Ausbildungsabbruch?!

schah20

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Noch eine kleine Frage haett ich an euch.
Wie sieht das bei der Ausbildung eigentlich aus, wenn man nach zB einem Jahr oder so aus irgendwelchen Gruenden die Ausbildung abbrechen muss (Umzug etc.)? Kann bzw darf man das dann machen, hat das Konsequenzen??

Ich beginne am 1. oktober meine ausbidlung als krankenpfleger.
da meine eltern schon sehr lange darueber nachdenken in eine andere stadt (koeln) zu ziehen wollte ich mich mal erkundigen wie das ausschaut mit der ausbidlung.
 
Ja, kannste machen, es ist deine freie Entscheidung unter Beachtung von Kündigungsbestimmungen.
Konsequenz: Die Bewerbungskampagne startet für dich dann ggf neu, evtl. Anrechnung schon stattgefundener Ausbildungszeit.

Empfehlung: 3 Jahre durchhalten, sauberen Abschluss hinlegen und dann wechseln!
 
Huhu,

ich hoffe ich habe Deinen Thread richtig verstanden, willst Du die Ausbildung denn wirklich abbrechen oder gar nicht erst anfangen?
Bei beiden Möglichkeiten ergeben sich für mich Fragen, wenn Du sie abbrechen magst, warum das? Wegen dem Umzug der Eltern? :gruebel: Wenn Du doch einen festen Ausbildungsplatz hast, gibt man den doch eigentlich nicht mehr so schnell aus den Händen, warum bleibst Du nicht da wohnen, wo auch die Stelle ist und Deine Eltern ziehen wie geplant nach Köln? Ich meine was machst Du denn, wenn Du mitziehst? Oder hast Du dort auch einen Ausbildungsvertrag sicher und willst hier nur fragen obs möglich ist vorm 1. Okt. aus dem anderen Vertrag rauszukommen, das wäre natürlich verständlich.
Falls das Dein Problem ist, ruf in der Schule an oder schick einen Brief in dem Du dich erkundigst, ich denke es kommt immer bissl drauf an wann so ein Vertrag unschrieben wurde. Es gibt Schulen, die geben ihn schon im Mai oder so den Schülern, für die sie sich eben schon entschieden haben, in so einem Fall ists oft noch möglich wieder rauszukommen, wenn er allerdings kurz vor Ausbildungsbeginn unterschrieben wurde ists schwerer, kommt immer ein wenig auf die Kullanz der Schule an. Ich glaube an sich, hast Du nicht unbedingt das Recht da wieder raus zu kommen, ist eben ein Vertrag, wenn ich aber in Wirtschafts- und Rechtskunde letztes Jahr gut aufgepasst habe, ist der Vertrag mit dem ersten Arbeits/-Ausbildungstag gültig, wenn Du da nicht erscheinst ist er wohl ungültig. -ist natürlich nicht die feinste Art und Weise, denn dabei geht ja schließlich ein wertvoller Platz verloren, der nicht immer erneut besetzt werden kann, wenn die Ausbildung erst einmal angefangen hat.
So, ich hoffe nu hab ich Dich nicht mit etwas zugeblubbert, was Du eigentlich gar nicht wissen wolltest, wie gesagt, ich hab deinen Beitrag nicht so ganz verstanden...entschuldige...:emba:

Ganz liebe Grüße
Rina
 
eine kündigung sollte zumindest in der probezeit (i.d.r. 6 monate) ohne probleme möglich sein, gleiches gilt meines wissens nach auch, wenn die ausbildung noch nicht begonnen, der arbeitsvertrag aber schon unterschrieben ist. falls das der fall sein sollte, dann würd ich dir empfehlen, den vertrag mal auf die oben genannten punkte hin genau durchzulesen.
du solltest dir allerdings im klaren darüber sein, dass du dadurch mindestens 1 jahr verlierst, weil du dich neu bewerben musst etc.. wieso fragst du nicht einfach bei der schule nach einem wohnheimplatz oder suchst dir ne wg ?
 
Hallo!

Wenn du umziehst, während der Ausbildung, kannst du unter Umständen auch die Schule wechseln. Das kommt aber immer drauf an, ob du im selben Bundesland bleibst und ob du eine Schule findest, die den Ausbildungsvertrag deiner alten Schule übernimmt.

Wenn ja, ist es meistens kein Problem und die alte Schule kann auch einen Auflösungsvertrag anbieten. Prinzipiell kann man auch während der Ausbildung mit kürzerer Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen kündigen.

Viel Glück wünsch ich dir einfach mal!

Meg
 
also nach dem was ich so gehört habe, ist es wohl sehr schwer eine ausbildung an einer anderen schule fortzuführen, wegen unterschiedlicher lernpläne, reihenfolge von themen, einteilung von praxis-/theorieblöcken.
der punkt mit der kürzeren kündigungsfrist ist (wenn vorhanden) im ausbildungsvertrag zu finden. muss allerdings dazu sagen, dass es bei mir nicht möglich ist und ich davon auch noch nichts gehört habe
 
Hallo!

Also, als ich da nachgefragt habe, weil ich von BaWü nach Bayern wechseln wollte, war das alles kein wirkliches Problem.. In unseren Kurs kam auch nach 1 Jahr noch jemand nach... klar, musste sie am Anfang schauen, was wir schon gemacht haben uns sie nicht, das nachholen, dafür war sie uns in anderen Sachen vorraus..

