Joerg
Poweruser
- Registriert
- 09.03.2006
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- 2.521
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Betriebsrat
- Funktion
- stellv. Betriebsratsvorsitzender, Sprecher der ver.di-Vertrauensleute
Quelle: verdi
Eckpunkte zum Tarifabschluss für die kommunalen Kliniken
Allen Beschäftigten der kommunalen Krankenhäuser in Deutschland kommen die "Eckpunkte" für einen Tarifvertrag zugute, auf die ver.di, dbb tarifunion und kommunale Arbeitgeber sich am 1. August 2006 in Frankfurt am Main geeinigt haben. Die ver.di-Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat sie mit großer Mehrheit gebilligt.
Die Krankenhäuser seien angewiesen auf die Zusammenarbeit "intakter, hochleistungsfähiger Teams" betonte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Da dürfe nicht eine Berufsgruppe alle Spielräume für sich alleine nutzen. "Wir haben eine Spaltung in den Krankenhäusern verhindert", sagte der Vorsitzende der dbb tarifunion, Frank Stöhr.
Diese Einsicht hat in den vergangenen Wochen auch die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) gewonnen, da die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ihre Botschaft mit Warnstreiks und Aktionen bekräftigt hatte. "Im Sinne des sozialen Friedens im Gemeinwesen Krankenhaus" habe die VKA dieser Lösung zugestimmt, erklärte deren Präsident Thomas Böhle.
Im Durchschnitt um zehn bis elf Prozent steigen die Einkommen der Ärztinnen und Ärzte kommunaler Kliniken: in fünf Stufen auf 3.400 bis 4.100 Euro pro Monat im Tarifgebiet West. Fächärztinnen und -ärzte erhalten dort in vier Stufen zwischen 4.300 und 5.600 Euro. Für Oberärztinnen und -ärzte gibt es eine Zulage von 500 Euro, für leitende Oberärztinnen und -ärzte 750 Euro. Im Tarifgebiet Ost werden davon jeweils 95,5 Prozent ab 1. Juli 2006 und 97 Prozent ab 1. Juli 2007 gezahlt.
Vereinbart ist zudem die 40-Stunden-Woche als regelmäßige Arbeitszeit der Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Kliniken, die einzelvertraglich auch auf 38,5 Stunden verkürzt werden kann, sowie eine maximale Schichtdauer von zwölf Stunden am Tag, die nicht mehr als viermal in Folge und innerhalb von zwei Wochen nicht mehr als achtmal geleistet werden darf.
Da solche Schichten nicht mit Bereitschaftsdienst kombiniert werden dürfen, wird es künftig keine chronisch übermüdeten Ärztinnen und Ärzte mehr geben. Dem wird auch dadurch entgegen gewirkt, dass die Arbeitszeiten künftig elektronisch oder auf andere Art erfasst werden.
Zeiten ärztlicher Berufserfahrung, auch als "Arzt im Praktikum", werden bei der Zuordnung zu den Stufen angerechnet. Für die Teilnahme an Kongressen und Fachtagungen werden pro Jahr bis zu drei Arbeitstage bei vollen Bezügen gewährt. Die Zuschläge für Einsätze im Rettungsdienst werden von 15,41 auf 20 Euro erhöht.
Auch die anderen Beschäftigten der kommunalen Kliniken profitieren von diesem Abschluss:
Stationsleitungen erhalten künftig eine – dynamisch zu erhöhende – Zulage von 30 Euro. Der bisher nicht geregelte Bereitschaftsdienst an Feiertagen wird mit einem Zuschlag von 25 Prozent der jeweiligen Entgeltgruppe vergütet.
Alle Beschäftigten außer den Ärztinnen und Ärzten erhalten eine monatliche Pauschale zum Ausgleich ihrer Fahrkosten in Höhe von
Erhöht werden ab 1. Januar 2007 auch die Monatsentgelte der Auszubildenden in kommunalen Kliniken, im Tarifgebiet West auf:
- 35 Euro im Tarifgebiet West sowie
- 33,43 Euro ab 1. Juli 2006 und 33,95 Euro ab 1. Juli 2007 im Tarifgebiet Ost.
Teilzeitbeschäftigten werden gemäß ihrer Arbeitszeit anteilige Beträge gezahlt.
Im Tarifgebiet Ost gelten die Bemessungssätze wie oben.
- 737 Euro im ersten,
- 797 Euro im zweiten und
- 896 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Der Bereitschaftsdienst wird für alle Beschäftigten einheitlich geregelt: Abhängig von der während dieser Zeit „erfahrungsgemäß durchschnittlich anfallenden Arbeitsleistungen“ werden als Arbeitszeit gewertet:
An Feiertagen wird für die als Arbeitszeit errechnete Zeit des Bereitschaftsdienstes ein Zeitzuschlag in Höhe von 25 Prozent des Stundenentgelts der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe gezahlt.
- 60 Prozent (bei bis zu 25 Prozent Arbeitsleistung),
- 75 Prozent (bei 25 bis 40 Prozent Arbeitsleistung) und
- 90 Prozent (bei 40 bis 49 Prozent Arbeitsleistung).
Frank Bsirske kündigte an, dass die Details dieses Abschlusses nun bundesweit in Betriebs- und Personalversammlungen mit allen Beschäftigten der kommunalen Krankenhäuser diskutiert werden.
Gut so! Entweder alle mehr Geld oder keiner. Aber wie zu erwarten war, heult der MB ja auf seiner Homepage schon mal richtig rum. http://www.marburger-bund.de/marburgerbund/bundesverband/presse/pressemitteilungen/pm2006/pm55_06.phpQuelle: n-tv.de
Kommunale Krankenhäuser
Einigung ohne Marburger Bund
Im Tarifkonflikt um die Bezahlung von 400.000 Beschäftigten an den kommunalen Kliniken haben sich Arbeitgeber und die Gewerkschaften ver.di sowie dbb Tarifunion auf einen Abschluss geeinigt. Das teilte der Vorsitzende der dbb Tarifunion, Frank Stöhr, am Dienstag in Berlin mit.
Die Arbeitgeber erklärten in Frankfurt, es sei ein Durchbruch in wesentlichen Eckpunkten erzielt worden. Die Entgelte für die Beschäftigten sollten bis zu 20 Prozent steigen. Zudem sei eine 40-Stunden-Woche vereinbart worden mit der Möglichkeit einer Absenkung auf 38 Stunden. Die Regelungen treten ab 1. September 2006 in Kraft.
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hatte auch für den Fall eines Abschlusses weitere Streiks angekündigt. Sie war an den Verhandlungen in Frankfurt am Main nicht beteiligt, obwohl sie die meisten der 70.000 betroffenen Ärzte vertritt.
"Wir haben eine Spaltung in den Krankenhäusern verhindert", sagte Stöhr. "Mit den vorliegenden Eckpunkten sind wir den berechtigten Interessen der Ärzte genauso gerecht geworden, wie den Ansprüchen des Pflege-, Reinigungs- und Verwaltungspersonals."
Und das es dem MB nur um bessere Arbeitszeiten geht, glaubt doch hoffentlich niemand mehr. Sollte jemand wirklich an die Ehrlichkeit des MB glauben, sollte er/sie sich das mal durchlesen http://gesundheit-soziales.verdi.de/tarifpolitik/oeffentlicher_dienst/kommunen_presse_zu_tarifkonflikt/data/pm_VKA_zu_MB_Forderung_27062006.pdf



LG Trisha