Aufgaben eines Wundteams/einer Wundgruppe

Pierre25337

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Krankenpfleger
Hallo,
ich würde gerne wissen, welche Aufgaben ein eventuell vorhandenes "Wundteam" in Euren Krankenhäusern übernimmt, z. B. Unterstützung/Beratung bei den Verbänden auf den Stationen, Evaluation von Standards...
Gibt es feste Zeiten, in denen immer jemand vom "Wundteam" erreichbar ist? Mich würde interessieren, wie das bei Euch organisiert ist.
Vielen Dank im voraus und eine schöne Woche! :)
 
Einige Krankenschwestern im Haus haben eine Weiterbildung als Wundtherapeuten. Sie haben eine Art "Rufbereitschaft" eingerichtet, bei der man immer einen von ihnen zu Rate ziehen kann. Wann man wen unter welcher Telefonnummer erreichen kann, wird auf einer Liste im Intranet veröffentlicht.
 
  • Erarbeiten von Standards für´s ganze Haus (z.B. "Wundfibel")
  • Evaluieren kommt natürlich hinterher
  • Ansprechpartner für´s ganze Haus (stehen in der Wundfibel)
  • Erarbeiten von zeitgemäßen Wunddokumentationen
  • Schulen und Anleiten von Mitarbeitern
in Zusammenarbeit mit zuständigen Ärzten.

LG
Trisha
 
Danke für die Antworten.
In welcher Form wird bei Euch mit den Ärzten zusammengearbeitet?
Werden sie bei jeder Wundbehandlung dazugezogen? Oder nur bei schwierigen Fällen gefragt?
Ist immer ein Arzt bei den Treffen der Wundgruppe dabei?

Vielen Dank!
 
Unsere Wundtherapeuten sind Pflegekräfte. Ich wüsste nicht, dass ein Arzt zu der Gruppe gehört; bei denen, die wir konsiliarisch anfordern können, ist keiner dabei. Bei der Projektgruppe an sich werden sicher welche dabei sein.

Die Therapeuten können bei jeder Wunde gerufen werden. Tatsächlich holen wir sie nur, wenn wir mit unseren gewohnten Materialien nicht weiterkommen; ganz unbedarft in Sachen Wundbehandlung sind wir ja auch nicht.
 
Hallo zusammen,
ich häng mich mit meiner Frage mal hier dran....


Müssen eigentlich alle Mitglieder eines Wundteams, die selbstständig und eigenverantwortlich Wundkonsile durchführen, die entsprechende WB haben?
Anders gefragt: Dürfen Krankenschwestern ohne entsprechende WB eigenverantwortlich Wundkonsile durchführen?
Danke für hilfreiche Antworten.

VG lusche
 
Was verstehst Du unter "Wundkonsil"?

Wenn ich eine Wunde sehe, beurteile ich sie erst mal selbst. Da ich ja auch nicht ganz unwissend in Sachen Wundversorgung und -therapeutika bin, und nicht jede Wunde kompliziert, entschließe ich auch meist allein, welche Verbandsmaterialien hier sinnvoll sind.

Wenn ich mit dieser Methode nicht zurechtkomme, will ich schon jemanden anfordern können, der in punkto Wundversorgung eine bessere Ausbildung und Kompetenz hat als ich.
 
Da ich ja auch nicht ganz unwissend in Sachen Wundversorgung und -therapeutika bin
Es ging nicht darum irgendwem die Fähigkeit abzusprechen, eine Wunde beurteilen zu können.
Meine Frage bezog sich ausschliesslich auf die PK, die gerufen werden, wenn das von dieses beschriebene Szenario eintritt
..will ich schon jemanden anfordern können, der in punkto Wundversorgung eine bessere Ausbildung und Kompetenz hat als ich.
Das, was diese kompetenteren PK dann machen verstehe ich unter Wundkonsil, Wki übrigens auch:
Der Begriff findet häufig im Krankenhaus Anwendung, wenn von …. einer anderen Fachrichtung ein Konsil angefordert wird. Der beauftragte ...Konsiliarius ….. legt seine Empfehlungen zur Diagnostik oder Therapie meist schriftlich nieder, auch dieses Schriftstück wird als Konsil (oder Konsiliarbericht) bezeichnet.
(Quelle Wiki)
Nur darauf bezog sich meine Frage.
Müssen die PK, die dann gerufen werden, die WB Wundmanager haben, oder nicht?
OT
By the way: mich nervt ein bischen, dass ich auf eine harmlose Frage erstmal anfangen muss, meine Wortwahl zu rechtfertigen und ich überflüssigerweise sicherstellen muß, dass ich niemandem seine Kompetenz absprechen wollte, will und werde.
 
