Hallo Allerseits,ich hab folgendes Problem (genauer gesagt - meine Tochter):
Meine Tochter AZUBI, 2. Lehrjahr, Altenpflege, hat ihren Lehrvertrag beim alten AG gelöst, um in BW (bis jetzt Thüringen) bei Ihrem zukünftigen Mann weiter zu lernen. Sie hat auch gleich eine Einrichtung gefunden, die sie übernimmt. Dafür nimmt sie noch ein Praktikum bis September und das 2. Lehrjahr noch mal auf sich!
Nun zum Problem
er alte AG will Ihr, oder kann Ihr auf Nachfrage die Papiere (alte LStK, Arbeitsbescheinigung, A-Zeugnis, Ges.-Zeugnis usw.) nicht aushändigen.Begründung: Die Chefin müsse selbst in die Nachtschicht und schaffe es nicht...
Dabei hat es meine Tochter schriftlich! Eigentlich läuft der Lehrvertrag noch bis Montag - es wurde sich geeinigt, daß sie nur bis zum Freitag arbeitet und dann auch die Dokumente ausgehändigt bekommt, weil sie schon am Wochenende nach BW umzieht!
Dafür hätte sie 12 Tage durchgearbeitet!
Später umziehen geht nicht, weil ihr Verlobter seinen Urlaub nicht umplanen kann und ab Mai das Praktikum schon losgeht.
Leider ist meiner Tochter am drittletzten Tag der Weisheitszahn dazwischen gekommen= Krankschreibung, OP...
Ich habe jetzt das Gefühl eines kleinen Racheaktes von Seiten der Chefin.
Frage:
Kann meine Tochter verlangen, daß Ihr die Dokumente nach BW hinterher geschickt werden?
Und falls NEIN, was dann? Für den Krankheitsausfall kann sie ja nun nichts und es war ja anders mit der Chefin abgesprochen.
Mir ist klar, daß der AG noch abrechnen muss und meine Tochter erst nach mind. 2 Wochen Schritte einleiten kann aber sie braucht die Dokumente beim neuen AG!!!
Ein neues G-Zeugnis für die berufl. Eignung kostet!
Ich sehe nicht ein, daß ich als Vater dorthin fahre und die Papiere hole
ie Chefin hat mir sowieso vor geraumer Zeit jegliche Einmischung untersagt:„Meine Tochter wäre alt genug, um die Probleme selbst zu klären...“
Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon jetzt bei Euch ganz herzlich!
Erli011
Meine Tochter AZUBI, 2. Lehrjahr, Altenpflege, hat ihren Lehrvertrag beim alten AG gelöst, um in BW (bis jetzt Thüringen) bei Ihrem zukünftigen Mann weiter zu lernen. Sie hat auch gleich eine Einrichtung gefunden, die sie übernimmt. Dafür nimmt sie noch ein Praktikum bis September und das 2. Lehrjahr noch mal auf sich!
Nun zum Problem

Dabei hat es meine Tochter schriftlich! Eigentlich läuft der Lehrvertrag noch bis Montag - es wurde sich geeinigt, daß sie nur bis zum Freitag arbeitet und dann auch die Dokumente ausgehändigt bekommt, weil sie schon am Wochenende nach BW umzieht!
Dafür hätte sie 12 Tage durchgearbeitet!
Später umziehen geht nicht, weil ihr Verlobter seinen Urlaub nicht umplanen kann und ab Mai das Praktikum schon losgeht.
Leider ist meiner Tochter am drittletzten Tag der Weisheitszahn dazwischen gekommen= Krankschreibung, OP...
Ich habe jetzt das Gefühl eines kleinen Racheaktes von Seiten der Chefin.
Frage:
Kann meine Tochter verlangen, daß Ihr die Dokumente nach BW hinterher geschickt werden?
Und falls NEIN, was dann? Für den Krankheitsausfall kann sie ja nun nichts und es war ja anders mit der Chefin abgesprochen.
Mir ist klar, daß der AG noch abrechnen muss und meine Tochter erst nach mind. 2 Wochen Schritte einleiten kann aber sie braucht die Dokumente beim neuen AG!!!
Ein neues G-Zeugnis für die berufl. Eignung kostet!
Ich sehe nicht ein, daß ich als Vater dorthin fahre und die Papiere hole

Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon jetzt bei Euch ganz herzlich!
Erli011