Arztbesuch während der Arbeitszeit

karola1

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tach zusammen,

hab da mal eine Frage, die ich nicht alleine beantworten kann...:gruebel:

Die meisten von uns arbeiten ja im Schichtdienst, können also Termine privater Natur, zu denen ich auch einen geplanten Arztbesuch zähle (also definitiv keinen Notfall darstellen) in unsere jeweiligen "Frei"-Zeiten legen.

Was aber, wenn jemand eine Halbtagsstelle mit klaren Regeldienstzeiten hat, sagen wir von 8 -12 Uhr vormittags, und diese Person meldet sich immer mal wieder krank mit Arztterminen, die "leider überhaupt nicht anders zu legen waren":eek1:.

Mal abgesehen davon, daß es total unfair ist den Schichtdienstlern gegenüber, die ihre Termine wirklich ins Frei legen müssen, hätte ich gerne einen Passus, der mir schwarz auf weiß belegt, daß besonders Teilzeitkräfte und ganz besonders die mit festen Regelarbeitszeiten, genauso ihre Arzttermine in ihre Freizeit legen müssen.
Oder welcher Wartezeit-Spielraum jemandem zugemutet werden kann, wenn sich mal gewünschte Untersuchungstermine nicht sofort erfüllen lassen.

Ich wäre schon froh, wenn ich eine Einschränkung wüßte, wo ich nachzulesen hätte (im Arbeitszeitgesetz? im Bundesurlaubsgesetz? in Tarifvereinbarungen?...?)

schönen Tag noch
 
Mal abgesehen davon, daß es total unfair ist den Schichtdienstlern gegenüber, die ihre Termine wirklich ins Frei legen müssen, hätte ich gerne einen Passus, der mir schwarz auf weiß belegt, daß besonders Teilzeitkräfte und ganz besonders die mit festen Regelarbeitszeiten, genauso ihre Arzttermine in ihre Freizeit legen müssen.

Niemand MUSS seine Arzttermine in der Freizeit absolvieren. Weder Teilzeitkräfte mit festen Arbeitszeiten noch Vollzeitkräfte im Schichtdienst. Gesetzesquelle kann ich dir spontan nicht nennen, aber ich such nochmal.

Gruß,
Lin

Hab schon was gefunden:
ver.di b+b - Arztbesuch während der Arbeitszeit
 
schön, wieder mal Krieg zwischen Regelzeitarbeitskräften und Schichtdienstlern :) Das zeigt doch aktuell dass andere Arbeitszeit- Konzepte in der Pflege immer wieder scheitern werden.

zum Thema: meines Wissens darf man in der Arbeitszeit zum Arzt wenn sich der Termin nicht anders legen liess. Natürlich darf man aber nur für die Zeit des Arztbesuches fehlen und nicht den ganzen Tag. Ausserdem kann der Arbeitgeber eine Bescheinigung vom Arzt verlangen
 
Hallo Lin,

in deinem link finde ich Hinweise auf "Notfall-Arztbesuche" und "Ausnahmen, z.B. ambulante Spezialuntersuchungen", und gerade die würde ich in keinster Weise beanstanden.
Aber danke dir für den link und deine Mühe:)
 
schön, wieder mal Krieg zwischen Regelzeitarbeitskräften und Schichtdienstlern :) Das zeigt doch aktuell dass andere AZ Konzepte in der Pflege immer wieder scheitern werden.
hääh, was soll das?:knockin:

"Krieg" ist ein recht starkes Wort und meiner ganz persönlichen Erfahrung nach haben Dipl. Informatiker auch ihre Krisen im Verhältnis mit ihren Arbeitskollegen:schraube: und auch bei "denen" geht es um Freizeit-, bzw. Dienstgestaltung, also mal die Polemik raus lassen und ein bißchen Sachlichkeit hier rein...

Danke
 
"Krieg" ist ein recht starkes Wort und meiner ganz persönlichen Erfahrung nach haben Dipl. Informatiker auch ihre Krisen im Verhältnis mit ihren Arbeitskollegen:schraube: und auch bei "denen" geht es um Freizeit-, bzw. Dienstgestaltung, also mal die Polemik raus lassen und ein bißchen Sachlichkeit hier rein...
Polemik habe ich bei dir auch gelesen:
Mal abgesehen davon, daß es total unfair ist den Schichtdienstlern gegenüber, die ihre Termine wirklich ins Frei legen müssen, hätte ich gerne einen Passus, der mir schwarz auf weiß belegt, daß besonders Teilzeitkräfte und ganz besonders die mit festen Regelarbeitszeiten, genauso ihre Arzttermine in ihre Freizeit legen müssen.

der minilux, der keine Krisen hat :)
 
Die meisten von uns arbeiten ja im Schichtdienst, können also Termine privater Natur, zu denen ich auch einen geplanten Arztbesuch zähle (also definitiv keinen Notfall darstellen) in unsere jeweiligen "Frei"-Zeiten legen.
Deine Gedankensweise ist extrem kurzsichtig. Wo ist denn der Unterschied zwischen einem Schichtdienstler und einem Regelzeitdienstler?

Ein Regelzeitdienstler hat immer einen bestimmten Zeitbereich durch seine Arbeit komplett blockiert. Z.B. die Zeit von 8-12.00 Uhr in der auch Arztpraxen gerne Termine legen wenn bestimmte Untersuchungen gemacht werden, oder Aktionen durchgeführt werden, die von bestimmtem Personal in der Arztpraxis abhängig sind und die gerade vielleicht ebenfalls eine Teilzeitstelle haben und nur morgens arbeiten.