Bei uns im Haus haben nicht alle PK eine WB, die bei Wunden Konsile machen. Allerdings sind sie eingehender von der eigenen Wundtherapeutin geschult als z.B. die PK auf Station.
Auch bei uns werden diese PK nur gerufen, wenn wir eine komplizierte Wunde haben und/oder mit dem eigenen Wissen nicht weiterkommen.
Leider hat die Wundtherapeutin, auch wenn sie noch so geschult ist, keine Anordnungskompetenz.
Das Procedere läuft immer gleich ab, egal ob mit oder ohne Wundtherapeutin:
Die Wunde wird begutachtet, verbunden und/oder weitergehende Maßnahmen vorgeschlagen. Die vorgeschlagegenen Wundmaterialien und/oder weitergehende Maßnahmen werden dann vom entsprechenden Arzt angeordnet.
Letzten Endes ist das eine reine Formalie, aber in Deutschland leider notwendig.
Selbstverständlich dokumentieren und fotografieren wir alle Wunden mit spezieller Therapie. Will sagen, dass z.B. komplikationslose Wunden nach OP nicht extra dokumentiert werden.

Insofern erübrigt sich Deine Frage ob eigenständig Wundkonsile durchgeführt werden dürfen. Letzten Endes tue ich nichts anderes wenn ich eine Wunde beurteile und Maßnahmen einleite, da die AO-Kompetemz für jegliches Verbandmaterial dem Arzt obliegt.
 
...Leider hat die Wundtherapeutin, auch wenn sie noch so geschult ist, ... .

Was verstehst du darunter?

Curriculum WAcert® :: Wundplattform Wundbehandlung - Wundassistent, Wundtherapeut, WAcert, WTcert, Qualifikation, Weiterbildung, Wundmanager, Wundexperte

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Profil - Paracelsus Medizinische Privatuniversität

Eine wenige Stunden lange Weiterbildung dürfte kaum reichen um anordnen zu können.
Außerdem: Hast du eine Berufsversicherung analog zu den Ärzten?

Insofern ist geltendes deutsches Recht auch zum Schutze des Pat. da.

Elisabeth
 
Insofern erübrigt sich Deine Frage ob eigenständig Wundkonsile durchgeführt werden dürfen.
Da wurde leider meine Frage nicht richtig gelesen, oder verstanden.
Ich denke es ist nicht nur bei uns im Haus so, dass die Wundschwestern sehrwohl eigenständig ohne Arzt Wundkonsile durchführen.

Ich wiederhole es nochmal:
Es geht nicht um die normale Wunde, sondern um die Wunden, die von den Pflegeexperten beurteilt werden.
Dass die Empfehlung der Wundschwester durch den Arzt angeordnet wird, wenn auch oft nachträglich, stand nie zur Debatte.

Im Übrigen war meine Frage nicht ob die Wundschwestern die Konsile eigenständig durchführen dürfen, sondern ich wollte und möchte dies wissen:
Müssen Wundschwestern, die Konsile durchführen eine Weiterbildung haben; Ja oder Nein?
 
Gesetzliche Regelungen gibt es meines Wissens dazu nicht. Die Bezeichnung des Wundexperten ist auch nicht geschützt, glaube ich.

Die Frage wird sein, welche Anforderungen das Haus oder der Kostenträger an die "Wundschwester" stellt.
 
Im Übrigen war meine Frage nicht ob die Wundschwestern die Konsile eigenständig durchführen dürfen, sondern ich wollte und möchte dies wissen:
Müssen Wundschwestern, die Konsile durchführen eine Weiterbildung haben; Ja oder Nein?
So klar war Deine Fragestellung, zumindest für mich, bisher nicht.
Bei uns müssen sie, da sie eigens dafür weiter gebildet wurden und es mit zu ihren Aufgaben gehört, was in der Stellenbeschreibung festgeschrieben ist. Das gilt aber nur für UNSERE Institution. Meines Wissens hat jede Institution ihre eigene Struktur und ihr eigens Procedere. Eine rechtliche Grundlage ist mir nicht bekannt, ebensowenig wie letzten Endes die ganzen Begrifflichkeiten auch nicht gesetzlich definiert sind.

@Elisabeth
Ich verstehe darunter fähige weiter gebildete PK, die meist mehr Ahnung haben als der behandelnde Arzt. Und das leider bezog sich darauf, dass eben zu wenig Ärzte wuntherapeutisch weiter gebildet sind, dann aber die Hoheit der Anordnung der Wundtherapeutika ausüben wollen. Das führt mitunter zu Wundtherapeutika, die mehr schaden als sie verbessern. Da sehe ich keinerlei Schutz des Patienten.
Und was soll ich bitte mit einer Berufsversicherung zum jetzigen Zeitpunkt?
 
Gesetzliche Regelungen gibt es meines Wissens dazu nicht. Die Bezeichnung des Wundexperten ist auch nicht geschützt, glaube ich.

