- Registriert
- 21.03.2008
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- 212
- Ort
- Weinstraße
- Beruf
- Fachkinderkrankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- Neo-Intensiv
tach zusammen,
hab da mal eine Frage, die ich nicht alleine beantworten kann...
Die meisten von uns arbeiten ja im Schichtdienst, können also Termine privater Natur, zu denen ich auch einen geplanten Arztbesuch zähle (also definitiv keinen Notfall darstellen) in unsere jeweiligen "Frei"-Zeiten legen.
Was aber, wenn jemand eine Halbtagsstelle mit klaren Regeldienstzeiten hat, sagen wir von 8 -12 Uhr vormittags, und diese Person meldet sich immer mal wieder krank mit Arztterminen, die "leider überhaupt nicht anders zu legen waren"
.
Mal abgesehen davon, daß es total unfair ist den Schichtdienstlern gegenüber, die ihre Termine wirklich ins Frei legen müssen, hätte ich gerne einen Passus, der mir schwarz auf weiß belegt, daß besonders Teilzeitkräfte und ganz besonders die mit festen Regelarbeitszeiten, genauso ihre Arzttermine in ihre Freizeit legen müssen.
Oder welcher Wartezeit-Spielraum jemandem zugemutet werden kann, wenn sich mal gewünschte Untersuchungstermine nicht sofort erfüllen lassen.
Ich wäre schon froh, wenn ich eine Einschränkung wüßte, wo ich nachzulesen hätte (im Arbeitszeitgesetz? im Bundesurlaubsgesetz? in Tarifvereinbarungen?...?)
schönen Tag noch
hab da mal eine Frage, die ich nicht alleine beantworten kann...

Die meisten von uns arbeiten ja im Schichtdienst, können also Termine privater Natur, zu denen ich auch einen geplanten Arztbesuch zähle (also definitiv keinen Notfall darstellen) in unsere jeweiligen "Frei"-Zeiten legen.
Was aber, wenn jemand eine Halbtagsstelle mit klaren Regeldienstzeiten hat, sagen wir von 8 -12 Uhr vormittags, und diese Person meldet sich immer mal wieder krank mit Arztterminen, die "leider überhaupt nicht anders zu legen waren"

Mal abgesehen davon, daß es total unfair ist den Schichtdienstlern gegenüber, die ihre Termine wirklich ins Frei legen müssen, hätte ich gerne einen Passus, der mir schwarz auf weiß belegt, daß besonders Teilzeitkräfte und ganz besonders die mit festen Regelarbeitszeiten, genauso ihre Arzttermine in ihre Freizeit legen müssen.
Oder welcher Wartezeit-Spielraum jemandem zugemutet werden kann, wenn sich mal gewünschte Untersuchungstermine nicht sofort erfüllen lassen.
Ich wäre schon froh, wenn ich eine Einschränkung wüßte, wo ich nachzulesen hätte (im Arbeitszeitgesetz? im Bundesurlaubsgesetz? in Tarifvereinbarungen?...?)
schönen Tag noch