Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz

Charmaminetti

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Hallo ihr Lieben,
ich hoffe Ihr könnt mir helfen...
Habe eine Zusage für eine Ausbildung als Gesudheits und Krankenpflegeassistenz für nächstes Jahr bekommen.
Der Schulleiter/Arbeitgeber wollte von mir ein Polizeiliches Führungszeugnis haben.
Nachdem ich es angefordert habe,habe ich gesehen,dass ich 2 Eintragungen wegen Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) drin stehen habe,was mir aber nicht bewusst war.
Nachdem ich das Führungszeugnis eingereicht habe,habe ich heute einen Brief von der Schule erhalten,dass ich nochmals zum Gespräch eingeladen werde,da der Schulleiter mit mir über die Taten im Führungszeugnis sprechen möchte.

Meine Frage an euch :
Kann das jetzt meine Ausbildung gefärden ? Sprich,dass der Schulleiter mir sagen wird,dass ich die Ausbildung aufgrund der Enträge im Führungszeugnis nicht beginnen kann?
Vielleicht hat jemand von euch solche Erfahrungen gemacht und kann mir weiter helfen.
Danke schonmal
 
Hallo, die Ausbildung wäre weniger das Problem- wohl aber die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung! Es kommt halt jetzt darauf an, wie schwerwiegend die Vergehen sind...hier wird man auch Rücksprache halten mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde. Sollte es aufgrund der Einträge keine Möglichkeit geben, dass man Dir diese Erlaubnis nach Beendigung der Ausbildung und Bestehen der Abschlussprüfung erteilt, wird man eventuell die Zusage zur Ausbildung zurücknehmen...würde ja keinen Sinn machen! Warte jetzt erst mal ab, wie das Gespräch verläuft....
 
Hallo,

grundsätzlich geht es bei den Einträgen ja nicht dringen um die Kriminalität, sondern eben auch um die Tat an sich.

Ich persönlich hätte als Ausbilder schon ein Problem damit, wenn sich ein Schüler Leistungen erschleicht, und das nicht nur ein mal. Schwarzfahren ist ja schon eine sehr dreiste Masche! Und wer weiß, was sich dann noch alles erschlichen wird.

Du wirst dich vielleicht auch auf die Frage einstellen müssen, die ich mir auch stelle, warum du dir keinen Fahrschein kaufst.

Ich drücke dir die Daumen. Aber für mich wäre das ein K.O. Kriterium.

LG
 
Hallo,

[...] Schwarzfahren ist ja schon eine sehr dreiste Masche! Und wer weiß, was sich dann noch alles erschlichen wird. [...]
[...] für mich wäre das ein K.O. Kriterium. [...]
LG

Sehr interessante Sichtweise, dafür dass keine Hintergründe genannt wurden. Besonders, weil ich da keinen Raum rauslese, den man zugunsten des Schülers auslegen möchte. In den letzten 10 Jahren hat sich das strafrechtliche Verfolgen von Schwarzfahrern massiv verstärkt - eine Entwicklung, die mich besorgt macht.

Noch niemals die Fahrkarte stempeln vergessen? Unmöglich, wenn man in der Gruppe fährt und dadurch sehr abgelenkt ist? Bei Jugendlichen durchaus nicht selten.
Es gibt aber auch Menschen, denen es aufgrund ihrer sozialen Lage garnicht möglich ist, sich eine Fahrkarte zu leisten oder diese für den ARGE-Besuch "vorzustrecken" - Stichwort Hartz4.

Und vom Schwarzfahren auf noch Schlimmeres zu schließen, ist natürlich dein Recht, ich finde es aber sehr verbohrt und engstirnig. Wer schwarzfährt, klaut dem alten Menschen auch Schmuck und den Rest der Rente?
Klingt fast so, als wären für dich Schwarzfahren der Einstieg zum Berufsverbrecher.
 
Na, dann bin ich eben engstirnig und verbohrt.

Ich mache in diesem Fall eine einfache Rechnung. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit erwischt zu werden? Dabei ist davon auszugehen, dass das Schwarzfahren noch häufiger vorgekommen ist. Und der nächste Punkt ist, dass man erst beim dritten Mal angezeigt wird. Zumindest bestätigt das meine Freundin, die Polizistin ist. Es kommt ja nicht gleich ein einziges vergessenes Abstempeln ins Führungszeugnis.

Und wenn man das so betrachtet, dann ist das kein einfacher Jugendverstoß mehr.

Aber ich finde es gut, dass ein Gespräch stattfindet. Vielleicht klärt sich alles und es war wirklich nur ein (ähm zwei) dumme(r) Zufall (Zufälle).

Ich wünsche Dir alles Gute für die Ausbildung. :)
 
Aber ich finde es gut, dass ein Gespräch stattfindet. Vielleicht klärt sich alles und es war wirklich nur ein (ähm zwei) dumme(r) Zufall (Zufälle).
Nochmal: es geht nicht um eine Rechtfertigung vor der Schule! Es muss geklärt werden, ob dieser Eintrag die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung gefährdet- hierüber befinden nicht die Ausbildungseinrichtungen, sondern die zuständigen Behörden (Regierungspräsidium etc.). Sollten diese Einträge dazu führen, dass die Berufsbezeichnung nach Ablegen der Abschlussprüfungen nicht geführt werden darf, macht eine Ausbildung keinen Sinn....
 

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