Die Frage wird sein, welche Anforderungen das Haus oder der Kostenträger an die "Wundschwester" stellt.
Es gibt geschützte Bezeichnungen, aber die Wundschwester gehört nicht dazu.

Ich bin Personenzertifiziert als Wundassistentin Wcert-Pflege - so darf ich mich nennen, weil ich die Prüfung abgelegt und bestanden habe.
 
Im Übrigen war meine Frage nicht ob die Wundschwestern die Konsile eigenständig durchführen dürfen, sondern ich wollte und möchte dies wissen:
Müssen Wundschwestern, die Konsile durchführen eine Weiterbildung haben; Ja oder Nein?

Hi,
ergibt sich die Frage nicht aus dem Nationalen Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronischen Wunden:
" P1b - (PK) holt eine medizinische Diagnose ein. Für das wundspezifische Assessment zieht sie, insbesondere zur Ersteinschätzung und Dokumentation der Wunde, eine pflegerische Fachexpertin hinzu und bindet diese nach Bedarf in die weitere Versorgung ein." ...sowie aus der Erläuterung dazu, dass die Einrichtung eine/n Fachexpert/in entweder selbst vorhalten oder einen externen Berater hinzuziehen muß.
Ich erwarte von jeder examinierten Fachkraft, dass sie eine ordentliche Wundversorgung inkl. Wundbeurteilung duchführen kann und auch über die Konsequenzen ihres Handelns im Klaren ist.
Sehe ich es richig, dass Du mit Konsil doch etwas mehr als die korrekte Durchführung und Dokumentation meinst? Also z.B. umfangreiche Anamnese, Schulung, etc.? Dann ein klares JA
 
Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Jetzt mache ich mal Butter bei die Fische....
Mein AG möchte, dass ich zusätzlich zu meiner eigentlichen Tätigkeit Wundkonsile durchführe.
Das heisst, die PK bzw Ärzte der Stationen fordern mich an. Ich gehe auf Station und mache ein Wundkonsil mit Beurteilung und Dokumentation der Wunde im Wundprotokoll.
Ebenso muss ich einen Weiterbehandlungs-, bzw Therapievorschlag abgeben und auch dies wird schriftlich fixiert.

Die folgenden Verbandswechsel und Wundversorgungen werden auf Grund dieser, meiner Empfehlungen von den PK auf den Stationen durchgeführt.
Meine Befürchtung ist nun: täusche ich mich mal, finde nicht die optimale Versorgung und gebe einen eher mittelmässigen Rat...was kann mir passieren...
Es geht mir nicht um die „alltäglichen“ Wunden, Dekubiti usw, sondern um "Extrawunden" z.B.Verbrennungen, deren Versorgung ich im Speziellen nicht kenne.Das Schlimme ist, dass ich nicht mal weiss, was ich alles nicht weiss, denn ich habe nur das gesehen, was im Laufe meiner Tätigkeit als KS war. Wieviel gibt es da noch, worauf ich gar nicht komme, weil ich es nie gesehen habe und noch nichts davon gehört habe?
Ich habe keinerlei Fortbildung oder Weiterbildung in Richtung Wunde und kann im Grunde „nur“ das, was jede erfahrene Schwester auch kann.

Meine Bitte auf FB wurde bereits abgelehnt---kein Geld---selbst auf Wundkongresse, Workshops und Symposia fahre nicht ich, sondern die Kollegen, die bereits weitergebildet sind. Auch wenn Aussendienstmitarbeiter der Vertriebsfirmen neue Produkte vorstellen bin ich in der Regel nicht dabei, diese Treffen finden stets ausserhalb meiner AZ statt.
Ich befürchte, dass mir rechtliche Schwierigkeiten entstehen können, wenn mal etwas schiefgeht.

Irgendwie kann ich es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, gehe ich da nicht so etwas wie Übernahmeverschulden ein?

Das ist eine Zwickmühle für mich, denn ich darf und möchte meine Arbeit nicht verweigern, möchte aber auch nicht unverantwortlich arbeiten.
Hat jemand Rat für mich?
VG lusche
 
Hallo lusche!

Ich würde mich weigern, ohne die Weiterbildung so etwas zu machen. Wie du schon schreibst, bist du dann in der Verantwortung.

Da macht es sich dein AG schon sehr einfach. Sprich doch noch mal mit ihm und erkläre ihm deine Befürchtungen.

Im Zweifelsfall bist du auf dich gestellt und evtl. ganz allein.

NO,no, das muss schon klar geregelt werden, bevor man sich aus diese Abmachung einlässt.

LG opjutti
 
Du hast die Durchführungsverantwortung und musst daher alles ablehnen, wofür Du Dich nicht ausreichend qualifiziert fühlst.

Wie kommt Dein AG darauf, Dir die Wundkonsile anzutragen, wenn er bereits weitergebildete Leute im Haus hat und die offensichtlich auch auf dem Laufenden hält?
 

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