Ausbildung ohne Praktikum

schwesterE

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12.03.2020
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Hallo :-)
Ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch bei einer Uni Klinik für eine Ausbildung zur Pflegefachfrau. Eine Voraussetzung ist ein 2 Wöchiges Praktikum. Da ich momentan noch in einer anderen Ausbildung bin hab ich gefragt ob das okay ist wenn ich das Praktikum im Juli mache also sehr kurzfristig vor der Ausbildung und es war okay solange ich das Vor Beginn vorlegen kann. Nun verschieben sich meine Prüfungen wegen Corona und ich werde es nicht mehr schaffen vor dem 1.8 ein 2 Wöchiges Praktikum zu machen. Es ist klar das ich das alles mit der Klinik besprechen muss aber ich vlt hat jemand eine Ahnung ob auch mal Ausnahmen gemacht werden oder das vlt auch gar nicht so wichtig ist..
danke für die Antworten!
Lg
 
Ruf an und frag nach. Wegen Corona gibt es gerade eine ganze Menge Ausnahmen.
 
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Halli Hallo, mir geht es ähnlich.
Wobei das vorherige Praktikum eine Empfehlung ist.. Zumindest bei mir.
In der Zeit meiner Kurzarbeit wäre es es jetzt möglich gewesen. Aber dank Corona nicht von seitens der Klinik. Nun muss ich wieder arbeiten.
Da man von meiner Kündigung nicht gerade begeistert ist, lässt man mich das gerade anhand meiner Arbeitszeiten und Urlaubsverschiebung spüren.
Wird bei mir auch knapp und ich bin mir nicht sicher ob ich vorab ein Praktikum machen kann.
Wäre mir schon sehr wichtig.. Ich muss es jetzt mal auf mich zukommen lassen und mich mit der Klinik kurzschließen.
Ich würde in der Klinik anrufen und nach einer Lösung suchen
Lg
 
Bei mir war das zum Beispiel gar kein Problem. Ich hatte andere Erfahrungen im medizinischen Bereich gesammelt, was ich dann auch beim Vorstellungsgespräch erwähnte. Es geht denke mal eher darum, dass man zuvor gesehen haben sollte, worauf man sich einlässt.
 
Urlaubsverschiebung
Wie darf man das verstehen? Wurde einfach so Dein Urlaub verschoben? Das ist nicht rechtens.
Ein einmal genehmigter Urlaub darf nicht mehr einfach so verschoben werden; es gibt zum Glück in unserem Land noch ein paar Gesetze.
 
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Du kannst selbst eine Suchmaschine bedienen. Es gibt Situationen, in denen der Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub streichen darf, weil es für den Betrieb existenzwichtig ist, dass er jetzt läuft - sehr gut möglich bei Betrieben, deren Auftragslage durch die Pandemie und den Lockdown beeinträchtigt wurde.
 
Eine Auszubildende ist ganz sicher nicht existenzwichtig für einen Betrieb, auch nicht in Corona-Zeiten. Diesen Urlaubsverschiebungen sind ganz enge Grenzen gesetzt!
 
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Reaktionen: Martin H.
Sie schreibt in ihrem ersten Beitrag, dass sie momentan noch in einer anderen Ausbildung ist. Ohne ihre Fähigkeiten schmälern zu wollen, aber als Auszubildende ist sie nicht der Rettungsanker ihres Betriebs!
 
Sie schreibt in ihrem ersten Beitrag, dass sie momentan noch in einer anderen Ausbildung ist. Ohne ihre Fähigkeiten schmälern zu wollen, aber als Auszubildende ist sie nicht der Rettungsanker ihres Betriebs!
Das sind doch zwei ganz verschiedene User!?
 
Ich verstehe das so, dass Bine in ihrem jetzigen Betrieb ihren Urlaub nicht wie geplant bekommen hat. Die Ausbildung beginnt für sie ja erst im September...
Ja stimmt; jedoch kann auch bei einem normalen AN der Urlaub nicht einfach so verschoben werden. Da muss schon wirklich was gravierendes sein...
 
Da muss schon wirklich was gravierendes sein...
Und ich kann mir schon vorstellen, dass der Lockdown mit allem Drum und Dran für manch einen Betrieb gravierende Auswirkungen hatte und immer noch hat. Bine arbeitet ja offenbar noch nicht in der Pflege.
 
Wir werden es nicht erfahren, so lange @Bine70 sich nicht dazu äußert! 8-)
Es las sich jedenfalls eher so, als ob das eine Strafmaßnahme wäre („Da man von meiner Kündigung nicht gerade begeistert ist, lässt man mich das gerade anhand meiner Arbeitszeiten und Urlaubsverschiebung spüren“). Und das ist ganz sicher nicht zulässig.
 

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