Ein Schichtdienstler hats aus dieser Sicht wesentlich einfacher, da er bedingt durch seine Wechselschichten immer ein paar Tage im Monat auch an den begehrten Vormittagen frei hat.
 
in deinem link finde ich Hinweise auf "Notfall-Arztbesuche" und "Ausnahmen, z.B. ambulante Spezialuntersuchungen", und gerade die würde ich in keinster Weise beanstanden.
Aber danke dir für den link und deine Mühe:)

Aber gerade die sind erlaubt, egal ob Voll- oder Teilzeit. Es steht ja auch drinnen, es dürfen Arztbesuch im Dienst erledigt werden, wenn die Öffnungszeiten der Arztpraxen, dies nicht anders zulassen.
Ich weiß jetzt ehrlich gesagt nicht, welche Arztttermine du sonst meinst?

Gruß,
Lin
 
hallo Lin,

naja, so Sachen wie Brustkrebsvorsorge oder jährliche Zahnkontrolle oder ähnliche nicht-notfallmäßige Termine.

Nebenbei, hat es in jeder großen (selbst mittelgroßen) Stadt mittlerweile Arztpraxen mit sogenannten "bürgerfreundlichen" Öffnungszeiten (wie bei den Ämtern auch) und durchaus nicht mehr nur Beschränkungen auf vormittags ab frühestens 9 Uhr und nicht nach 16 Uhr.
Spezialuntersuchungen und Notfälle nehme ich ganz klar aus.

Okay, danke trotzdem für die Antworten
schönen Abend
 
Nebenbei, hat es in jeder großen (selbst mittelgroßen) Stadt mittlerweile Arztpraxen mit sogenannten "bürgerfreundlichen" Öffnungszeiten (wie bei den Ämtern auch) und durchaus nicht mehr nur Beschränkungen auf vormittags ab frühestens 9 Uhr und nicht nach 16 Uhr.

Ja und, soll man deswegen den Arzt wechseln, nur weil der jetzige Haus- bzw. Zahnarzt keine "bürgerfreundlichen" Öffnungszeiten hat? :eek1:
 
Huhu!
***senfdazuabgeb*** (:)):
Wie in den angeführten Gesetzen zu entnehmen ist, handelt es sich wirklich um solche Termine, die man absolut nicht in die dienstfreie Zeit legen kann. Das mag mal eine spezielle Untersuchung sein oder eine morgentliche Blutentnahme, aber bei vormittags arbeitenden Teilzeitkräften ist es doch schon sehr seltsam, wenn grundsätzlich kein Arzttermin nachmittags stattfinden kann. Wenn jemand nun Vollzeit von 8 bis 17 Uhr arbeitet, mag es schwieriger sein, da könnte ich mir vorstellen, dass man öfter mal fehlen muß, obwohl viele Ärzte heute auch Sprechstunden bis 18 Uhr oder sogar später anbieten.
Was ich sagen will: Grundsätzlich für einen Arzttermin zu fehlen, ist den Kollegen gegenüber und auch dem Arbeitgeber gegenüber ein unfaires Verhalten. Rein rechtlich darf man sich für einen Arzttermin wirklich nur dann krankmelden, wenn absolut keine andere Möglichkeit besteht oder bei akuter Erkrankung natürlich. Alles andere ist nicht nur unkollegial, sondern auch arbeitsrechtlich bedenklich und könnte für den Mitarbeiter, falls im Wiederholungsfall nachgewiesen werden könnte, dass so eine Ausnahme- oder Notsituation gar nicht bestand, arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Was sagt denn Eure Stationsleitung dazu?
 
Nebenbei, hat es in jeder großen (selbst mittelgroßen) Stadt mittlerweile Arztpraxen mit sogenannten "bürgerfreundlichen" Öffnungszeiten (wie bei den Ämtern auch) und durchaus nicht mehr nur Beschränkungen auf vormittags ab frühestens 9 Uhr und nicht nach 16 Uhr.
Spezialuntersuchungen und Notfälle nehme ich ganz klar aus.
Hmmmm ich lebe in einer Millionenstadt und hier kannst du solche Praxen wirklich suchen. Gibt kaum einen Arzt der wirklich bürgerfreundliche Sprechstunden zeiten hat und wenn man mal einen findet, ist der so überlaufen, dass man monatelang auf einen Termin warten muß.

Dann ist auch nix mehr mit Bürgerfreundlichkeit, denn die Masse der Termine lassen sich nicht alle in den engen Zeiten nach Arbeitsende hineinpacken.
 
Rein rechtlich darf man sich für einen Arzttermin wirklich nur dann krankmelden, wenn absolut keine andere Möglichkeit besteht oder bei akuter Erkrankung natürlich.
rein rechtzlich darf man sich für einen Arzttermin gar nicht Krank melden (ausser im akuten Krankheitsfalle), und geht es beispielsweise um eine morgendliche Blutentnahme muss man nach der Entnahme zum Dienst erscheinen (geht es um einen Termin am späteren Vormittag muss man vorher arbeiten)
 
rein rechtzlich darf man sich für einen Arzttermin gar nicht Krank melden (ausser im akuten Krankheitsfalle), und geht es beispielsweise um eine morgendliche Blutentnahme muss man nach der Entnahme zum Dienst erscheinen (geht es um einen Termin am späteren Vormittag muss man vorher arbeiten)
Ja, so meinte ich das auch. "Krankmelden" natürlich nur für die benötigte Zeit beim Arzt, danach selbstverständlich zur Arbeit! :)
 

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