Als Krankenschwester in der Kinderkrankenpflege arbeiten - ist das erlaubt?

Akiko82

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02.04.2004
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112
Ort
Berlin
Beruf
Krankenschwester seit `02, in der KJP seit `03
Akt. Einsatzbereich
Kinder-&Jugendpsychiatrie
Funktion
Fachkrankenschwester für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Hallo Forumler!

Lang hab ich das Forum passiv verfolgt, aber nun brennt mir eine Frage richtig unter den Nägeln.

Ich bin Krankenschwester, arbeite seit 4 Jahren in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Da geht`s schonmmal los...

ACHTUNG ACHTUNG::weissnix:
Jetzt hat unsere pflegerische Abteilungsleitung wohl in Absprache mit der PDL beschlossen, dass wir Nicht-Kinderkrankenschwestern von der Kinder- und Jugendpsychiatrie auch im somatischen Bereich der Kinderklinik pflegerisch (!?!?) tätig werden dürfen (???).:gruebel: ??????????????????

Voraussetzung dafür wäre lediglich, dass eine andere Pflegekraft die mit mir in der Schicht ist, ausgebildete Kinderkrankenschwester wäre.8O

Wir würden nicht auf der Neo und nicht auf der Intensiv eingesetzt werden,:knockin: alles andere wäre aber durchaus denkbar (Klein-, Schulkinderstation).

Ich finde das im Grunde nicht tragbar für mich.
Mache ich einen Fehler bin immer zuerst ich dran; ich kann mir nicht vorstellen, dass eine ausgebildete Pflegekraft tatsächlich die Verantwortung für einen Kollegen tragen mag der eigentlich von Tuten und Blasen keine Ahnung hat...

Andererseits arbeiten einige Erwachsenen-Pfleger bei uns seit über 4 Jahren in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

:megaphon: Nun drängen sich folgende Fragen auf::megaphon:

1. Dürfen Erwachsenen-Pflegekräfte in der Somatik für Kinder "am Pflegebett" arbeiten?
(zu Spiel und Spaß und Ablenkung oder Hausaufgabenbetreuung bin ich gern bereit...)

2. Ist es überhaupt grundsätzlich zulässig, dass wir in der Kinder- und Jugendpsychiatrie tätig sind als Erwachsenen-Pfleger ("Grauzone?!")? Wo kann ich nachlesen/nachforschen?
Gibt es Urteile/Gesetzesvorgaben?

Für Hilfe oder Anregungen wären ich und meine Kollegen Euch wirklich dankbar!

Liebe, aber kopfschüttelnde Grüße, Aki :|
 
hey,
also soweit ich weiß darf man als gesundheits- und krankenpfleger nicht in die kinderpflege, andersrum aber schon. also als kinderpflegerin in die erwachsenenpflege.
wie das in der psychiatrie ist weiß ich nicht, da denke ich geht das, weil die hälfte von meinem kurs geht in die psychiatrie weil da eine neue station aufgemacht wird und das soll auch ne kinder- und jugendpsychiatrie sein...

eigentlich wär es recht gut man würde die ausbildung auf 4 jahre machen und könnte dann zu den kids und zu den erwachsenen gehen, sonst find ichs echt blöd...obwohl eigentlich hab ich mich ja schon bei der bewerbung entschieden was ich will, ob kinder oder ältere...

annie:)
 
Es gibt keine gesetzlichen Grundlagen für ein Arbeitsverbot von Krankenschwestern in der Kinderpflege. In der Regel wird dies hausintern entschieden.
Da es genug Kinderkrankenschwestern am Markt gibt entscheiden sich viele Einrichtungen bei Neueinstellungen logischerweise für das spezialisierte Fachpersonal.

Wenn deine PDL also der Meinung ist, dass du auf der Kinderstation im somatischen Bereich arbeiten musst hast du schlechte Karten wenn du nach gesetzlichen Grundlagen suchst.
Zum anderen gilt es zu bedenken, dass du Angestellte einer Einrichtung bist und nicht speziell für eine Station eingestellt bist - es sei denn es steht so in deinem Arbeitsvertrag. Ohne den Vermerk im Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber dich nach seinen Bedürfnissen einsetzen.

