite seit dem auf einer Intensivstation und möchte nun nach hamburg gehen, habe dort jetzt auch schon ein paar Vorstellungstermine und möchte nun wissen ob jemand Erfahrung damit hat, ob ich mein Diplom anerkennen lassen muss (WO?), wie es mit wohung aussieht und evtl. wie es mit den arbeitsstunden ist (nur 8 Stundendienst?) und wie der Gehalt ist?

viele viele Fragen :D

danke im voraus :trinken:
 
ob ich mein Diplom anerkennen lassen muss (WO?),
Ja. Wende Dich ans Gesundheitsamt in Hamburg; sollte die nicht zuständig sein, kennen sie immerhin die richtige Adresse. (Ist eine Formsache, die Abschlüsse innerhalb der EU werden anerkannt.)

wie es mit den arbeitsstunden ist (nur 8 Stundendienst?)
Für gewöhnlich ja, zumindest der Tagdienst. Mehr als 10 Std. sind nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz gar nicht gestattet.

und wie der Gehalt ist?

Ist "Gehalt" in Österreich maskulin? Witzig :D

Kommt auf den Tarifvertrag an, und darauf, ob Du auf Intensiv- oder Normalstation arbeiten wirst. Im TVÖD wärst Du auf Normalstation EG 7a, auf Intensiv EG 8a, bei den Stufen kommt's auf Berufserfahrung und Verhandlungsgeschick an. Die Gehaltstabelle ist in diesem Thread mehrfach verlinkt: http://www.krankenschwester.de/foru...ead-verguetung-wieviel-bekomme-avr-tvoed.html

Hamburg ist ein teures Pflaster! Frag nach Personalwohnheimen oder Unterstützung bei der Wohnungssuche.
 
Natürlich hast du bei einem neuen AG auch wieder Probezeit.

Egal wie du es rechnest, Stunden hin oder her.

3 Jahre = 36Monate und nicht 35.

:fidee:
Die Ausbildung ist nach Stunden gegliedert, nicht nach Monaten oder Jahren.
Man ist ja auch nicht automatisch nach 3 Jahren fertig, wenn einem noch Stunden fehlen. Dann muss man dran hängen, bis man die gesetzlich vorgeschriebenen Stunden abgeleistet hat.
Also wäre es eine rechnerische Frage, ob sie die nötigen Stunden zusammenkriegt, wenn sie wechselt.

Theorie: 2100-2300h
Praxis: 2500h
Nachtwache: 80-120h

huch, grad erst gesehen - ist ja schon ein paar Wochen her... Der Richtigkeit halber lass ich es trotzdem stehen.

an die Threadverfasserin: Und wo bist Du nun? Thüringen oder Hamburg?
 
Zuletzt bearbeitet:
:fidee:
Die Ausbildung ist nach Stunden gegliedert, nicht nach Monaten oder Jahren.
Man ist ja auch nicht automatisch nach 3 Jahren fertig, wenn einem noch Stunden fehlen. Dann muss man dran hängen, bis man die gesetzlich vorgeschriebenen Stunden abgeleistet hat.
Also wäre es eine rechnerische Frage, ob sie die nötigen Stunden zusammenkriegt, wenn sie wechselt.

Theorie: 2100-2300h
Praxis: 2500h
Nachtwache: 80-120h

huch, grad erst gesehen - ist ja schon ein paar Wochen her... Der Richtigkeit halber lass ich es trotzdem stehen.

Zwar stimmt die Zahl der Pflichtstunden, aber Du liegst trotzdem falsch. Die Ausbildung dauert laut Gesetz drei Jahre, innerhalb derer diese Pflichtstunden erbracht werden müssen. Unterhalb dieser drei Jahre geht nichts. Verlängern ist möglich.
 
Im $8 Verordnungsermächtigung ist nur die Rede von Stunden, nicht von Jahren.
Ganz am Anfang des Gesetzestextes ist von 3 Jahren die Rede. Das wird aber nicht spezifiziert.
Ich würde mich in dem Fall als Korinthenka... betätigen und einfach bei der Schule nachfragen, ob 4 Wochen weniger etwas ausmachen, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Stunden erbracht sind und würde mich darauf beziehen:
$7
.....Die zuständige Behörde kann auf Antrag auch über Satz 1 hinausgehende Fehlzeiten
berücksichtigen, soweit eine besondere Härte vorliegt und das Erreichen des
Ausbildungsziels durch die Anrechnung nicht gefährdet wird.

Mag sein, das ich mit meiner Auslegung falsch liege. :verwirrt:
 
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Schulwechsel eine besondere Härte darstellt. Die von Dir genannte Möglichkeit wird in der Regel bei Fehlzeiten durch Krankheit angewandt.
 

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