Ok aber nochmal zu Klarstellung, da auch in letzter Zeit in anderen threads die Frage immer wieder angeklungen ist, wer der AG ist.
Ist nämlich dann wichtig wenn es um Rechte und Pflichten geht, Vertretung bei Problemen u.a. auch Jungendvertretung BR/PR, Tarifvertrag usw.
Ein Schüler kann niemals bei der Schule angestellt sein!
Eine Schule ist niemals nach Aussen geschäftsfähig, eine Schule hat keine Einnahmen und könnte z.B. niemals Ausbildungsvergütungen bezahlen.
Heißt zum einen,
1. die Häuser schließen einen Kooperationsvertrag, Bezahlen gemeinsam die Schule nach einem bestimmten Schlüssel, der sich nach Anzahl der reservierten Schulplätze bemisst - einer ist der Träger der Schule und vertritt diese nach Aussen. Je nach AG des Schülers, könnten hier die Schüler leicht unterschiedliche Ausb.vergütungen erhalten - unterschiedliche Tarifverträge.
2. eher selten - die Häuser gründen eine gGmbH, die der Träger der Schule ist und ernennen einen Geschäftsführer, der für die organisatiorisch/kaufmännische Führung und Finanzen die Verantwortung trägt.
Keine TVbindung.
Dann wäre es theoretisch möglich, mit Sondergenehmigung der Schulaufsichtbehörde, dass der Schüler bei der gGmbH angestellt wäre.
Hinter der gGmbH stehen aber wieder zu jeweiligen Anteilen die Träger der Ausbildung, also die KH und damit der Kreis, Stadt, Land, evtl. auch der eine oder andere private Träger etc.
Kenne davon nur ein Modell und das ist vor einigen Jahren Pleite gegangen und aufgelöst worden und in eine Kooperation überführt worden.