Ärztliche Visiten

jana1987

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04.09.2006
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NRW
Beruf
Gesundheits- und Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Neurologie
Hallo alle zusammen,

mich würde es interessieren was Pflegekräfte Rechtlich gesehen bei Ärztlichen Visiten für aufgaben haben bzw. keine zuständigkeit für haben!?! Offtmals kommt es vor das pat einen, den abend vor zb einer op nochmal einige sachen nachfragen und von Pflegepersonen aufgeklärt werden möchten, gehört das zu meinen aufgaben???
Was ist rechtlich gesehen ein no go bei Visitenund was darf ich???:nurse:

MFG
 
Rechte und Pflichten von Pflegepersonal leiten sich aus dem aktuellen Krankenpflegegesetz ab.
Ob es eine direkte Auflistung im Zusammenhang mit der Visite gibt, wage ich zu bezweifeln. Aber Aufklärung gehört eindeutig nicht dazu! Das ist ärztliche Tätigkeit. Im Zweifelsfall den Diensthabenden rufen, wenn abends noch Unsicherheiten bestehen.
Sicher kann man als Pflegekraft aus seinem Wissen schöpfen und was zur OP erzählen, aber eben keine rechtlich relevante Aufklärung durchführen.
Gruß
Philipp
EDIT: ich sehe gerade, dass du noch in der Ausbildung bist. Bei Fragen und Unsicherheiten seitens der Patienten immer eine examinierte Kraft oder eben den Arzt dazu holen! Das nur als Tipp von mir.
 
Auch mir ist es passiert, das Patienten von mir z. B über Risiken, Ablauf o.ä. bei therapeutischen Maßnahmen oder auch Op s, ganz gezielte Informationen haben wollten. Ich habe dann den Doc gebeten sich noch einmal eingehend mit dem Pat. zu unterhalten. Und dem Pat. gesagt, er soll sich alle Fragen die er hat aufschreiben. So vergisst er nichts beim Gespräch. Das Eis ist echt zu dünn um Op - Aufklärung o.ä zu machen.
Dafür sind die Ärzte da.
 
@ Philipp: bin zwar noch in der ausbildung währe aber fast fertig währe diese Mündliche nicht gewesen:knockin:

sowas in der art hab ich mir auch gedacht, es geht nur darum das ich eine präsentation vorbereite und mein dozent meinte ich sollte die rechtlichen aspekte mit einbringen... Da hab ich mir auch sowas ähnliches gedacht, gutes beispiel währe auch das wir keine Diagnosen geben dürfen oder den angehörigen erzählen dürfen was bei der visite gelaufen ist!!!

Vielen dank, jetzt weiss ich das ich auf dem richtigen trichter bin :idea:

Schöne grüße
 
Googel mal nach §3 des KrpflG.
Dort stehen die Ziele der Ausbildung. Daraus ergeben sich die Tätigkeitsfelder.
Wiederum daraus kann man ableiten, dass die Aufklärung eben nicht dazu gehört, aber z.B. die Mitwirkung bei den Visiten sehr wohl usw.
Als Rat für deine Präsentation, wie man sowas aufziehen könnte.
Gruß
Philipp
 
Dankeschön, dann werd ich mal googeln :)
 

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