Versuche dich an den Betriebsrat zu wenden und bringe dort deine Bedenken zum Ausdruck. Vielleicht gibt es da eine Möglichkeit.

Elisabeth
 
Danke für Deine schnelle Antwort, Elisabeth!

Ich werde gleich mal in meinem Vertrag nachsehen, aber ich bin mir fast zu sicher, dass dort - wie Du sagtest - keine exakte Abteilung genannt ist...

Die Idee mit dem Betriebsrat hatten wir auch schon, aber noch ist es wohl nicht konkret...

Sagt mal, haltet mich für blöd, aber woher kommt dieses hartnäckige "Gerücht" man dürfe nicht in der Kinderkrankenpflege arbeiten, was uns damals bereits in der Ausbildung auch gesagt wurde???:gruebel:

Schönes Sonnenwochenende an alle!:daumen:
 
Sagt mal, haltet mich für blöd, aber woher kommt dieses hartnäckige "Gerücht" man dürfe nicht in der Kinderkrankenpflege arbeiten, was uns damals bereits in der Ausbildung auch gesagt wurde???

Es ist wie gesagt sicher kein Gerücht. Es gibt keine festgeschriebenen Vorbehaltsaufgaben für Pflegekräfte - egal welcher Ausbildung.

Solange man die Wahl hat wird man stets zu Fachpersonal greifen. Ich denke hier liegt das Problem des Hauses.
Die Auslastung der Kinderstationen ist sehr schwankend - sehe ich in unserem Haus auch. Wenn ich dann einen Personalüberhang in einem anderen Bereich habe werde ich als Arbeitgeber erst versuchen die Kollegen zu "verschieben" bevor ich auf die Idee komme über Kündigungen Überhänge abzubauen. Eigentlich also eine mitarbeiterfreundliche Lösung.

Elisabeth
 
Hallo Akiko82,

es gibt durchaus Krankenschwestern, die auf Kinderstationen arbeiten, sogar auf Neo-Intensiv.
Für dich als Fachkraft gilt immer, dass du die Durchführungsverantwortung für deine Tätigkeiten hast. Führst du Maßnahmen durch, dann musst du diese korrekt ausführen oder du diese im Vorfeld ablehnen.

Ich sehe bei den reinen pflegerischen Tätigkeiten nicht so große Unterschiede, mal ausgenommen dass man bei Kindern viel besser beobachten muss, weil die einem meist nicht konkret Auskunft geben können, was mit ihnnen los ist und natürlich anders mit ihnen umgehen musst. Aber Grundpflege bei einem Kind wird nach den gleichen Prinzipien durchgeführt wie bei einem Erwachsenen. Solltest du der Meinung sein etwas nicht richtig einschätzen zu können, dann musst du jemand hinzubitten und fragen. Aber das ist auch so, wenn du als examinierte Kinderkrankenschwester auf einer Kinderstation arbeitest..., oder nicht?
Ich kann verstehen, dass du Angst vor einem Einsatz auf einer Kinderstation hast, aber ich als Kinderkrankenschwester hätte auch Bedenken Erwachsene zu pflegen.

Gruß tildchen
 
Aus der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung:

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1)
A Theoretischer und praktischer Unterricht
Der theoretische und praktische Unterricht umfasst folgende Themenbereiche:
1. Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten [usw.]
Zumindest die jetzige Ausbildung befähigt Dich also auch bei Kindern zu Arbeiten (ja, ja, nur in der Theorie natürlich *hüstel*). Da wir "alten" gleichgestellt sind, lt. dem Krankenpflegegesetz, können wir das also auch alle *hüstelreusper*.

Ulrich
 
Hallo,
bei uns im Klinikum ist es auch so, dass alle überall arbeiten müssen. Das heisst "Erwachsene" Pflegekräfte in der Kinderklinik und Kinderkrankenschwester in der Erwachsenenpflege.
Ich leite eine Station mit Kindern und Erwachsenen als Patienten und sehe es als Bereicherung an, auch für beide Berufsgruppen.
Obwohl man auch aufpassen sollte, nicht jede Pflegekraft ist auch für den anderen Bereich qualifiziert, auch aus sozialen Aspekten.

Grüßle Joe
 

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