Im Allgemeinen finde ich immer, dass man es erstmal versuchen sollte und sich nicht durch "das klappt eh nicht, weil es noch nie geklappt hat und weils auch voll schwierig ist" abschrecken lassen. Ganz im Gegenteil :mrgreen:. Frag doch einfach mal in ein paar Schulen nach, mach dich attraktiv, schreib in der jetztigen Schule gute Noten. Es ist vielleicht ein wenig Laufarbeit, aber eindeutig nicht unmöglich :boxen:

Meg
 
hallo,
ich hab da mal ne frage zwecks ausbildungsabbruch. Kurze info am rande anfang april komme ich ins zweite lehrjahr möchte allerdings die ausbildung abbrechen aufgrund vieler Fehlzeiten und weil es psychisch und körperlich nicht mehr geht. Habe zuhause eine kranke mama die ich auch pflegen muss und bin somit fast 24h nur um kranke menschen rum was mich total überfordert und sehr belastet. Deshalb auch die viele fehlzeiten (habe schon die 10% marke überschritten)
Nunja da ich nun weis dass ich für den beruf absolut nicht geeignet bin will ich die ausbildung abbrechen was muss ich dabei beachten ich mein zwecks resturlaub da ich da in meinem urlaub auch krank war ist es denn möglich den noch zu bekommen. bzw wie sieht es mit meinem letzen gehalt aus werde immer am ende vom monat bezahlt bekomme ich da noch einen wenn ich kündige bzw wenn der ausbildungsvertrag aufgehoben wird?
Hat denn damit schon jemand erfahrung brauche dringend einen rat.
danke schon im voraus liebe grüße Lovelyhoney87
 
Nunja da ich nun weis dass ich für den beruf absolut nicht geeignet bin will ich die ausbildung abbrechen was muss ich dabei beachten ich mein zwecks resturlaub da ich da in meinem urlaub auch krank war ist es denn möglich den noch zu bekommen. bzw wie sieht es mit meinem letzen gehalt aus werde immer am ende vom monat bezahlt bekomme ich da noch einen wenn ich kündige bzw wenn der ausbildungsvertrag aufgehoben wird?
Hat denn damit schon jemand erfahrung brauche dringend einen rat.
danke schon im voraus liebe grüße Lovelyhoney87
Hey Du!

Ich möchte jetzt ersteinmal nicht nach den ganzen Gründen fragen und nochmal nachhaken, ob du dir das auch wirklich gut überlegt hast...

Vielleicht kann ich dir ein wenig helfen. Ob das dann stimmt kann ich dir allerdings auch nicht versprechen.

Urlaub: du hast einen Anspruch auf deinen Urlaub. Je nachdem, wie lange deine Kündigungsfrist ist, muss der Arbeitgeber versuchen dir den Urlaub in der Zeit zu gewähren. Kann er das nicht z.B. aus betrieblichen Gründen, so wird er dir ausgezahlt.
Gehalt: Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann bekommst du immer dein Geld für den gearbeiteten Monat. Wenn du also den Monat noch arbeitest bekommst du naürlich noch für den Monat dein Gehalt. Arbeitest du allerdings nicht, dann bekommste auch kein Geld... irgendwie logisch, oder?

Hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

Mit deiner Mama tut es mir leid. Ich hoffe du findest den richtigen Weg und einen für dich besser geeigneten Beruf!

Lieber Gruß
Tinussi
 
Hallo
ich hoffe auch, dass du dir diesen Schritt sehr sorgfältig überlegt hast, vielleicht suchst du nochmal ein Gespräch mit deiner Kurs-/Schulleitung?

Deine Kündigungsfrist steht in deinem Ausbildungsvertrag, reguläre Frist beträgt 4 Wochen.
Bitte bedenke, das du dann auch vom Arbeitsamt wahrscheinlich eine 3-monatige ALG-Sperre bekommen wirst, erst recht bei einer Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.
Urlaubsanspruch hast du anteilig für jeden vollen Beschäftigungsmonat, die Details wird dir dann deine Personalabteilung sagen.

Vielleicht kann dir bei der Pflege deiner Mutter auch ein ambulanter Pflegedienst hilfreich sein? Lass dich auch dort beraten!
 
Danke @ Tinussi flexi eure antworten haben mir ein wenig weitergeholfen ich denke das beste und vernünftigste ist wirklich ein gespräch mit dem schulleiter zu suchen. Gibt es denn so ne art auflösungsvertrag oder sowas ähnliches? in der es zur keiner sperrung vom arbeitsamt kommt?
Liebe grüße Lovelyhoney87
 
Hey!

Ob es so etwas wie einen Auflösungsvertrag gibt kann ich dir leider nicht sagen, aber auch da kann dir die Schule bestimmt helfen. Sind ja auch nur Menschen und wollen dir nichts böses!
Eine andere Möglichkeit wäre natürlich, dass du sie bittest dir zu kündigen. Vielleicht machen sie das ja. Dann hättest du auch kein Problem mit dem Arbeitsamt, darfste denen nur nicht erzählen. Ob es danach Probleme mit weiteren Einstellungen gibt kann natürlich sein, aber du kannst diesen Schritt ja erklären.
Bedenke aber, dass du eine gewisse Zeit gearbeitet haben musst um überhaupt Leistungen vom Arbeitsamt zu bekommen!

Lieber Gruß und eine gute Nacht!
Tinussi
 
klar gibt es einen auflösungsvertrag, der Aufhebungsvertrag :)

damit muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Dieser muss jedoch von einer Seite aus gehen, also wenn du einen Aufhebungsvertrag forderst kriegst du auch ne Sperre vom Arbeitsamt, zählt wie Kündiung. Oder Aufhebungsvertrag seitens der Schulleitung das ist die beste lösung, da kriegst geld vom amt und musst keine frist einhalten.

hatte das selber mal.... ich hab sogar nen aufhebungsvertrag gefordert der von meiner seite aus ging, habe jedoch glück gehabt und einen netten herren aufm arbeitsamt gehabt der mich nicht mal gesperrt hab, habe sofort leistungen bekommen... !